Auffahrunfall :( Worauf soll geachtet werden?

  • Hallo,
    nun hat es meinen Kleinen auch erwischt, eine Flachflunder von Nissan ist mir rechts in die Seite reingefahren. X( Dummerweise hat es auch noch genau den Radkasten erwischt, wo ich nun unsicher bin, ob sich nicht etwas am Lenker verzogen hat... Jemand evtl. Erfahrungen damit? Ist mein erster Unfall, ich habe keine Ahnung, worauf ich da besonders achten muss. Erstmal bei Suzuki gewesen, die haben den Blechschaden festgestellt und meinten, alles halb so wild. Sollte ich auf einer Überprüfung bestehen?

  • Im Normalfall muss sich das doch sowieso ein Sachverständiger ansehen, schon alleine wegen der Versicherung!?

  • genau, da kommt eh ein Sachverständiger zu deiner Heimatwerkstatt und begutachtet dann den schaden und anhand von dem seinem Gutachten hängt es dann von ab was dir alles bezahlt wird.

  • Im Normalfall kannst du ja selbst den Gutachter wählen - du musst nicht den Kanditaten der gegnerischen Versicherung nehmen bzw. akzeptieren.

    Dann kannst ja mal nachfragen ob er die Achsvermessung mit aufnimmt - normalerweise sollte er das bei einer Beschädigung mit Radberührung aber von Haus auf mit kalkulieren.


    Gruß Splash1

  • Sachverständige und Gutachter? Mit was für Hinterhofversicherungen habt ihr denn zu tun?
    Die meisten Versicherungen akzeptieren bei klarer Schuldfrage einen normalen Kostenvoranschlag bzw. eine Direktabrechnung mit der Werkstatt.
    Das ist schließlich ein stinknormaler Alltagsunfall und nix extra besonderes.


  • Sachverständige und Gutachter? Mit was für Hinterhofversicherungen habt ihr denn zu tun?
    Die meisten Versicherungen akzeptieren bei klarer Schuldfrage einen normalen Kostenvoranschlag bzw. eine Direktabrechnung mit der Werkstatt.
    Das ist schließlich ein stinknormaler Alltagsunfall und nix extra besonderes.

    Ja bei uns kommt das Auto in die Werkstatt, wird dort von einem Sachverständigen geprüft (Allgemeiner, nicht von der Versicherung) und der gibt den Kostenvoranschlag an die Versicherung weiter. Das Auto wird repariert und die Werkstatt holt sich das Geld direkt von der Versicherung..
    Ist doch ein ganz normaler Ablauf, was sollte das mit Hinterhofversicherung zu tun haben?

  • Für einen Kostenvoranschlag brauchts keinen Unfallgutachter oder Sachverständigen. Das kann jeder Werkstattmeister machen.

    Wenn ich sowas lese "da kommt eh ein Sachverständiger zu deiner Heimatwerkstatt"... als ob es um einen Kulanzfall vom Hersteller ginge.

    Zur Werke fahren, Schadensnummer (der Gegnerversicherung) angeben und fertig.

  • Ja ich sag dir nur wie es bei uns läuft..
    Vielleicht ist es auch anders in Österreich :)
    Und ich bin bei einer großen Versicherung und die Werkstatt ist die von meinem Händler.
    Der Sachverständige ist halt von der Werkstatt und schaut sich halt die Autos vorher an.
    Weiß ja auch nicht was da so schlimm ist, ist ja besser wenn sich es noch mal einer ansieht ;)

  • Is aber ziemlich blödsinniger Aufwand, da jedes mal einen Gutachter antraben zu lassen. ;)
    In D ist das auf jeden Fall nicht unbedingt nötig. Wenn man sich dadurch besser fühlt, muss das die Versicherung trotzdem auch bezahlen. Aber normal reicht Reperatur und Leihwagen, was direkt von der Werkstatt bei der Versicherung abgerechnet wird. Damit hat man auch keinen Ärger oder Aufwand weiter.

  • Was bei uns wirklich nötig ist, weiß ich leider nicht..
    Wie ich meinen Auffahrunfall hatte wars so:

    Ich hab ihn mit der Schadensnummer zur Werkstatt gestellt und einen Leihwagen bekommen.
    Soweit ich weiß hat sich der Sachverständiger gleich am nächsten Tag den Schaden angeschaut, die Teile wurden bestellt und nach nicht mal einer Woche hab ich das Auto frisch und fertig wieder bekommen.

    Also ging alles flott und hat super funktioniert und ich hatte keinen Aufwand oder Ärger :)


    Aber ist ja jetzt auch egal ;)
    Fakt ist, dass es sich auf jeden Fall ein Sachverständiger anschauen sollte in deinem Fall, da der Aufprall ja bei dem Rad war und da so einiges passiert sein könnte..

  • Ab einer gewissen Schadenshöhe wird die gegnerische Versicherung immer einen Sachverständigen schicken.
    Vor allem wenn die Schadenssumme eine Größenördnung des Zeitwerts des Fahrzeugs hat.
    Ich hatte auch schon nen Wildschaden von 1200, € an einem Fahrzeug dass normalerweise nach Liste keine 1000,- € mehr Wert war.
    Aber der Sachverständige attestierte den ausgezeichneten technischen und optischen Zustand des Fahrzeugs, so dass die Versicherung auch zahlte.
    Außerdem hab ich bei einem Gutachten immer noch die Möglichkeit nach diesem abzurechnen (natürlich abzüglich der Mehrwertsteuer) - repariere ich dann selbst und kaufe ich Teile für die ich eine Rechnung mit ausgewiesener MWST habe, so kann ich die MWST von der Versicherung einfordern - ist also immer ein Vorteil, wenn ein Gutachten gemacht wird!

    Gruß Splash1

  • Außerdem hab ich bei einem Gutachten immer noch die Möglichkeit nach diesem abzurechnen (natürlich abzüglich der Mehrwertsteuer) - repariere ich dann selbst

    Gruß Splash1

    Das heißt vom Werkstattmeister schlicht "Kostenvoranschlag" und erfüllt die gleiche Funktion.

  • Nur dass ein KV halt kein Gutachten ist und von der Versicherung nicht anerkannt werden muss - ist halt nur der Meister (der eventuell nicht objektiv ist) und kein neutraler Gutachter. (da wäre ja ne ganze Berufssparte überflüssig)

    Kleinscheiss wird schon öfters auch nach KV abgerechnet - aber wenn es mal über 1000,- € geht ist ein Gutachter standart.

    Gruß Splash1

  • Hallo,

    noch hat hurricane nicht gesagt das die Schuldfrage 100% klar ist. Habe jetzt innerhalb von 3 Monaten mehr oder weniger 2 Unfälle gehabt. Den ersten hatte meine Frau mit unserem Splash siehe:

    Unfall noch vor Weihnachten

    Da war die Schuldfrage sehr eindeutig und weil ich keinem Treue und sowie keine Ahnung über die Abläufe hatte habe ich erstmal viel geforscht und dann selbst einen Gutachter beauftragt (ab ca. 1000 Euro Schaden muss das jede gegnerische Versicherung in DE zahlen). Ein Gutachten ermittelt dabei Wiederbeschaffungswert, Restwert und die eigentliche Schadenshöhe. Je nach Schadenshöhe gibt es dann einige Varianten wie z.B. Reparieren lassen oder wie wir nach Gutachten abrechnen und für den Wiederbeschaffungswert fährt meine Frau jetzt einen unfallfreien Agila. (Schade um den schönen Splash). :|

    Den zweiten hatte ich mit unserem Zafira am 29. Feb siehe:

    http://www.zafira-forum.de/showthread.php?39757-Türen-Beifahrerseite-vorne-und-hinten-tauschen-gt-was-beachten&p=517814#post517814

    Für mich zu 100% klar, jedoch ist gibt es immer zwei Seiten (und 50 % Teilschuld bekommt man ja heute bei fast allen). Da der Wagen 12 Jahre alt und noch fahrbereit war und ich nicht auf eigenen Kosten sitzen bleiben wollte, habe ich alles der generischen Versicherung in die Hand gelegt. Die haben mir gleich einen unabhängigen anerkannten Gutachter geschickt, der sich auf unserem Firmenparkplatz den Wagen angesehen hat, dann noch ein paar Fotos und zwei Tage später hatte ich ein Gutachten (wirtschaftlicher Totalschaden). Zwei Wochen Später kam dann der Verrechnungscheck, wo 100% der anrechenbaren Schadenssumme drauf war. Das ist zwar nur die Hälfte der eigentlichen Reparaturkosten aber immer noch gegug um Ihn für kleines Geld wieder optisch schön zu bekommen. :D

    Fazit: Bei absolut klarer Schuldfrage, einer angemessenen Schadenshöhe sowie bedenken das es doch nicht nur Blechschaden sein kann, würde ich immer selbst einen anerkannten Gutachter beauftragen (vorher der gegnerischen Versicherung mitteilen, diese werden dann kaum noch einen zweiten losschicken). Kostenvoranschlag ist zwar eine schnelle Lösung und eine Variante die ich bei kleinen eindeutigen Schäden wie Stoßfänger- und Lackschäden nehmen würde, jedoch fehlen da immer die Angaben für den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Unfallwagens wodurch sich in meinen beiden Fällen zwei völlig andere Varianten der Schadensbehebung ergeben haben. :thumbup:

    Gruß

    a-wing