Jens'ens Swift (#56)

  • Hi,

    kann es sein, daß die Verwendung von Schroth-Gurten, so wie es da aussieht, nicht von der ABE abgedeckt ist? Zulässig sind doch nur Sitze, welche "serienmässig" die Gurte über die Lehne führen(!).

    Aber bei diesem Swift laufen sie doch ausserhalb der Kopflehnen-Schiene, oder?

  • jupp, hab ich auch gesehen und mich gewundert...
    aber wenn man zum tuff geht und die dinger sind innen kriegt man das wahrscheinlich eingetragen, sitzt ja keiner drin bei dem man sehen würde, dass dat am hals ganz schön schnüren würde ;D ...
    und was du danach machst ist dein bier, kein grünes männchen wird sich dafür interessieren solange du die papiere hast ;D
    --

    so long... :smokin:

    "130 km/h sind genug in geschlossenen Ortschaften!"

  • *schockiertsei*

    :shock2:

    Ich hab gerade mal die ABG durchgelesen. Die Beckengurtverankerung darf nicht mit dem Seriensitz kombiniert werden. *heul* Is mir vorher gar nich aufgefallen.
    Hilfe!! Muß ich da die Sitze tauschen?? Etwa GTI-Sitze oder die teuren Schalensitze einbauen?

    Weil ich mit den Gurten eigentlich keine Probleme hab.


    "Der is nich Tief, noch nich..."

  • Tach...

    selbst mit den GTi/GS-Sitzen darfst'e das nicht. Die ABE gilt nur für die C-Säulen-Befestigungen. Wurde schonmal ausführlich erläutert hier im Forum ;)

    Grusz...dor Krehmän...I)

  • oh herr, vergib ihnen wenn sie nicht wissen was sie tun... ;D
    mensch, dazu gibts doch die abe, bedienungsanleitungen oder dieses nette board, da kann man sich schlau machen und fehler vermeiden... :smokin: naja, solange du die originalgurte noch drin hast und die schnell genug tauschen kannst, wenn dich wer anhält... kommste um die strafe rum... 8)

    ABER: so, wie die dinger jetzt rumhängen, ist die schutzwirkung nahe null wenn die beim crash abrutschen
    UND: beim nächsten tufftermin guckt dich der prüfer ernst an:
    "na, dat könn wa aber nich so lassen..." ;D

    also, mach wat... 8)
    --

    so long... :smokin:

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  • Soll das heißen, das es keine möglichkeit gibt in einen Swift GLS Schrothgurte zu verwenden??????????????

    Da gibt´s doch Sondersitze(Recaro??), oder?

    Im Swift GTI sind doch H-gurte zugelassen, oder?
    (Wenn ich GTI-Sitze in meinen GLS baue ist das doch dann nichts anderes, oder?)

  • PS: Krieg ich die Gurte legal, wenn ich die beim TÜV annehmen lasse? (auch wenn in der ABG steht das die Beckengurtverankerung mit dem Sitz nich zugelassen ist? )(Einzelabnahme?)

  • Jens

    Nein, Du bekommst sie mit diesen Sitzen niemals abgenommen. Die korrekte Funktion ist in keinem Falle gewährleistet.
    1. keinen Seitenhalt für die Schultergurte
    2. kein Platz zwischen den Streben, um die Gurte korrekt zu führen, ohne den Fahrer zu erwürgen...

    PS: Der Schein für "TÜV-freies" Fahren heisst ABE <- mit "E"
    ...kommt von "Allgemeine Betriebserlaubnis"

    @Krääähmään

    Beckengurte werden niemals an der C-Säule befestigt. :O
    --
    Matze :dance2:
    (Nachholer)
    [f1]...der momentan auch nicht allzuviel zutun hat. :smokin:[/f1]

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  • @ jens:
    also, mit den gti-sitzen geht das dann, die haben ja ne gurtdurchführung... aber die ABE von schroth gilt wohl nur für die c-säule... wenn du also die beckengurtverankerungen nutzen willst musst du das beim tuff abnehmen lassen 8)
    aber das sollte kein problem werden, da das ja auch serienmässige verankerungspunkte sind und die sind laut vorschrift ja auch zulässig... (kann ich aber nicht für garantieren, hab nur die kurzfassung der entsprechenden verordnungen :smokin: )
    ABER: wenn der nen schlechten tag hat kommt der nachmessen von wegen befestigungsfelder usw. und ob das dann gut und günstig abgeht.... :O
    ausserdem verlierst du die hinteren sitzplätze beim letzteren auf jeden fall...
    --

    so long... :smokin:

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  • Boah, denken bevor schreiben *selbstgesprächeführ*

    Es sacht aber och niemand was. I)
    Hinten die Verankerung sind gemeint.....mann, mann, hat ja lange gedauert bei meiner einer...Sorry an Kräämän...
    *verdutztguck*

    robi

    Äh, verlierst Du die Sitzplätze och, wenn Schrothgurt lösbar (sind die meisten doch?) und Originalgurte noch drin?


    --
    Matze :dance2:
    (Nachholer)
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  • Tach...

    Also nochmal für alle zum mitmeiseln:

    die Verankerung von Schroth's Gurten an den Beckengurtaufnahmen HINTEN ( Nachholer ;D ) ist mit keinem Swift-Seriensitz zulässig (sind wohl nicht stabil genug). Man kann sich freilich nen Sondersitz holen (RACARO, Koenig etc.), dann gehts, wenn diese in der ABE aufgeführt sind (is ne Liste drin).
    Besser und mein Favorit, da auch mit den GLS/GL-Sitzen erlaubt:
    Verankerung hinten an der C-Säule. Der Gurt muss aber trotzdem, glaube ich, DURCH die Kopfstützenstreben(dinger) hindurch und nicht drumrum.
    Werden die Gurte ZUSAMMEN mit den Orig. angebaut muss man nix ein-aus-fort-oder sonstwas-tragen. Fährt hinten jemand mit, einfach den Gurt abtrennen und den originalen nehmen 8)

    Grusz...

    :drink:

  • CrAYmAn:
    boah, die gurte durche diese enge öffnung führen und dann noch bequem sitzen? wie gross willst du da sein? ich bin 1,80 und bin mit meinen schultern schon leicht über der durchführung meiner sportsitze...
    hab mal die originalen gesehen, da ist die lehne noch kürzer un dann mit meinem hals zwischen den gurten... :-p nee, da erwürg ich mich ja gleich mit... :smokin:

    Matze:
    nee, mit originalgurten drin und lösbaren schrothis bleibt alles wie es iss, aber manche leute haben halt schwierigkeiten,die etwas längeren schrauben an den vorderen sitzen wieder reinzudrehen, dann müssen die die originalgurte rausnehmen, um die schrothis mit den originalschrauben zu verbauen und DANN sind die hinteren weg... (die plätze :p ) oder was aus der verkleidung der handbremse rausmeisseln, aber DAS sieht dann wirklich scheisse aus... :dance1:

    Jens: mit den gti sitzen ist die beckengurtverankerung hinten zulässig, ist auch ein swift in der gallery der dat so hat...


    --

    so long... :smokin:

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  • Wo steht'n das in der ABE. Hatte mich mal bei ATU hingestellt und mir die ABE reingezogen. Soweit ich mich erinnere, war so ohne weiteres nur C-Säule zulässig. Ist der aus der Galerie vielleicht 'ne Einzelabnahme? Oder andere Sitze?... oder hinten die Sitze dranglauben lassen?...

    --
    Matze :dance2:
    (Nachholer)
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  • keine ahnung wie der das gemacht hat, wahrscheinlich dann einzelabnahme, hatte auch keine rücksitze mehr drin... 8)
    aber wie gesagt, die befestigungspunkte müssen nur im feld liegen und der sitz ist ja durch schroth zur gurtbenutzung freigegeben... :look:


    --

    so long... :smokin:

    "130 km/h sind genug in geschlossenen Ortschaften!"

  • Tach,
    ich war heute mal bei der DEKRA und die sagen folgendes:
    Die Schroth-Gurte krieg ich in meinem Swift nur zugelassen, wenn ich Sondersitze einbau (laut ABG wären das z.B. Recaro A8)!
    Die sind für einen Lehrling wie mich aber unbezahlbar, also hab ich die Grute erstmal wieder ausgebaut.


    Die Seriensitze sind mit Schroth-Gurten nicht zulassig! (Sind wohl nich stabil genug??!
    Glaube das gilt auch für die GTI-Sitze, weiß ich aber nich genau!
    Bei denen müsste man wohl die Orginalgurte ausbauen und den Swift zum 2-Sitzer machen.

    "Der is nich Tief, noch nich..."

  • Tach...

    Der Dekra-Mensch meint das sicher, weil du die Dinger eben unten an den Beckengurtankern festgemacht hast (is doch so, oder?). Frag mich sowieso, warum in aller Hergottsnamen alle die Gurte da unten dranpappen. Logisch das das die Sitze nicht halten, nochdazu ist das schon rein mechanisch ein beschissenener Platz (bei Orig.Sitzen jedenfalls, bei Anderen jedoch auch denke ich), weil diese dann zu große Kräfte aushalten müssen. Bei Befestigung an der C-Säule (ist erlaubt bei allen Swift, da in der ABE nix von GTi, GS oder GL steht, da steh MA bzw. EA und das sind'se alle) geht die Kraft bei einem Aufprall direkt nach hinten, ohne das sie vom Sitz erst noch nach unten gelenkt werden muss. Deshalb wird das so erlaubt sein und anders halt nicht.

    So....Grusz
    :drink:

  • Ich schließe mich an.
    In der ABE steht alles drin und jeder unsterbliche kann das lesen.
    ....... C Säule ja...... unten mit abnahme und einhalten eines bestimmten Winkels.................

    Rene:smile:

  • Hi,
    haben wir hier aneinander vorbei geredet?????
    Kann auch an mir liegen, aber ich hab dat so verstanden,
    das der Endgurt an der C-Säule befestigt wird(is ja erlaubt).
    Und das der Beckengurt (wo man den schroth verschließt) am Fahrersitz bzw. Beifahrersitz (am orginal gurtschloß) und an der B-Säule(an der Orginalhalterung) befestigt wird und das genau das nich erlaubt is!!
    Das man den Endgurt hinten nich an der Halterung von der Rückbank befestigt is ja klar, das is nich durch die ABG abgedeckt!

    Wenn man den an der C-Säule befestigt, drückt der den Sitz ja nich nach unten! Außerdem gehen die Gurte ja an der Halterung der Kopfstützen außen vorbei und liegen auf der Lehne auf, ohne die zu belasten!

    kann mir das jemand klipp und klar, verständlich erklären? ich raff das sonst nich!
    bin leicht(?) verwirrt.

    Is der nu erlaubt, wenn ich den an der C-Säule fest mach (und halt an den Vordersitzen an den orginalhalterungen), oder nich???????

  • Tach...

    Andere Halterungen als die Originale kannste ja schlecht nehmen (darfste auch nicht da nur diese dafür ausgelegt sind)
    Bleibt zu sagen das man also den Gurt vorn an den Originalbefestigungspunkten anschraubt (MIT den Original-Gurten), d.h. unten an der B-Säule und am Sitz beim Gurtschloss bzw. dessen Schraube. Hinten befestigung oben an der C-Säule MIT dem hinteren Orig.-Gurt-Umlenkbeschlag.
    Wenn's so ist gilt die ABE, denn dort steht's so drin und meiner ist damit ohne Probleme durch zwei TÜV's gekommen und das einzige was der zu meckern hatte war mein Sonnenblendstreifen der ihm zu breit war, aber zwei Wochen später riss meine Frontscheibe und das Problem erledigte sich von selber und jetzt hör ich auf....

    Grusz
    --
    Prost.... :drink: