Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW

  • Hallo,
    Ich habe mal ne frage.
    Ich habe mir ein neuen geländewagen gekauft.
    Ich habe den als LKW unter 3,5 t zugelassen,ich brauche Den um meinen Wohnwagen 1,5t zu ziehen.
    Jetzt meine frage darf ich dieses gespan in Deutschland an Sonn und Feiertage fahren?
    Ich nutze den wagen nur Privat und nicht führ meine arbeit.

    gr. karl

  • Hi,

    ich hab das was für dich gefunden:

    *Bei Anhängern, die sich nicht auf ihre Zugmaschine
    abstützen, heißt es lediglich die zulässigen Gesamtgewichte
    des Hängers und des Zugwagens
    zusammenzählen. Bleibt der so ermittelte Wert im
    7,5-Tonnen-Rahmen, kann die Kombination der
    beiden auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt
    werden.*


    KLICK

    Bei zweifel einfach bei einem Autoclub oder TÜV fragen die werden dir schon helfen.

  • Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll[1]. Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für[2]:

    Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
    Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
    Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
    selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
    Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
    Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
    Da der Beschluss der Verkehrsminister erst in wenigen Bundesländern umgesetzt worden ist, gelten diese Ausnahmen allerdings noch nicht bundeseinheitlich.

    Quelle Wikipedia

  • Fraglich wär für mich noch, ob die 3,5to für den gesamten Zug oder nur für das Zugfahrzeug gelten. (zulässiges Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug??)

    Anderseits habe ich gelesen: §30 Abs. 3
    (3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

    Da würde nicht die 7,5to zählen, sondern der Anhänger hinter einem Lkw.

    \"Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.\"

    Ansonsten zählt nicht die Nutzung von dir, sondern die Zulassung als Lkw.

  • Ich seh grad der Karl kommt aus Belgien, glaub kaum das ihm die Deutschen Regeln was bringen. Frag vielleicht wirklich bei der Versicherung, Autoclub oder ähnlichen nach.
    Hier ist allgemein nicht die beste anlaufstelle für rechtsauskünfte würd ich behaupten.

  • Zitat


    Original von Thom!:
    Ich seh grad der Karl kommt aus Belgien, glaub kaum das ihm die Deutschen Regeln was bringen. Frag vielleicht wirklich bei der Versicherung, Autoclub oder ähnlichen nach.
    Hier ist allgemein nicht die beste anlaufstelle für rechtsauskünfte würd ich behaupten.


    Hallo,
    Wen ich in Deutschland fahre mus ich mich ja auch an die Deutschen Regeln halten.
    Ich werde mich mal beim Deutschen ADAC oder ein Autoclub wenden.

    @ All
    Erst schon mal dank für die schnelle antworten.

  • Zitat


    Original von Papstpower:
    Und bitte die Antwort von denen schreiben...

    Ok.

    Soh bald ich etwas schlauer geworden bin werde ich es hier posten :d_gutefrage:

    gr. Karl

  • Zitat


    Original von Papstpower:
    Fraglich wär für mich noch, ob die 3,5to für den gesamten Zug oder nur für das Zugfahrzeug gelten. (zulässiges Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug??)



    zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug.

    Hier nochmal ein Schreiben vom Verkehrsministerium NRW. Das zählt aber nicht in allen Bundesländern.

    Hier klicken

  • Zitat


    Original von Spasskrapfen1:


    zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug.

    Hier nochmal ein Schreiben vom Verkehrsministerium NRW. Das zählt aber nicht in allen Bundesländern.

    Hier klicken


    Sollte doch trotzdem schon im Netz zu finden sein?? Da kann ich diese Geschichte nicht auf Seiten des Bundes finden.


    Zitat


    Original von karl:
    zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug.
    das auto wiegt leer 1790 kilo
    zuladung 1055 kilo
    mit anhänger zulässiges Gesamtgewicht 5645 kilo

    gr karl


    In D. ist es etwas anders geregelt. An Anhängelast zählt nicht das Momentangewicht deines WW, sondern das maximal zul. Gesamtgewicht. Weil wenn dein WW 1500kg wiegt und der Zug gesamt 5645kg. Da müsstest du beim Zugfahrzeug für mich unglaubwürdige 4145KG Gesamtmasse in den Papieren haben.

    Deswegen könnte es auf der Kippe stehen, wenn irgendwo die 3,5to Gewichtsgrenze interessant wird (vom Zug).

  • Hallo,

    Was ich bis jetzt rausgefunden hab muste der link von
    Spasskrapfen 1
    jetzt für gans Deutschland gelten.
    Ich habe mir das schreiben ausgedruckt und im auto gelegd.

    gr. karl