Tieferlegungsfedern mit ABE

  • Leutchen mal ne Frage:

    wie sieht es denn aus wenn man neue Federn drin hat und zu den Federn ne ABE besteht, muss man die dann trotzdem eintragen lassen oder darf man auch nur mit der reinen ABE fahren

  • Mein Gott das wurde jetzt schon 100000x durchgekaut hier.

    Wichtig: Eintragen <ungleich> Abnahme vom TÜV.

    Eintragen heißt nur das eintragen in die Fahrzeugpapiere. Abnahme ist die Überprüfung durch einen Gutachter (zugelassenen).
    Eintragen kannst du in der Zulassungsstelle. Die wollen dann von dir ein Gutachten vom TÜV/DEKRA oder eine ABE.

    Weiter erstmal Feststellen ob ABE oder Teilegutachten. Ich gehe davon aus es handelt sich um ein Teilegutachten.

    Wenn du die Auflagen einer ABE !!!! vollständig erfüllst brauchst du keine Abnahme. Wenn nicht dann ab zum TÜV.
    Das steht in den Hinweisen auf der ABE drauf.
    Wenn dort steht, dass das von einem Gutachter nach §soundso abgenommen oder geprüft werden muss, dann ist das einzutragen.

    Beim Teilegutachten brauchst du eine Abnahme. Das steht auch explizit drauf.

    Was alles zu beachten ist steht immer auf den Zettelchen. Ne Spurvermessung wird 100%ig noch dazukommen. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass du da ne ABE hast. Das wirdn Teilegutachten sein.

    Rad-Reifen-kombination ist ebenfalls die zu fahren die auf den Gutachten/ABE gelistet ist. Meist steht da nur Serienbereifung keine Probleme. Das schließt also alle Größen ein die der fahren darf. Die genauen Listen kriegste beim Hersteller oder hat auch der TÜV.

    Wenn du also breitere ALUS + Federn fährst wird wiederum ne Abnahme fällig.

    Warum ließt eigentlich keiner die Zettel ?? Da stehts drauf ... alles was du wissen musst.