Theoretische Frage: Wer zahlt ?

  • Guten Abend meine Herren :)

    Ich habe eine Frage! Und zwar, wenn ich mir ein Auto ausleie und damit in ein anderen reinfahre.... kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden an dem anderen Wagen auf ? Ich denke schon...

    Wie sieht es mit dem Wagen aus, mit dem ICH gefahren bin ?


    Das ganze ist mir nicht passiert ich frage mich nur schon länger, was da genau passiert weil meine Kumpels sich ständig gegenseitig ihre Autos hin und herleien (ich spiel da nicht mit wegen meiner Unsicherheit wer beim Unfall gearscht ist :P )

    Spricht sonst etwas gegen das Verleihen ?

    danke und versteckt mir bitte alle gut eure Autos wegen den Knallern und so !!!!!!!!!!

  • 1. Bei rechtlichen Fragen bitte den Rechtsanwalt konsultieren.

    2. Die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden am anderen Fahrzeug, nimmt aber den Fahrzeughalter unter Umständen in Regress, sollte eine alleinige Nutzung vereinbart worden sein.

    3. Selbiges gilt für eine evtl. Vollkaskoversicherung, die für das \"verursachte\" Fahrzeug abgeschlossen wurde. Ist aus Kostengründen eine alleinige Halternutzung vereinbart, verweigern die gerne die Zahlung. Auch aufgrund des Verursacherprinzips werden die vor einer Zahlung erst einmal auf den nächsten Punkt verweisen.

    4. Der Verleiher kann und wird Dich einen Kopf kürzer machen. Er kann Dich auf Schadensersatz verklagen, womit das ganze gerichtsmassig wird, wenn Du nicht freiwillig für den entstandenen Schaden aufkommst.

    Sollte sich eigentlich mit etwas gesundem Menschenverstand weitgehend von selbst erklären, wenn man ein bißchen nachdenkt.

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • Zitat


    Original von Chris_SJ:
    1. Bei rechtlichen Fragen bitte den Rechtsanwalt konsultieren.

    2. Die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden am anderen Fahrzeug, nimmt aber den Fahrzeughalter unter Umständen in Regress, sollte eine alleinige Nutzung vereinbart worden sein.

    3. Selbiges gilt für eine evtl. Vollkaskoversicherung, die für das \"verursachte\" Fahrzeug abgeschlossen wurde. Ist aus Kostengründen eine alleinige Halternutzung vereinbart, verweigern die gerne die Zahlung. Auch aufgrund des Verursacherprinzips werden die vor einer Zahlung erst einmal auf den nächsten Punkt verweisen.

    4. Der Verleiher kann und wird Dich einen Kopf kürzer machen. Er kann Dich auf Schadensersatz verklagen, womit das ganze gerichtsmassig wird, wenn Du nicht freiwillig für den entstandenen Schaden aufkommst.

    Sollte sich eigentlich mit etwas gesundem Menschenverstand weitgehend von selbst erklären, wenn man ein bißchen nachdenkt.


    Frohes neues Jahr ! Und viel Glück fürs neue Jahr usw.

    Der letzte Satz ist unter aller Kanone.... wenn ich es wüsste hätte ich doch nicht gefragt, oder ? Ich dachte eigentlich, dass die Haftpflicht in Verkehrsvorkommnissen überhaupt nichts zahlt. Google hat mir leider nur viele andere interessante Sachen \"erklärt\" nur eben nicht was ich wissen wollte.

    Das ganze hat nichts mit Intilligenz zu tun, ich mache Abitur und habe (bis auf Sport :D ) in jedem Fach mehr als 11 Punkte...

    Naja wie auch immer ich glaube der Thread kann dicht gemacht werden, wegen dem Ding mit der Rechtsberatung. Hab ich ganz vergessen :)


    Wie auch immer ich geh jetzt weitertrinken! :)

  • Auch Dir ein frohes Neues Jahr.

    We heißt es so schön? \"Hart, aber herzlich!\" Mein letzter Satz war keineswegs böse gemeint. Ich zweifle auch nicht an Deiner Intelligenz, also unterstelle mir bitte nichts in diese Richtung. Für Deine Abiturprüfungen, sofern Du brav dafür lernst, wünsche ich Dir jetzt schon viel Erfolg, ansonsten viel Glück.

    Zurück zum Thema: Mit Haftpflicht meine ich die Kfz-Haftpflicht des Halters (Leihgeber) des Wagens , mit dem der Unfall (durch den Leihnehmer) verursacht wird. Diese Versicherung zahlt erst einmal den Schaden des Geschädigten, also die Reparaturkosten für den Wagen, in den Du reindonnerst.

    Wenn Du gemäß Versicherungsvertrag auch zum Fahren des Fahrzeugs berechtigt warst, bleibt es auch dabei. Warst Du es nicht, siehe oben unter 2).

    Solltest Du als Leihnehmer eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben, kommt es auf den Vertragstext an, ob die den Schaden am Fahrzeug des Leihgebers bezahlt. In 100% der Standardversicherungen wird das wohl nicht der Fall sein. Damit sind wir aber wieder bei Punkt 4.
    Es gibt aber bestimmt Versicherungsgesellschaften, die so etwas gegen eine für Dich \"unbezahlbare Prämie\" versichern.

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung