Achsmanschette undicht komplette Antriebswelle getauscht, keine Kulanz

  • Hallo,

    sind gerade ziemlich sauer auf Suzuki: Der TÜV hatte bei unserem SX4 die Achsmanschette als undicht bemängelt (3Jahre alt, 43.000km gelaufen), die Werkstatt versucht ein Ersatzteil zu bekommen und muss nach einigem hin und her feststellen, dass die gesamte Antriebswelle auszutauschen ist. Angeblich zur Sicherheit der Kunden. Der \"Spass\" hat uns 450 EUR gekostet. Die Frage nach Kulanz wurde vom Händler Getra lustlos mit \"mal sehen\" beantwortet und war bisher erfolglos. Hat jemand noch einen Tipp? ;(

  • Keine Anschlußgarantie gemacht?

    Naja,aber auf Kulanz müsste es aber trotzdem laufen können,die sind sich bestimmt nur zu bequem.
    Aber soweit ich weiss,kann (muss eigentlich so sein!) man die Manschetten auch einzeln tauschen....

  • Die ganze Antriebswelle zu tauschen, wenn nur die Manschette undicht ist finde ich für mehr als übertrieben!!! Wenn die weder geklackert hat noch andere Probleme gamacht hat, dann war es unnötig... Dazu war die Manschette bestiummt nur leicht angerissen oder Porös denke nicht, dass da soviel Dreck reingekommen ist...

  • Ja kann man auch einzeln austauschen. Welche war denn undicht? die äußere oder innere? Aber wegen was soll die Antriebswelle getauscht werden? Solange kein Geräusch zu hören war und noch Fett in der alten Achsmanschette drinnen gewesen ist, wäre die ganze Ersatzaustauscherei der Antriebswelle nur reine Geldmacherei der Werkstatt. Wenn er nur sagt Jo mal schauen dann würd ich sagen \" Geht es auf Kulanz oder nicht\". Wenn nicht würd ich dann eine andere Werkstatt aufsuchen und dort die Sache überprüfen lassen. Aber da ihr das ja schon gezahlt habt und repariert habt lassen glaub ich werdet ihr darauf sitzen bleiben. Da kann Suzuki nix dafür das ist von Händler zu Händler unterschiedlich.

    Gruaß Markus :thumbup:

  • eine achsmanschette gilt NIE als garantiearbeit! NIE! das ist ein verschleißteil was immer und oft kaputt geht!

    nur eins kann ich nicht verstehen, das die gleich die ganze welle getauscht haben! wahrscheinlich hatte die keine manschette auf lager sondern nur ne ganze welle ;)

    im zubehör hätten se bestimmt ne manschette bekommen, für dich ein bisschen billiger als original und für den betrieb noch billiger einzukaufen und mit höherem gewinn zu verkaufen

    ich glaub da ist was schief gelaufen

    anwalt?

    80-100 euro für manschette mit arbeit

    zu 450 euro ne ganze welle mit einbau, ist schon nen unterschied ;)

  • Nachtrag: Ich habe die Rechnung an Suzuki (eMail-Adresse von der Website) gemailt und Antwort von modial.de erhalten. Es ist eine Standard-Mail zum Abwimmeln, die in keiner Weise auf meine Fragen eingeht. Hier eine Kostprobe:

    \"vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben Anlass zu Beanstandungen. Das bedauern wir. Allerdings ist uns eine Beurteilung Ihrer Schilderung aus der Ferne nicht möglich. Wir wissen aber, dass Reparaturen nach Ablauf der Garantiezeit besonders unangenehm sind. Eventuelle Fehler in Material oder Verarbeitung können jedoch allein innerhalb der SUZUKI Garantie kostenfrei behoben werden. Nach Ablauf dieser Garantie besteht von Fall zu Fall die Möglichkeit ergebnisoffen zu prüfen, ob eine freiwillige Kulanz erfolgen kann. Dazu setzen wir unter anderem voraus, dass die Reparatur von einem SUZUKI Vertragshändler vorgenommen wurde und der Nachweis über die herstellergemäße Wartung durch einen SUZUKI Partner anhand des Original-Garantie- und Serviceheftes erbracht werden kann. Der Kulanzantrag muss von einem SUZUKI Händler bei uns eingereicht werden. Auch kann er vorab mit unserer zuständigen Fachabteilung im Hause klären, ob die Chance für ein Entgegenkommen besteht. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn wir Sie wegen weiterer Rückfragen den Kulanzantrag betreffend an Ihren SUZUKI Händler verweisen müssen.\"


    Ich weiß nicht, ob der Händler überhaupt einen Kulanzantrag gestellt hat.

  • Zitat

    ...Ich habe die Rechnung an Suzuki (eMail-Adresse von der Website) gemailt und Antwort von modial.de erhalten. Es ist eine Standard-Mail zum Abwimmeln, die in keiner Weise auf meine Fragen eingeht...


    Klar, dass es sich hier um eine Standard-Mail handelt, es war auch nicht anders zu erwarten.
    Die Regeln sind gleich bei allen Herstellern, egal ob Garantiefall oder Kulanzgesuch, den Antrag kann nur eine Vertragswerkstatt stellen.

    Zitat

    Ich weiß nicht, ob der Händler überhaupt einen Kulanzantrag gestellt hat.


    Jetzt kann man schon darüber nur spekulieren... ich glaube es nicht.
    Und Deine Chancen jetzt nachträglich noch was zu erkämpfen sehen schlecht aus, da nur eine Begutachtung der ausgebauten Antriebswelle
    könnte es beweisen ob es wirklich nötig war die auszutauschen.
    Bei selbstbezahlten Reparaturen hast Du Recht die Teile mitzunehmen, bei Garantie- und Kulanzanträgen werden die Teile dem Garantiegeber
    d.h dem Hersteller bzw. Importeur zu event. Untersuchung übergeben...

    ... und ich glaube es rgendwie nicht, dass die Werkstatt in Deinem Fall interessiert daran war die \"beschädigte\" Antriebswelle jemandem zu zeigen...