Wo bekomme ich ein Teilgutachten oder ABE für meine Frontschürze?

  • Gab es nicht vor einigen Jahren mal neue Richtlinien für den TÜV bzgl. Abnahme von Fahrzeugfronten und Fußgängerschutz? Ich meine, seit dem ist es so problematisch mit Materialgutachten.

    Gruß Philix

    seit 2002 92er Swift GTi-S mit vielen Modifikationen.

  • So, neuer Tag und wieder kein glück.
    Also. Der guter Mann beim Tüv Siegburg hat uns das jetzt mal ganz genau erklärt. In NRW und Rheinland Pfalz sind Material Gutachten nichts mehr wert. Für jede Veränderung am Fahrzeug braucht man einen Teilgutachten oder eine ABE, sonst geht leider gar nichts. Das ist so seit ca 10 Jahren. Wie es in andere Bundesländer ist konnte er uns jetzt nicht genau sagen.
    Zu Hause angekommen haben wir Motorsports angerufen, mit der hoffnung das die uns da was mehr darüber sagen können, da sie selbst ja auch mit tuning arbeiten. Dort sagte uns der junger Mann am telefon das seit ca 4 jahren wohl in ganz Deutschland es so ist, und das eventuel im Osten oder Süden wir Glück damit haben könnten. Ich denke mal das es die Regelung ist das Philix ober beschrieben hat.

    Ein paar Anrufe an veschiedene tüvstellen in verschiedene Bundesländer hat uns das auch bestätigt.

    Also kommt die Schürze entgütlig weg ;(

    Sollte sie hier jemand kaufen wollen, bitte melden. Sie ist noch nicht lackiert, war nur kurz montiert. Und sollte jemand wissen wo man eine Schürze für ein Baleno kaufen kann MIT Abe oder Teilengutachten, bitte auch melden.

  • Auch schon probiert, 2 mal bei dekra und jetzt das 4. beim tüv. Keine Chance. Nur im Osten oder im Süden wäre das eventuel möglich, wenn wir einen netten Prüfer finden. Aber der Weg dahin lohnt sich für uns dann einfach nicht. Wir verkaufen die Schürze und schauen uns nach eine um die ABE hat.

  • Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen! Es gibt mit Sicherheit Prüfer, welche das nach §21 abnehmen. Zur Not wende dich mal an eine Werkstatt welche sich auf Tuningumbauten und Einzelanfertigungen spezialisiert hat. Die haben oft einen Hausprüfer, welche in Sachen Tuningteile etwas kompetenter sind als der Rest der aaS.

    Gruß Philix

    seit 2002 92er Swift GTi-S mit vielen Modifikationen.

  • Aiaiai....Dass kann fast nicht sein.
    Bei uns muss man zwar auch aufs DTC, was sehr teuer ist.

    Dann bringt meine Lösung in Eurem Falle auch nichts, meine DEKRA mit Papier.

    Schade.....

    Von Fibersports noch nichts gehört??

  • tja, kann man nicht machen. Schade, wirklich sehr schade, die hat uns soooo gut gefallen. Wir könnten ja einen Teilgutachter machen, können wir uns aber ehrlich gesagt gar nicht leisten! ist ja schweineteuer so ein gutachten.
    Fibersports hat sich immer noch nicht gemeldet, das ist Kundenservice!! aber egal, die könnten da auch nichts machen.

  • fahrt nach Leipzig zu Tino und klärt das mit ihm, er hat die Schürzen damals gebaut und hat nen super kompetenten Tüver an der Hand der da mehr aufm Kasten hat und dann wird das schon.

    verkaufen würde ich die nicht!

    oder ihr kommt zu mir, wir haben hier auch nen super Tüver der uns alles über Paragraph 21 mit Materialgutachten eingetragen hat

  • Doc, ist ja lieb von dir, aber leipzig ist ja nicht grad um die Ecke, und Kiehl auch nicht. Ich glaube ich wohne ziemlich ungünstig. Aber wie gesagt, wenn sie nicht verkauft wird, bleibt sie eingelagert bis wir die lange fahrt machen können. Mein Mann ist jetzt ziemlich genervt, wird sich aber vielleicht noch beruhigen. Dann wird das Auto jetzt sonst noch schön gemacht und wir machen mal einen Wochenendausflug mit der Schürze später mal. Erst kommt jetzt die MS wieder drauf, dafür haben wir ja einen Eintrag ;)

  • Zitat


    Original von Philix:
    Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen! Es gibt mit Sicherheit Prüfer, welche das nach §21 abnehmen. Zur Not wende dich mal an eine Werkstatt welche sich auf Tuningumbauten und Einzelanfertigungen spezialisiert hat. Die haben oft einen Hausprüfer, welche in Sachen Tuningteile etwas kompetenter sind als der Rest der aaS.

    Gruß Philix


    haben wir auch schon. Motorsports hat uns nur bestätigt das wir so hier keinen Eintrag bekommen. Vielleicht wenn sie einen Gutachten machen, das wird aber wieder viel zu teuer, und es soll ja noch viel am Baleno gemacht werden in der nächste zeit, dazu fehlt uns einfach das bares.

  • Also wenn jemand wirklich einen Kompetenten Tüvler hätte würde ich sogar nach Leipzig fahren wenn er mir alles einträgt was ich mir besorgt habe.

    Frontschürze
    Seitenschweller
    Federn FK
    Alufelgen

  • Zitat


    Original von sketromi:
    Also wenn jemand wirklich einen Kompetenten Tüvler hätte würde ich sogar nach Leipzig fahren wenn er mir alles einträgt was ich mir besorgt habe.

    Frontschürze
    Seitenschweller
    Federn FK
    Alufelgen


    Sketromi, frag Doc, er wohnt in Kiehl und kann dir vielleicht dabei helfen.
    :)

  • Zitat


    Original von Thomian:
    Der guter Mann beim Tüv Siegburg hat uns das jetzt mal ganz genau erklärt. In NRW und Rheinland Pfalz sind Material Gutachten nichts mehr wert. Für jede Veränderung am Fahrzeug braucht man einen Teilgutachten oder eine ABE, sonst geht leider gar nichts. Das ist so seit ca 10 Jahren. Wie es in andere Bundesländer ist konnte er uns jetzt nicht genau sagen.
    Zu Hause angekommen haben wir Motorsports angerufen, mit der hoffnung das die uns da was mehr darüber sagen können, da sie selbst ja auch mit tuning arbeiten. Dort sagte uns der junger Mann am telefon das seit ca 4 jahren wohl in ganz Deutschland es so ist, und das eventuel im Osten oder Süden wir Glück damit haben könnten. Ich denke mal das es die Regelung ist das Philix ober beschrieben hat.

    Ein paar Anrufe an veschiedene tüvstellen in verschiedene Bundesländer hat uns das auch bestätigt.

    Da haben die euch ja ganz schönen Mist erzählt !
    Die Frontschürze muß eine eindeutige Hersteller- und Teilekennzeichnung besitzen und das Materialgutachten muß sich auf das Anbauteil beziehen und nicht irgendein Blanko-Materialprüfbericht aus dem Internet. Dann ist die Eintragung gem. §21 StVZO ohne weiteres immer noch und auch in Zukunft möglich (alte Bundesländer TÜV und neue Bundesländer DEKRA). Hierzu gibt es die VdTÜV 744 - Merkblatt zur Prüfung von äußeren Fahrzeugteilen. Auch die oftmals von Prüfern erwähnten Fahrtests sind nur bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit >220km/h erforderlich.
    Die hier schon angesprochene Fußgängerschutzrichtlinie und dem damit verbundenen Fußgängercrashtest betrifft nur neuere Fahrzeug-Modelle, sofern diese die Anforderungen der Fußgängerschutzrichlinie Rili 2003/102/EG bereits erfüllen. Andere Fahrzeugmodelle sind hiervon nicht betroffen !
    Die meisten Prüfer haben gar keine Lust, sich mit sowas zu behängen, da sich mit einer Hauptuntersuchung einfacher und schneller Geld verdienen läst. Geht zu einer Typprüfstelle des TÜV und verlangt dort nach dem zuständigen aaS für Typprüfungen. Dann dürfte das kein Problem darstellen wenn eine sichere Befestigung und ausreichend Bodenfreiheit gewährleistet ist...

  • Wir hatten letztes Jhar ein vergleichbares Problem gehabt und haben uns neben dem Teilegutachten auch ein Vergleichsgutachten mitschicken lassen (Kopie von dem Fahrzeugschein mit den Eintragungen und den DEKRA-Bericht) . Auf diese Art und Weise weiß ich , das viele schon ihre Schürzen eingetragen bekommen haben .

  • Wenn du so etwas noch hast, dann würde ich es echt gerne haben! Sonnst kann ich das Auto vergessen, ohne den Umbau finde ich ihn nicht mehr schön wenn alles abgemacht wird!

    mfg