Frage zu Felgen Swift EZ BJ 09

  • Hallo,

    ich muss bald mit meinem Swift zum TÜV. Bei der Vorberietung ist mir aufgefallen, dass die Felgen auf denen ich die Winterreifen habe anscheinend nur für den Swift MZ zugelassen sind.
    Zumindest findet sich in der ABE der Felgen kein Eintrag für den EZ. Sollte ich vor dem TÜV-Termin vorsichtshalber die Sommerreifen mit den original Felgen aufziehen oder stellt das kein Problem dar?
    Die KBA der Felgen ist 47467, Rial Milano Felgen.

    Gruß

    Dominik

    Einmal editiert, zuletzt von dominikD (28. Februar 2012 um 13:37)

    • Offizieller Beitrag

    Also bei Rial online gibts kein anderes, neueres Gutachten, wo der EZ drin steht.
    Du hast also keine ABE für die Felgen zum fahren auf deinem Swift. Rechtlich gesehen fährst Du ohne Betriebserlaubnisb rum.
    Da es kein Gutachten mit Verwendungsbereich "Swift EZ" gibt, bleibt Dir nur der Weg über eine so genannte Einzelabnahme (§21 StVZO). Dazu bitte an eine Technische Prüfstelle wenden. In den alten Bundesländern ist das der TÜV, in den neuen Bundesländern die DEKRA.
    Ich würde Dir das empfehlen, denn dann fährst Du auch im Winter mit gültiger Betriebserlaubnis rum.

    Um deine eigentliche Frage zu beantworten: wenn der Prüfer korrekt arbeitet, solltest Du bei der Hauptuntersuchung deswegen durchfallen! Und auch wenns ihm nicht auffällt, stehste in zwei Jahren wieder vor dem Problem, und genauso bei einer Polizeikontrolle.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Also ich habe mal im Teilegutachten nachgeschaut und dort steht der EZ tatsächlich nicht drin. Es gibt nur eine Freigabe für den MZ und NZ.