Probleme mit der Reifengröße?

  • Hallo,
    war gerade beim TÜV und der sagte mir, das die All-Wetterreifen die ich habe nicht für mein Auto zugelassen sind. Sie haben die Größe 195/60 R15. Im Fahrzeugschein sind eingetragen 165/70 R14 und 195/45 R17.
    Jetzt meine Frage, kann ich nur die eingetragenen Größen fahren? Gibt es eine blitzschnelle Möglichkeit (über Nacht) eine Zulassung für die Reifen zu bekommen? Weil ich wollte morgen in die Heimat fahren und bräuchte eigentlich erstmal nur für die Fahrt eine Zulassung.
    Was könnte mir passieren wenn ich angehalten werden sollte, wenn ich doch die Reifen aufziehe?

    Vielen Dank für eure Antworten.
    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Es dürfen nur die ab Werk zugelassenen und zusätzlich eingetragenen Reifengrößen gefahren werden. Die ersteren (ab Werk zugelassenen Reifengrößen) findet man in der CoC, denn in der Regel ist in den Zulassungsbescheinigungen nur eine eingetragen. Wenn Du die HSN / TSN (zu 2.1/2.2) aus der Zulassungbescheinigung bekannt gibst, dann kann ich Dir die zugelassenen sagen.

    Über Nacht wird es sicher keine Möglichkeit geben, ne "Zulassung" zu bekommen.
    Wenns Zubehörfelgen sind, dann gibt es dafür Gutachten, wo die erlaubten Reifengrößen aufgelistet sind und gesagt wird, ob die Räder abgenommen werden müssen (TÜV).
    Wenn Du kein Gutachten dazu hast, dann hilft nur noch Einzelabnahme der Rad-Reifenkombination. Jedoch könntest Du Probleme mit dem zu großen Abrollumfang bekommen, denn dann geht der Tacho falsch (außerhalb der zulässigen Toleranz).
    Denke wird schwierig das zulassungsfähig zu bekommen.

    Wenn Du nun so draussen rumfährst, bewegst du dein Auto mit erloschener Betriebserlaubnis im Straßenverkehr. Das ist natürlich verboten, Versicherungsschutz ist hin und wenn die Polizei Dich erwischt, gibts Punkte/Geldstrafe.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Da die Differenz des Abrollumfangs über 2% beträgt wird das schwer, da dann eine tachoangleichung vonnöten sein wird(ist zumindest in Ö so)

    In diesem fall kann es dir bei uns passieren, dass dir die weiterfahrt verweigert wird, wie das Ganze in D aussieht weiß ich nicht...

    Wie bist du überhaupt zu diesen "falschen" Reifen und felgen gekommen?

  • In D geht das auch nicht.

    Ich hab mal was von unserem Prüfer kopiert:

    Zitat

    **Ermittelte Differenz: Damit es nicht zu Fehl-Funktionen von technischen Systemen wie ABS oder DSC kommt, sollte die Differenz nicht mehr als 1,5% betragen. Ab 2% bedarf es einer Eichung des Tachometers.

  • ich empfehle dir auch..
    wenn die felgen ein gutachten für deinen swift haben, dann stehen da auch reifengrößen drin.
    an die sollte man sich halten ;)
    wenn sie kein gutachten haben, muss eh ne einzelabnahme gemacht werden.
    hattest du das beim tüv vor?