Unterbodenbeleuchtung: was ist denn jetzt erlaubt ?

  • Ich hab viele viele Seiten im Internet durchstöbert und bin auf viele sich wiedersprechende Meinungen gestoßen!

    Darf man die Beleuchtung nun haben oder nicht ? Und stimmt dieses \"wenn die Zündung aus ist ists okay\" ?

    Kann man die einfach als Arbeitsleuchten eintragen lassen ?

  • Verbaut haben darfst du sie..du darfst sie aber streng genommen nicht einmal auf öffentlichen Parkplätzen an machen, da die auch unter die StVo fallen (wo sie ja nicht zugelassen sind)..sprich du darfst sie nur auf Privatgrund nutzen oder dich halt nicht dabei erwischen lassen^^
    aber was willst damit, ist doch sowieso hässlich sowas :)

    So ist es zumindest bei uns, aber denke schon, dass es in Deutschland auch so ist..

  • Also ich find in hellgrün siehts doch ganz gut aus :)

    Also kann ich davon ausgehen, dass die ganzen Halbweiseheiten die im Internet rumgesitern alle zu vergessen sind ?

  • Geschmackssache würde ich mal sagen ; )

    Also in Österreich ist es zumindest so..
    Weiß nicht ob du schon mal etwas von der SCS (Shopping City Süd - eines der größten Einkaufszentren Europas) gehört hast, ist aber gleich bei mir ums Eck und da gibt es halt auch einen Teil mit Kino und Lokalen usw..
    Auf jedenfall ist da mal einer draußen gestanden mit so einer Unterbodenbeleuchtung und die Polizei ist zufällig vorbeigefahren und ist hin zu ihm..was dann genau passiert ist kann ich leider nicht sagen, aber wie gesagt nicht erlaubt halt..

    War aber auch bis jetzt der Einzige in Österreich den ich überhaupt mit sowas gesehen habe..

    Vll gibt es aber auch kleine Hintertürchen oder ähnliches, aber da melden sich sicher noch Leute die sich da besser auskennen :)

  • joaa aber ich finde autofahren macht ja auch kein spass wenn man nur angst haben muss angehalten zu werden usw.

    :/ ich warte mal ab ob hier noch was interessantes kommt. bei uns hab ich das auch noch nie gesehen

  • Hi das einzige was zulässig ist ,nennt sich Ausstiegsbeleuchtung 4x Led Einsätze mit je 3 weißen leds pro Seite,leuchten nur bei geöffneter Tür. Hersteller In Pro
    Sind bei mir auch verbaut,hab den Türkontackt so eingestellt das sie auch leuchten wenn die Tür nur auf erster Rastung zu ist ( kann ja mal passieren das der Beifahrer unbemerkt :) die Tür nicht richtig schließt.

  • Also... ich tue hier auch mal meine Erfahrung kund, da ich ja knapp 5 Jahre mit einer UBB (in blau) an meinem SX4 gefahren bin.

    Da ich in den 5 Jahrens sehr oft beim TÜV (bei verschiedenen) war, kann ich hierzu bestens berichten und fasse nun die wichtigsten Aspekte zusammen.


    Und zwar...

    - Die Anbringung einer UBB ist gestattet - keine Frage!
    - Die UBB muss so mit der Karosserie (bzw. den Stoßstangen) verschraubt werden, dass sie sich bei Unebenheiten und hohen Geschwindigkeiten nicht lösen kann. Ein fester Sitz ist die Voraussetzung... d.h. sie muss Vibrationen standhalten!
    - Die Kabel der UBB müssen so verlegt werden, dass sie nicht unter dem Fahrzeugboden herumbaumeln. Optimal wäre, sie in vorhandene Kabelgänge zu legen oder mit Scheibenkleber mit der Karosserie zu verbinden.
    - \"Wünschenswert\" (so die Aussage) wäre, eine von Außen nicht sichtbare Anbringung.
    - Die Benutzung der UBB darf NUR (und das OHNE Ausnahme) abseits der StVO erfolgen. D.h. zu Hause im Hof, auf Treffen, Shows etc. ... ABER NICHT in Parkhäusern (da hier ausdrücklich die StVO gilt). VERGISS ALLES wie \"mit Zündung aus ist es OK/Erlaubt\"... Pustekuchen - es ist genau SO strafbar und NICHT ERLAUBT, da du dich im Bereich der StVO befindest!
    - Sollte die UBB während der Fahrt benutzt werden und es hierdurch zu einem Unfall etc. kommen, zahlt die Versicherung des \"UBB-Besitzers\" nicht! Anzeige, Punkte usw. sind die Folge...


    Ich habe die UBB nach 5 Jahren nur aus folgenden Gründen abmontiert:

    1.) Die Farbe Blau nicht mehr zum Gesamtkonzept gepasst hat
    2.) Die vordere Röhre undicht wurde (dank Tieferlegung ist sie mal mit einem Bordstein in Berührung gekommen) und 3 LEDs in der Mitte ausgefallen sind (gut... nach 5 Jahren ist das aber ok. Sonst hatte ich nie ein Problem)
    3.) Wir für die Messe eine XENON-UBB aus den USA bekommen


    Ich hoffe ich konnte Helfen!

    Bei Fragen -> Melden!


    Beste Grüße,
    Fabian

  • Gut .... aber wenn ich z.B. einen Unfall baue und der gegner einfach behauptet meine UBB wäre eingeschaltet gewesen kann ich doch auch nicht wirklich nachweisen, dass es nicht so war, richtig ?!

  • Naja wenn er es behauptet, müsstest du es bestimmt beweisen können..
    ABER sofern sie nicht an war, woher sollte er bitte wissen, dass du eine UBB hast?^^

  • @ Kaffee...

    Wie es Daniel schon sagte...

    Woher soll dein Gegenüber überhaupt wissen, dass du eine UBB hast, wenn diese \"angeblich\" zum Unfallzeitpunkt ausgeschaltet war? ... Das kann er nur dann wissen und behaupten, wenn er die Beleuchtung kurz zuvor gesehen hat... UND!!! diese Ablenkung zum Unfall führte! ...ansonsten führst du die UBB in ausgeschaltetem Zustand im Straßenverkehr mit und machst dich somit NICHT strafbar, da NUR DER EINSATZ im Bereich der StVO strabar ist. NICHT aber das Mitführen.

    ...ich sage das aus Erfahrung, da ich schon oft genug bei den Blau-Weißen und den TÜVern nachgefragt habe, als ich die UBB noch hatte.

    Wie gesagt: Hau dir die UBB drunter und gut ist! Nur schalte sie bitte dann auch nur abseits der StVO ein, wenn du auf Nummer sicher gehen willst!


    Und JA ... ich gestehe, dass auch ich die UBB damals (als sie noch montiert war) schon bei der Fahrt angeschaltet habe... man kann die Finger einfach nicht davon lassen, wenn man so etwas unter dem Auto hat... das muss ich leider bestätigen...

    Habe mich aber in diesen 5 Jahren nicht strafbar gemacht... und auch keinen Shize damit gebaut!

    ...UND ich muss jetzt sagen, dass ich sie aktuell auch NICHT \"vermisse\"... Es war schön, aber ich brauche so etwss nicht mehr. Für die 3tägige Show wird das sowieso nur provisorisch verbaut... geht nur um die Optik.


    Beste Grüße,
    Fabian

  • Fabian hat recht mit seiner Aussage. Anbauen darf man sie nur nicht im Straßenverkehr bzw. im Bereich der StVZO benutzen. Eigentlich totaler Quatsch. Wenn ich dran denke wie die strassenmeisterei ihre baustellen usw beleuchtet...fehlen mir auch manchmal die Worte. Es blendet tierisch.

    Schicke niemals Schafe um einen Wolf zu töten ! 8)

  • am_rok: guter Einwand :D vorallem wenn man bedenkt, dass die UBB ja nach unten leuchtet und bei richtiger Anbringung sogut wie garnicht blenden kann, sondern lediglich den Boden unter dem Fahrzeug beleuchtet..
    Aber wirklich brauchen tut es ja auch keiner, daher muss man auch nicht drüber streiten^^

    Felix: Alles gute :P

  • Völlig korrekt. Anbauen ja, Nutzen nein. Was de auf privaten Flächen tust, is dein Ding.

    Blenden tut sowas nicht, aber irritieren, wenn dir mit einmal son fahrender Weihnachtsbaum entgegenkommt. Ich finds schon richtig so. Das ist völlig sinnlos das während der Fahrt zu nutzen.
    Bei Unfällen haste immer ein Problem wenns drauf ankommt. Sobald es vom Umbau her hätte kommen KÖNNEN, wird der Gutachter losrennen. Selbst wenn du den Streit gewinnst, kostet es dich viel viel Zeit und auch erstmal viel viel Geld. Son Streit kann schonmal 2 Jahre dauern und erstmal 2000-3000€ Vorkasse kosten.

    Is eben geschmackssache, ich finds hässlich. Außerdem bei manchen willste den Unterboden nicht beleuchten, is besser wenn der dunkel bleibt. *g*

  • Zitat


    Original von DerKuckuck:
    Völlig korrekt. Anbauen ja, Nutzen nein. Was de auf privaten Flächen tust, is dein Ding.

    Blenden tut sowas nicht, aber irritieren, wenn dir mit einmal son fahrender Weihnachtsbaum entgegenkommt. Ich finds schon richtig so. Das ist völlig sinnlos das während der Fahrt zu nutzen.
    Bei Unfällen haste immer ein Problem wenns drauf ankommt. Sobald es vom Umbau her hätte kommen KÖNNEN, wird der Gutachter losrennen. Selbst wenn du den Streit gewinnst, kostet es dich viel viel Zeit und auch erstmal viel viel Geld. Son Streit kann schonmal 2 Jahre dauern und erstmal 2000-3000€ Vorkasse kosten.

    Is eben geschmackssache, ich finds hässlich. Außerdem bei manchen willste den Unterboden nicht beleuchten, is besser wenn der dunkel bleibt. *g*


    Der letzte Satz stimmt schon aber für meinen Unterboden brauch ich mich zum Glück nicht schämen :)

    Ich werds dann wol lassen. Hinterher beiss ich mir wenn dann was passiert in den Allerwetesten... man muss es erstmal schaffen irgendwem zu beweisen, dass die Lichter beim Unfall ausgeschaltet waren :/

    Und wenn man die nichtmal auf dem Parkplatz ect. anmachen darf macht das eh keinen Spass. Zuhause kann ich mir das auch sparen. Während der Fahrt hätte ich es eh nicht an gehabt weil ich wie beschrieben wurde niemanden erschrecken möchte.