Ohne Rückwärtsgangbeleuchtung fahren!?!?!

  • hey@all,
    ich will mir die schürze von tino an meinen SSS(die mit der nebelschlussleuchte in der mitte) anbauen lassen. habe aber die SSS original rückleuchten, die wie ihr wisst ohne rückwärtsgangbeleuchtung sind, verbaut. die rückwärtsgangbeleuchtung befindet sich ja rechts an der originalschürze!
    da ich ja dann keine rückwärtsgangbeluchtung habe wollte ich euch fragen ob mich da die grünen anpissen können. oder sonst was passieren könnte.

    danke schon mal an euch

  • Hi Max, bei den Ösis ist das so, wie Domml schrieb und in BRD sogar noch eine Nummer schärfer.
    Bei einem Fahrzeug das es serienmäßig mit Rückfahrscheinwerfer gab, muss auch dieser in irgeneiner Art vorhanden und funktionsfähig sein.
    Solltest Du nun Rückleuten ohne die Rück-dingbums haben, müsstest du dir zusatzlampen verbauen und das beim tüv so durchboxen. Einige machen das. andere wiederum sind davon nur schwer zu begeistern!

    Fahren ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Rückfahrscheinwerfer kann zur Erlöschung der Betreibserlaubnis führen und das wird dann teuer.
    Im schlimmsten fall legen sie dir dein Auto an ort und stelle still und du bekommst eine anzeige wegen fahren ohne BE.

    Ich würde mal mit deinem tüver sprechen, was er dir für auflagen macht, wenn du die orig. Rückfahrscheinwerfer demontierst.

  • du kannst ja auch die Rückleuchten vom normalen MZ/EZ verbauen der hat die rückleuchte schon drin

    8) Einmal Swift immer Swift 8)
    Wer füher bremst wird länger gesehen
    :P Ich fahre alte Autos weil ich es will, nicht weil ich es muss :P

  • echt süß, dieses Forum soll doch mal hier einer verstehen :i_respekt:

    Einige werde es sicher verstehen, was ich meine :augenroll:

    Wenigstens gibt es hier noch geistreiche Antworten :d_pfeid:

  • OMG, ne die RF-SW sind nur zum Spaß drin, dasses beim Rückwaärtsfahren schön funkelt.

    Du kannst dir doch nicht auch die Blinker abmontieren und fragen ob man die braucht.

    Wie gesagt du riskierst ne empfindliche Geldbuße, aus der Ordnungswidrigkeit bist du da schon raus und da gehts mit Punkte und richtig Geld ins Fette.

    Spätestens bei der HU wird dir der TÜV nen Vogel zeigen und dir die Plakette verweigern. Zumindest die Beleuchtung schauen se doch immer akribisch nach und da wirds auffallen.

    Lass dir halt was einfallen, die Leuchte muss ran.

  • Auf einem Parkplatz muss dann jeder raten, ob du rückwärts fahren willst?
    Bei solchen Unfällen ist dann übrigens automatisch der Versicherungsschutz weg (bei verfallener Betriebserlaubnis sowieso)...

  • Bescheidene Idee. Gibt übrigens mindestens 3 Punkte und 90 € Bussgeld + Mängelkarte. Sollte deswegen was passiert sein gibt\'s 6 Punkte + bis zu 180 Tagessätze und evtl. bis zu 6 Monate Freiheitsstrafe. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis und dann bist du mit einem unversicherten Fahrzeug im Strassenverkehr unterwegs. Kann ganz schon teuer werden