Keine Garantie

  • Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Im April 2010 kaufte ich einen Suzuki Splash als EU-Fahrzeug. Ende Februar 2011 streikte die Wegfahrsperre und ich habe den Wagen reparieren lassen und bei dieser Gelegenheit auch gleich die Jahresinspektion vom Suzukihändler machen lassen. Die wurde von Suzuki Deutschland auch bezahlt. Den Zweitschlüssel konnten sie bei dieser Reparatur nicht reparieren. Mittlerweile bin ich in eine andere Stadt gezogen und habe dort den Zweitschlüssel machen lassen. Jetzt ist bei Suzuki ein anderer Sachbearbeiter zuständig, der nun sagt, die Garantie übernimmt das nicht, denn: das Fahrzeug verließ die Fabrik in Ungarn 09.2009, so dass die erste Inspektion schon 2010 fällig gewesen wäre. Darüber wurde ich weder vom Händler informiert, noch ist im Wartungsheft irgendetwas darüber zu finden.
    Kann mir jemand einen Rat geben, was ich am Besten tun könnte.
    Danke!!

  • Soviel ich weiss läuft das ein wenig anders bei EU-Fahrzeugen. Hier ist ausschlaggebend, für den Anfang der Garantie, wann das Fahrzeug den Händler in dem entsprechenden EU-Land verlassen hat. Mit anderen Worten, Dein deutscher Händler hat ja das Fahrzeug nicht wie normalerweise ab Werk bekommen, sondern über einen zweiten Händler in dem entsprechenden EU-Land. Der Tag dieser Übergabe vom einen zum anderen Händler ist gleichzeitig der Garantieanfang. Der deutsche Händler hat es also theoretisch da erstmal gekauft. Sollte dann das Fahrzeug noch ein paar Wochen bei dem EU Händler in Deutschland stehen, z. B. zur Präsentation, so ist es durchaus möglich, dass das was Du beschrieben hast so passiert ist und auch rechtens ist. Letzendlich kann Dir da aber nur ein Anwalt genauere Auskünfte geben. Ich habe aber schon öfters von diesen Problemen bei Suzuki gehört und da kann man wohl nichts machen. Bei anderen Herstellern, ich hatte z. B. mal einen EU-Seat, beginnt die Garantiezeit mit Zulassung. Warum das bei den EU-Susis nicht so ist, k. A.

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)

  • Such hier im Forum mal nach EU-Fahrzeug oder Reimport, da findest du das Thema mehrmals.
    Wir haben wegen dem Drama öfters verärgerte Kunden, das ist halt das Problem, das die EU-Fahrzeughändler erstens nix von wissen (oder wissen wollen), zweitens nix von sagen und drittens die Garantie bei Suzuki Deutschland garnicht beantragen, wie von vielen Käufern gewünscht.

    Was hier geschieht ist aber alles rechtens und rechtlich vollkommen ok. Die Garantie bzw. Gewährleistung in Deutschland ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, das gilt aber nur für deutsche Verkäufer. Der Verkäufer dieses Fahrzeuges ist aber in dem Fall nicht Suzuki Deutschland, sondern der Importeur im Ausland. Die Händler fungieren nur als Vermittler. Die für Reimporte bei Suzuki Deutschland beantragte Garantie ist dann auch nur eine reine Kulanzleistung seitens Suzuki Deutschland und wird daher auch sehr streng überwacht. Ein Anspruch auf Garantie hast du hier mit dem Fahrzeug jedenfalls nicht!

    Das kommt halt davon wenn man unbedingt Geld sparen muss!