TÜV §19.3 Teilegutachten

    • Offizieller Beitrag

    Die Kombination der Wörter umschreibt umgangssprachlich eine Abnahme von Anbauteilen nach §19 Abs. 3 der StVZO.

    Wenn man Teile anbaut, die nicht original sind, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und man muss diese per Einzelabnahme wiedererlangen. Dies (eine Einzelabnahme) ist lt. §19(3) der StVZO nicht erforderlich, wenn für das Teil ein Teilegutachten vorliegt und der Anbau von einer Überwachungsorganisation (TÜV, Dekra etc) abgenommen worden ist.
    Dann erhältst du einen Nachweis der Änderungsabnahme, den du entweder ständig im Fzg. mitführst oder damit zur Zulassungsstelle gehst und es in deine Fahrzeugpapiere eintragen lässt.
    Ob es (sofort oder bei nächster Befassung mit den Papieren) eingetragen werden muss, steht dann auf dem Nachweis der Änderungsabnahme.

    Man muß dazu wissen, das bei Vorlage eines Teilegutachten die Abnahme fast immer von jedem Prüfingenieur vorgenommen werden kann (TÜV, Dekra, GTÜ, FSP ...). Liegt kein Teilegutachten oder EG-Betriebserlaubnis vor, kann die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug meistens nur noch über eine Einzelabnahme erfolgen. Diese dürfen nur so genannten aaS (amtl. anerkannte Sachverständige) durchführen und die hat in den alten Bundesländer nur der TÜV, in den neuen Bundesländern nur die Dekra.

    Änderungsabnahmen nach 19(3) kosten in etwa ab 40Euro, je nach Aufwand und auch Überwachungsorganistation.
    Einzelabnahmen kosten dann schnell über das Doppelte.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Wie genau ist das mit der Befassung der Papiere gemeint, denn normal befasst sich doch maximal einer beim Tüv damit und sonst erst wieder, wenn man das auto abmeldet oder verkauft?
    habe auch schön brav immer alle ABEs mit, sind auch nur maximal 3 pro auto ^^

    • Offizieller Beitrag

    \"...nächste Befassung\" bedeutet, wenn die Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein ausstellt, d.h. bei Umzug / Ummeldung bzw. Neuanmeldung nach Verkauf. Es brauch also nicht extra wegen der Abnahme ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden, das spart Geld.
    Es muss halt bis zur Eintragung der Nachweis der Änderungsabnahme im Fzg mitgeführt werden.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
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  • @ frank besser hät ichs auch nich sagen können nur noch soviel nen 21 § gutachten muß in den fahrzeugpapieren berichtigt werden sofort nach der abnahme
    ich hab alles im fahrzeugschein mit anhang und bevor die bullen sich das durchlesen wünschen die einem lieber angnehme weiterfahrt (in berlin und brandenburg)
    MFG
    ritty :d_zwinker:

    :D Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann ! ;(