• Ach is doch quatsch da ist nichts illegal.

    Du musst eine Scheinwerferreinigungsanlage und automatische Höhenregulierung für die Schweinwerfer haben das ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dann kannst du das System eintragen.

    Ist aber mit Sicherheit mit hohen Kosten und Aufwand zu verbinden.

  • einzige Möglichkeit hier hat maleiner die Scheinwerfer vom alten Audi A4 im Baleno eingebaut, wäre aber extremst hoher aufwand für dich da vorne viel umgeändert werden (technisch, elektrisch, Karosserie) muss, falls du die A4 Lichter mit Xenon drinhaben willst.

    Aber wenn du es drauf hast nur zu, am besten vorher mit verschiedenen Tüv Prüfern über solch ein Projekt reden, manche zeigen sich durchaus offen wenn man vorher fragt und es auch gut umgesetzt wird.

  • ich habe BI-Xenon(H4 Fassung und mit AB-Und Fernlicht)seit 3 monate drin, bis jetzt hat die Polizei mich noch net raus gezogen, hatten eigentlich genug möglichkeiten mich raus zu ziehen. :D

  • nur weil sie dich nicht rausgezogen haben, heisst es nicht das es legal ist.
    Die ABE deines Autos ist erloschen, und das kann bei einem Unfall Ärger mit deiner Versicherung geben.

    aber das muss ja jeder für sich entscheiden. Ich finde lichttechnische und somit sehr auffällige sachen sollte man definitv eintragen lassen.
    Mein Krümmer ist auch nicht eingetragen, aber der liegt gut versteckt im mototraum mit keramikband eingewickelt. das ist schon bisschen was anderes...

    grüße

  • Oder wieder ausbauen!Weil SWRA nachrüsten ist relativ einfach, aber ALWR ist schon richtig aufwändig! So mit Steuergerät, welches die Diff. zwischen Höhe VA und Höhe HA immer berechnet und dann die SW-Leuchtweite anpasst! Jeder der schonmal Xenon-SW eingestellt hat, weiß wovon ich rede! Da ist nix mit einfach mal schnell einstellen!

    Chemnitzer dürfen das !

    http://www.suzukink.de/ Fahrzeuge: Toyota Avensis Kombi 2.0 (Bj.04)& Toyota Aygo (Bj.11)