Frage an die Experten unter Euch.
Müsssen Surverbreiterungen, Sport Federn, Domstreben eingetragen werden?
Und wenn.....reicht der Fahrzeugschein oder werden die Sachen auch im Brief eingetragen???
Merci soweit
Michael:)
Frage an die Experten unter Euch.
Müsssen Surverbreiterungen, Sport Federn, Domstreben eingetragen werden?
Und wenn.....reicht der Fahrzeugschein oder werden die Sachen auch im Brief eingetragen???
Merci soweit
Michael:)
Spurverbreiterungen und Tieferlegungsfedern müssen vom TÜV abgenommen werden und die Fahrzeugpapiere müssen auf der Zulassungsstelle aktualisiert werden. Domstreben sind nicht abnahmepflichtig. Du brauchst auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) da dort ein Schlüssel geändert werden muss wenn die Teile in den Teil I (Schein) eingetragen werden.
Gruß Philix
Wenn die Sachen eine ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) haben, musst du nichts eintragen. Bei einer Spurverbreiterung bin ich mir aber sicher, dass du diese eintragen musst. Die Teile werden dann in deinem Fahrzeugschein eingetragen, beim Brief bin ich mir jetzt nicht sicher, habe einen komplett neuen bekommen. Ob da jetzt was eingetragen wurde, kann ich dir auf die schnelle nicht sagen. Müsste mal bei Gelegenheit nachschauen :d_gutefrage:
Merci Philix
Habe gerade eine Auskunft vom Suzi Händler bekommen.
Hiernach müssen alle 3 genannten Teile eingetragen werden, kostenpunkt ca. 60 Euro.
Bei der Abnahme reicht zunächst der Fahrzeugschein.
Innerhalb eines Jahres müssen die Papiere dann aber bei der Zulassungsstelle korigiert werden, sprich die Eintragungen in den Brieg müssen gemacht werden:)
PS:
Es handelt sich um H und R Federn 45mm um H und R Spurverbreiterungen 20mm und um die Domstrebe von Ultra Racing.
Wagentyp: SX4, 4x4.
Swift Sport
ABE für Spurplatten kenne ich nur bei VW etc. Bei Suzuki lohnt sich das wohl nicht. Ansonsten müssen die immer eingetragen werden. Und Tieferlegungsfedern mit ABE sind mir noch nie untergekommen.
tripleM
Die Domstrebe muss definitiv nicht eingetragen werden!
Für die Änderung der Papiere ist der Teil II (Brief) nur notwendig weil der Schlüssel in Feld (17) geändert wird, Sonst wird da nichts mehr eingetragen wie früher.
Gruß Philix
Danke Philix, merci swift sport
Gut wenn man auf Hilfe aus dem Forum zurück greifen kann!!!
hey Philix
sag mal, weisst du wie das mit Fahrwerksstreben, Fender Bar, Unterboden Verstrebung aussieht, sind die Teile auch eintragungsfrei.
Also Die Spurplatten müßen eingetragen werden. Die Federn sind von HuR und somit mit großer wahrscheinlichkeit mit ABE, die dir in dem Fall aber nix nützt da du Spurplatten verbaut hast, das heißt trotz ABE eintragen da diese nur gültig mit Original Fahrwerk ist. Und die Streben sind eintragungsfrei.
SwiftSport07
Die Federn haben definitiv ein Teilegutachten und keine ABE.
doc_parasite
Das mit den fender bars kann ich dir aus dem Stehgreif nicht sagen. Was verstehst du unter Fahrwerksstreben? Das sind im allgemeinen ja auch Domstreben. Aber was ich dir sagen kann ist, dass Querlenkerverstrebungen und Querlenkerabstützungen z.B. auch eintragungsfrei sind, so lange diese nur an vorhandenen Punkten verschraubt und nicht geschweißt sind.
Gruß Philix
Philix
Doc meint auch Querlenkerverstrebungen
Wie siehts den mit den lackierten Scheinwerfern/Blinkern aus?
einige sagen verboten andere sagen eintragungsfrei...
wäre schön wenn jemand ne Antwort schreiben könnte der Tüvprüfer ist oder sowas sicher weis.
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danke Philix
also wenn, dann wollte ich das sowieso an den passenden stellen verschrauben.
Joa mit der Fender Bar schnack ich mal mit dem Tüv, wollte das nur mal vorab wissen ![]()
Zitat
Original von Philix:
.... Und Tieferlegungsfedern mit ABE sind mir noch nie untergekommen...
Die 25mm H&R Federn für den Swift Sport sind mit ABE. Man sollte nur ein Achsvermessungsprotokoll mitführen, da dies Besatndteil der ABE ist. Gutachtenplichtig werden die Federn bei Verwendung mit Spurverbriterungen oder andere als die Serienbereifung. Stoßdämpfer dürfen alle für das Modell hergestellte verwendet werden, sofern sie nicht die Fahrzeughöhe verändern, z. B. durch geänderte Federteller.
Zu dem Blinker:
Sofern du alles gleichmäßig schwarz gemacht hast, also auch die Reflektionsflächen, ist dies natürlich verboten und nimmt dir kein normaler Tüver jemals ab.
allerdings würd ich an deiner Stelle schnell noch den Hauptscheinwerfer schwärzen, damit das nicht gleich jedem auffällt
(aber hier nur das was halt net reflekltionsfläche ist)
jo richtig, beim scheinwerfer ist es ja was anderes, da gibt es halt nen reflektor und das drumherum
jo das mit den scheinwerfern hab ich noch vor
den Blinker hab ich erstmal als test gemacht da ich eh zwei rechte hatte^^