Beiträge von JayJayS

    nasche
    Als Tuningfirma-Betrieber hatte ich wenigstens gedacht, daß Du Kfz-Mechaniker bist...!?

    Dann müßtest Du auch wissen, daß Beschleunigung vom Drehmoment und nicht von der Leistung kommt...
    Für mehr Drehmoment brauchst Du lange Ansaugwege !
    Für mehr Leistung kurze Ansaugwege...
    Deshalb verspricht ein Sportluftfilter Leistungssteigerung...und die merkst Du dann halt nur im oberen Drehzahlbereich...

    Der Luftmengenmesser ist hinter dem Luftfilter und der mißt die angesaugte Luftmenge und dementsprechend lang sind die Öffnungszeiten der Ventile.

    Mfg
    JayJayS

    Zitat


    Original von Thomian:
    Der guter Mann beim Tüv Siegburg hat uns das jetzt mal ganz genau erklärt. In NRW und Rheinland Pfalz sind Material Gutachten nichts mehr wert. Für jede Veränderung am Fahrzeug braucht man einen Teilgutachten oder eine ABE, sonst geht leider gar nichts. Das ist so seit ca 10 Jahren. Wie es in andere Bundesländer ist konnte er uns jetzt nicht genau sagen.
    Zu Hause angekommen haben wir Motorsports angerufen, mit der hoffnung das die uns da was mehr darüber sagen können, da sie selbst ja auch mit tuning arbeiten. Dort sagte uns der junger Mann am telefon das seit ca 4 jahren wohl in ganz Deutschland es so ist, und das eventuel im Osten oder Süden wir Glück damit haben könnten. Ich denke mal das es die Regelung ist das Philix ober beschrieben hat.

    Ein paar Anrufe an veschiedene tüvstellen in verschiedene Bundesländer hat uns das auch bestätigt.

    Da haben die euch ja ganz schönen Mist erzählt !
    Die Frontschürze muß eine eindeutige Hersteller- und Teilekennzeichnung besitzen und das Materialgutachten muß sich auf das Anbauteil beziehen und nicht irgendein Blanko-Materialprüfbericht aus dem Internet. Dann ist die Eintragung gem. §21 StVZO ohne weiteres immer noch und auch in Zukunft möglich (alte Bundesländer TÜV und neue Bundesländer DEKRA). Hierzu gibt es die VdTÜV 744 - Merkblatt zur Prüfung von äußeren Fahrzeugteilen. Auch die oftmals von Prüfern erwähnten Fahrtests sind nur bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit >220km/h erforderlich.
    Die hier schon angesprochene Fußgängerschutzrichtlinie und dem damit verbundenen Fußgängercrashtest betrifft nur neuere Fahrzeug-Modelle, sofern diese die Anforderungen der Fußgängerschutzrichlinie Rili 2003/102/EG bereits erfüllen. Andere Fahrzeugmodelle sind hiervon nicht betroffen !
    Die meisten Prüfer haben gar keine Lust, sich mit sowas zu behängen, da sich mit einer Hauptuntersuchung einfacher und schneller Geld verdienen läst. Geht zu einer Typprüfstelle des TÜV und verlangt dort nach dem zuständigen aaS für Typprüfungen. Dann dürfte das kein Problem darstellen wenn eine sichere Befestigung und ausreichend Bodenfreiheit gewährleistet ist...

    @Guido61
    Wenn Dir der Prüfer den Spoiler nicht eintragen konnte, hatte er nicht die ausreichende Prüfberechtigung. Fahre zu einen Geschäftsstelle der DEKRA (neue Bundesländer) oder TÜV (alte Bundesländer). Dort ist mindestens ein Typprüfer der Dir da auch eine Abnahme machen kann. Bei den Werkstatt-TÜVs und Prüfstützpunkten sind meist nur welche mit der Prüfberechtigung für §19.3, also mit Teilegutachten.

    Also bei dem Ansturm an Bestellungen *ironie off* der Heckscheibenblende muß ich mir ernsthaft überlegen, ob ich noch Zeit in Seitenschweller oder irgendwas für den Baleno investiere...
    Da braucht sich dann auch niemand zu wundern, daß es nix für´n Baleno gibt...

    Tomytom
    Wenn Du mir noch 2 weitere Leute bringst und mir einen SX4 2-4 Wochen hinstellst, können wir darüber reden. Ich müßte nur mal sehen inwieweit der steilheck und die Limousine an der Front identisch sind...

    So, die Produktionsform ist fertig. Da ich den Rest der Woche Urlaub habe, beginnt die Produktion Anfang nächster Woche. Lieferzeit ist 2 Werktage, abhängig vom Bestellaufkommen. Bestellt werden kann die heckscheibenblende ab sofort über SPOILER-SHOP:
    http://www.spoiler-shop.com/de/Suzuki/Baleno/

    Eisbär
    Bei den zu erwartenden Stückzahlen und den Formenbaukosten hat das aber nichts mehr mit \"Geschäft\" zu tun...

    Wie man teile mit Materialgutachten eingetragen bekommt?
    Ganz einfach: man gehe zu einer örtlichen Typprüfstelle des TÜV in den alten Bundesländern und der DEKRA in den neuen Bundesländern und macht dort eine Abnahme nach §21 StvZO. Diese kostet 5€ Grundgebühr mehr als einer 19er + Zeitaufwand. Solang es sich nicht um luftleittechnische Einrichtungen wie Frontspoiler oder Heckspoiler handelt, gibts da in der Regel auch keine Probleme. Außer man hat nur ein Blanko-Materialgutachten ohne jeglichen Bezug zum Bauteil und Fahrzeug. Woher soll der Prüfer dann wissen, ob das Bauteil auch aus dem geprüften Material besteht? Deshalb gibts ein fahrzeug- und teilespezifisches Materialgutachten dazu...

    Meine Geschäftsphilosophie lautet aber Leben und leben lassen.
    Abgesehen davon gibt die Nachfrage für dieses Modell auch keinen Anlass für weitere Stoßstangen. Zumindest nicht unter wirtschaftlichen Aspekten...