Achtung bei Importfahrzeugen!

  • Zitat

    Kunden, die einen Neuwagen bei einem Händler im Ausland kaufen, haben bei deutschen Vertragswerkstätten der jeweiligen Marke keinen direkten Anspruch auf Garantieleistungen. Dieser Ansicht war das Oberlandesgericht Stuttgart im Rahmen eines Urteils am 26. März 2008 (AZ 3U93/07), auf das der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe seine Mitglieder in einem Rundschreiben aufmerksam gemacht hat.

    In dem konkreten Fall hatte der Kläger über einen Import-Vermittler bei einem österreichischen Ford-Autohaus einen neuen „Focus“ gekauft. Als bei dem Fahrzeug Probleme auftraten, forderte der Kunde bei einer deutschen Vertragswerkstatt eine Mängelbeseitigung über die Neuwagengarantie der Ford Motor Company Austria ein. Als sich die Werkstatt weigerte, ging der Käufer vor Gericht.

    Wie schon zuvor das Landgericht entschied auch das Oberlandesgericht (OLG), die Klage abzuweisen, da es einen Direktanspruch auf Mängelbeseitigung gegen die deutsche Ford-Werkstatt weder aus der Neuwagengarantie von Ford Österreich noch unmittelbar aus der Kfz-GVO heraus begründet sah.

  • Ist jetzt so gesehen nichts neues: Der Gesetzgeber hat bereits vor geraumer Zeit das Prinzip der Herstellerhaftung eingeführt, d.h. der Händler kann sich weigern aber der Hersteller ist in jedem Fall zur Beseitigung von Mängeln aus Garantieansprüchen verpflichtet.

    Das gilt übrigens allgemein - also auch für in Deutschland gekaufte Produkte: Bei Playstation oder XBox ist es z.B. schon immer so gewesen, dass Garantieansprüche direkt beim Hersteller geltend gemacht werden müssen und nicht beim Händler.

    Ganz verständlich ist die Sache aus reeller Sicht allerdings auch nicht: Ein Garantieanspruch besteht in jedem Fall auf gesetzlicher Basis - da beißt die Maus keinen Faden ab. Wo soll also für Ford der Sinn liegen, einen Kunden mit der Abwicklung so zu vergrätzen, dass der sich mit Sicherheit nie wieder im Leben einen Ford kauft?!? Geschäftlich gesehen ist das äußerst kurzsichtig gedacht.

    Aber ok, wenn Ford bzw. deren Vertragswerkstätten es offensichtlich so dicke haben und auf Kunden ganz locker verzichten können soll's mir auch egal sein:

    Ich fahr eh nur Japaner.

  • Ja das ist Richtig, die Händler müssen keine Garantie Übernehmen.
    Aber ich denke bei uns kommt das eh nicht in Frage weil wir Japaner Fahren ergo die gehen selten Kaputt!!
    Aber bei Ford ist das eine Wichtige Frage!! :biggrin: