Ich bins mal wieder :)

  • Hallo !!! :)

    also ... ich bin neuling in allen bereichen, die irgendetwas mit autos zu tun haben also bitte ich erneut um rücksicht falls ich mich blöd anstelle.

    wie funktioniert das alles mit dem tüv und dem eintragen lassen und so ? wenn ich mir z.b neue felgen oder eine spurverbreiterung hole, wie krieg ich das eingetragen ?

    ein kumpel von mir meint, dass ich eine ABE (allgemeine betriebserlaubniss) brauche und damit zum tüv muss.... aber was machen die denn da? wenn ich die teile noch gar nicht eingebaut habe können die ja gar nicht testen, obs auch alles sicher ist oder nicht?

    .. hilfe ich bin überfordert !!! :sterne: :sterne: :sterne:

  • du musst ja auch mit den angebauten teilen zum tüv/dekra/etc... ;) vorfahren.. und die prüfen dann anhand der richtlinien, ob das bauteil den technischen anforderungen gerecht wird oder nicht oder ob das ganze mit gewissen auflagen möglich ist...

    möglich sind abnahmen nach:

    §21 - einzelabnahme (bei teilen, die nur ein materialgutachten oder vergleichsgutachten haben) (eine eintragung ist hier zwingend und umgehend/zeitnah erforderlich)

    §19.3 - normale abnahme (bei teilen mit einem fahrzeugspezifischen teilegutachten) (die eintragung kann erfolgen, wenn sich deine zulassungsstelle das nächste mal mit deinen fahrzeugpapieren befasst)

    wenn die anbauteile \'ne abe oder e-nummer haben brauchen diese nicht in die fahrzeugpapiere eingetragen werden... und man muss diese auch nicht von \'nem sachverständigen abnehmen zu lassen...

    Hier könnte meine Signatur stehen...

  • oh .... na dann ergibt das schonmal einen sinn :)

    aber könnte ich nicht theoretisch auch einfach so lange ich will mit den teilen fahren und immer wenn ich angehalten werde mit dackelblick sagen \" ich wooooollte doch grade / morgen zum tüv :( ) ??

    naja und wo genau muss ich dann hin ? einfach ins tüv gebäude und dem menschen an der kasse alles erklären ?

    liebe grüße !

  • Du musst sofort und unverzüglich zum tüv, da die ABE vom Auto erlischt (auch der Versicherungsschutz) und mit Reifen/Fahrwerk ist nicht zu spaßen, wenn du ein Unfall baust oder dir jemand reinfährt bekommst du die Schlud ggf. Mitschuld.

  • oh... auch wenn der unfall überhaubt nichts mit den teilen zu tun hatte ? ist ja krass :O

    aber danke für die info (nicht, dass ihr jetzt denkt ich hab das wirklich vor !)

    dann gehts morgen mal auf zum tüv :)

    hier ist dann wol alles geklärt würd ich meinen ....


    DANKE

  • Naja, wenn du ein Spiegel abfährst (Bagatellschaden verursachst) wird da wohl nichts weiter passieren, aber wenn du wegen Nässe von der Strecke kommst und in den Gegenverkehr gerätst, sieht es ganz schön schlecht aus.

  • ^^ wenn das bei euren beamten zieht.. wenn de pech hast, haste 2 mal hintereinander den gleichen vor dir und dem fällt das dann schon auf... ^^

    entweder du fährst zur prüfstelle oder fragst mal in \'ner werke nach, ob deren haus und hof- prüfer solche eintragungen auch machen kann.

    wenn du zur prüfstelle fährst, meldeste dich einfach an der info an (in 99% der fälle befindet die sich gleich hinter dem haupteingang) und teilst denen dein anliegen mit und fragst am besten noch wann es möglich wäre das ein sachverständiger dir die anbauteile abnehmen kann.. im günstigsten falle geht das sofort


    schlag da aber am besten nicht 5 min. vor feierabend auf ^^ spreche da aus erfahrung... hatte bei unserer schönen dekra in bautzen \'ne viertel stunde vor feierabend \'nen prüftermin. alle papiere dabei etc.

    war \'ne felgen und fahrwerksabnahme.. wie gesagt, alle papiere dabei... hat auch alles gepasst nur wars dann schon 2min. vor feierabend und der prüfer musste eigentlich nurnoch was schreiben... orakelt er dann doch ernsthaft, das in denm gutachten von den felgen kein baleno aufgeführt sei.... O_o so ein... -__- deswegen war ich ja auch zu \'ner einzelabnahme \"angemeldet\"... ewiges diskutieren.. hin und her... (die zeit hätte der auch mit eintragen verbringen können) ende vom lied: 120€los geworden und keine eintragung.... ca eine woche später einen termin bei einem anderen prüfer in \'ner freien werke.... und ohhhh wunder.... ohne beanstandung eingetragen nach §21... hätte ich das mal gleich so gemacht.... aber laut unserem dekra-menschen sollte ich ja unbedingt zur prüfstelle :augenroll:

    Hier könnte meine Signatur stehen...

  • ja... versicherungen sind schon so eine sache !

    ich hab mal von einem bauarbeiter gehört, dessen versicherung auch nichts bei einem unfall zahlen wollte, da er keinen helm auf hatte ... also er ist mit einem bagger gegen ein anderes fahrzeug gefahren

    war aber nur ein gerücht ob da so viel dran ist weis ich leider nicht

  • Zitat


    Original von doc_parasite:
    Naja, wenn du ein Spiegel abfährst (Bagatellschaden verursachst) wird da wohl nichts weiter passieren


    streng genommen selbst bei solchen fällen biste auf deutsch gesagt angesch****** durch die nicht abgenommenen anbautele ist deine betriebserlaubnis erloschen... also darfst du mit dem auto überhauptnicht am strassenverkehr teilnehmen

    Hier könnte meine Signatur stehen...

  • und wenn man z.b mit nicht eingetragenen scheinwerfern jemanden auffährt oder so, also so sachen wo das wirklich überhaupt nichts mit dem eigentlichen unfall zu tun hat: ist man trotzdem schuld, weil die versicherung für den wagen theoretisch erloschen ist ?

    ich kanns irgendwie gar nicht fassen, dass man mit pech noch so angelangt wird :P


    ps: ich gehe jetzt übrigens schlafen also wartet nicht mehr auf meine antworten! gute nacht euch allen ;)

  • jepp.... so läuft der hase.... es wird zwar keinem weiter auffallen, aber wenn alles schlecht läuft, haste die arschkarte... erloschene betriebserlaubnis = erloschener versicherungsschutz und fahren ohne gültige zulassung

    Hier könnte meine Signatur stehen...

  • Wenn du deine Versicherung nicht einschaltest, selbst bezahlst und keine Polizei dabei ist, bzw. wenn die dabei sind und es keine Reibereien bei der Schuldfrage gibt, interessiert es erstmal niemanden ob deine Felgen oder sonstwas eingetragen waren.

    Fakt ist: Bei Veränderung des Fahrzeugs erlischt die Betriebserlaubnis. Diese tritt erst wieder in Kraft bei Prüfung mit erfolgreichem Gutachten oder halt wenn du Abnahmefreie Veränderungen durchführst (das gilt auch für originalteile des Fahrzeugs).

    Das soll heißen auch wenn du dir nen Spoiler draufnagelst ohne Abnahme und jemanden den Spiegel wegfledderst kann und wird die Versicherung die Zahlung verweigern bzw. schon bezahlen aber dir das in Rechnung stellen. Ganz einfach weil du keine BE mehr für das KfZ hattest. Du kannst das maximal dann Einklagen und ne genaue Prüfung verlangen, aber da biste schnell bei 800€ Gutachterkosten und 2000-3000€ Gerichts- und Anwaltskosten. Ob ne Rechtsschutz das übernimmt bleibt zweifelhaft.

    Was die Schuldfrage bei Unfällen angeht biste dann meist wenns nicht 100%ig eindeutig ist auch am Arsch weil die dir ne Teilschuld leichter andichten können. Und die gegnerische Versicherung wird das schon aus finanziellen Gründen tun.

    Und aufpassen Eintragung ist nicht Abnahme. Für eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere brauchste den Nachweis, dass das sachgemäß und in Ordnung ist. Somit entweder ein Gutachten vom TÜV/DEKRA oder eben eine ABE. Wenn du die Gutachten allerdings immer mitführst musst du die Eintragung nicht vornehmen lassen. Bei einer Kontrolle musst du den Kontrolleuren nachweisen, dass dein KfZ die BE hat, steht die scheisse dann in den Fahrzeugpapieren wurde das schon von einem Berechtigtem geprüft und es wurde nur noch vermerkt. Stehts nicht drin brauchst du das Gutachten als nachweis für die Prüfung.

    Beispiel: Endschalldämpfer mit ABE nicht Abnahmepflichtig.
    Anbau und mitführen der ABE reicht

    Beispiel: Tieferlegung mit 35er H&R Federn Abnahmepflichtig mit ABE
    Vom Gutachter zu prüfen mit vorlegen oder verweisen auf eine gültige ABE der Teile und mitführen des Gutachtens ODER Eintragung in die Fahrzeugpapiere

  • möp... nicht ganz richtig....

    1. musst du bei \'ner einzelabnahme nach §21 die fahrezuegpapiere unverzüglich berichtigen lassen (d.h. die abnahme muss in den fzg.-schein und in den fzg-brief vermerkt werden) das von dir beschriebene mitfüren der abnahme bezieht sich nur auf \'ne §19.3 abnahme sprich eine einfache abnahme

    2. \'ne ABE ist \'ne allgemeine betriebserlaubnis... diese ist nicht gleichzusetzen mit \'nem teilegutachten.... die von dir beschriebene abnahme der tieferlegung geht nur mit \'nem entsprechendem fahrzeugspezifischen teilegutachten... bei \'ner ABE brauch diese abnahme nicht zu erfolgen....

    Hier könnte meine Signatur stehen...

  • und was ist eigentlich wenn man weder material,-festigkeits gutachten oder abe,also quasi garnichts hat,würd das dann wesentlich teurer oder ist das dann auch noch ne einzelabnahme?

    im sommer is mein bali endlich fertig dann gibs bilder :)