• Hallo,

    habe folgende Anliegen zum Thema Eintragung:
    muss ich von meinem MA:
    -M3 Spiegel
    -GS-Sitze
    -Original Heckspoiler (nachgerüstet)
    -ausgebaute Rücksitzbank (keine Gurte...); (2-Sitzer)
    eintragen lassen?

    Will kein Ärger mit der Rennleitung haben wisst ihr :biggrin:

    Danke euch für eure Hilfe...

    gruß

  • Spiegel sind eintragungspflichtig. 2-Sitzer muss ebenfalls umgetragen werden.

    Spoiler sollte man eintragen lassen, wenn er in der BE des Wagens noch nicht mit aufgeführt ist. Ob das so ist, sollte dir ein Prüfer beantworten können...

  • War vor kurzem Seitenschweller eintragen (nach §21-->etwas teuer) und heckwischer austragen. Hat mich stolze 71euro gekostet!

    Hast du für die Spiegel ein teilegutachten? Oder nur Materialgutachten?

  • ach hast den wischer austragen lassen ? ^^ hab mein auch clean aber muss man nicht machen ;) hatte mein komplettes body kit vie §21 ;) hab über 100 bezahlen müssen :( naja muss mal gucken ich glaub nicht mal nen materialgutachten :) aber ne ABE fürn golf III is ja nen umbau darauf ;)

  • Heckspoiler brauchste auch net Eintragen lassen. Ist meist für den Prüfer bzw. Polizei erledigt wenn die das Suzukiemblem auf dem Spoiler bzw. die KBAnr. sehen.
    Bin jetzt schon 3 mal mit meinen durch TÜV gekommen und hab auch nen EA-GTi Spoiler ..
    Davon mal ganz abgesehen , das der wohl inner BE aufgeführt sein wird, da sich die Heckklappen ja auch net geändert haben ( z.b. die Vorstanzungen für den Spoiler )

  • Heckwischer muss man austragen lassen, wenn man den entfernt, weil er Bestandteil der ABE des Fahrzeugs ist! -->Bauartveränderung. So sagt es zumindest die Dekra.

  • theoretisch ja, aber ich nehm mal an dass es in D genauso wie in Ö \"leichte\" und \"schwere\" Mängel geben wird, bei leichten Mängeln muss das der TüVer nur reinschreiben, verändern musst du nix bei schweren Mängeln musst du was verändern bzw eintragen lassen(so isses bei uns :biggrin: )

  • es gab auch modelle ohne heckwischer...
    zumindest hab ich von denen die abdeckung die in die heckscheibe kommt...
    hab ich aber bis jetzt selten gesehen

  • dankt euch für die antworten ^^

    also heckwischer werde ich nicht umtragen lassen da ich januar schon damit durch den tüv gekommen bin und er nix beansprucht hat...

    ja auf 2sitzer werd ich ihn umtragen lassen, die spiegel muss ich noch prüfen, ob da E-zeichen am start ist...

    mit dem spoiler wird es denke ich auch keine probleme geben...

    wie ist es mit GS Sitze? hab die gestern eingebaut (hab nen MA), passen logischerweidse perfekt rein. Meine Frage sind Eintragunspflichtig?

    gruß Paddy

  • Nein,nicht eintragungspflichtig,da Originalteil aus sonderausstattung,genauso der Spoiler.
    Bei dem Heckwischer beanstanden sie nur wenn einer da ist und dieser nicht geht,keine Austragung Pflicht.
    Und bei dem 2-Sitzer Umbau sagst du das du irgendwann mal wieder umrüsten willst (Familie und so) und dann musst du auch nix umtragen lassen.
    Anders sähe es aus wenn du ihn zum LKW umtragen lassen willst,denn dann musst du auch noch die Befestigungspunkte der gurte zuschweissen.

  • Denke nicht, sind ja originale Suzuki Sitze.


    Ups, zweiter :d_pfeid:

    Meine Autos bis her: 93er Swift GS, 04er Ignis Sport, 02er Baleno Kombi, 09er SX4 Limousine, 21er Vitara + 92er Swift Cabrio + 02er Baleno Kombi 

    Suzukis derzeit in der Familie: 2x Swift Cabrio, 1x Swift GTi, 2x SX4 Limousine, 1x SX4 City+, 2x Liana, 1x Baleno Kombi, 2x Vitara LY :thumbup:

  • Nee will ihn nicht wieder zum 5 Sitzer umbauen, der bleibt dann so... ^^
    Mit den Sitzen habe ich mir das schon gedacht ^^
    Wie ist es wenn die Spiegel kein E-zeichen haben?- Bekomme ich die trotzdem dann via §21 eingetragen?

  • Der Prüfer misst dann die Fläche der Spiegel und trägt es dann via 21er ein.
    Ob du den 2 Sitzer wieder umrüstest oder nicht ist doch egal,hauptsache ist du gibst nicht unnötig Geld für die Umtragung aus,was du ja nicht musst!