Führerscheinentzug? Ab wann?

  • Hallo!

    Ich habe mal eine Frage an alle ob sich jemand rechtlich damit auskennt?

    Und zwar habe ich gehört das einem der Führerschein auf Lebenszeit abgenommen werden kann. Was mir aber noch viel mehr unter den Nägeln brennt ist zu wissen ob man seinen Führerschein durch Vergehen im Straßenverkehrt abgeben muss oder ob auch andere Straftaten dazu führen können den Führerschein zu verlieren wie zb. Diebstahl, Körperverletzung etc etc etc also Sachen die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. ..... ??????

    Einfach mal Interesse halber. Hab auf sowas nirgendwo Antworten gefunden im Netz.
    MFG
    Danke

  • Normal nur bei Verkehrsrechtlichen Sachen bzw. soweit ich weiß auch, wenn ein Gutachten vorliegt was dich für Fahruntauglich erklärt (kann auch von anderen Straftaten her kommen). Da musste aber schon einiges gedreht haben um das zu bekommen.
    Bsp.: du bist Epileptiker und hast dadurch einen Verkehrsunfall verursacht bzw. ne andere Tat (kann man so eigentlich nicht nennen), bei der so ein Gutachten erstellt wurde. Damit kann man dir den Führerschein abnehmen, da du aufgrund deines Gesundheitszustandes eine Gefährdung wärst.
    Besoffen Fahrradfahren is eigentlich klar --> da gibts auch einen aufn Deckel.
    Auch bei Augenerkrankungen, kann der Arzt den Führerscheinentzug beantragen. Das geht vom schweren Keratokonus über grauen/grünen Star bis hin zur Retinadegeneration. Drum musst du ja fürn Führerschein auchn Sehtest gemacht haben. Der kann auch noch nachträglich nochmal gefordert werden.
    Das sind zwar keine Straftaten, aber Gründe die außerhalb des Verkehrsrechtlichen liegen.
    So zumindest hats mir mein Arzt erklärt (hab ja nen leichten Keratokonus).

    Führerscheinentzug wegen Körperverletzung ? Wenn das so einfach wär, wären die Straßen wohl recht leer *g*
    Diebstahl, na höchstens wenn dun Auto knackst und dich vonner Polizei jagen lässt.
    Aber is ne Interessant Frage ... einfacher isses sowas gar nicht erst zu machen und einfach ne Krank sein, dass sollte man in Deutschland ja sowieso nicht sein.

  • Zitat


    Original von Eska84:
    Was mir aber noch viel mehr unter den Nägeln brennt ist zu wissen ob man seinen Führerschein durch Vergehen im Straßenverkehrt abgeben muss oder ob auch andere Straftaten dazu führen können den Führerschein zu verlieren wie zb. Diebstahl, Körperverletzung etc etc etc also Sachen die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. ..... ??????


    Auch andere Straftaten ...
    hier ein Beispiel:

    http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenst…o/art993,479358

  • Der Vorstoss des Justizministeriums, auch verkehrsfremde Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug belegen zu koennen, ist ja im vergangenen Jahr fuer unzulaessig erklaert worden. Zulaessig ist nach aktueller Rechtssprechung der Fahrerlaubnisentzug durch Gerichtsurteile nur, sofern eine Straftat im Strassenverkehr vorlag oder Tathilfsmittel war. Wer beispielsweise als falscher Zivilpolizist auf eigene Rechnung arbeitete, der kann durchaus die Fahrerlaubnis los sein.

    Fahrerlaubnisentzug als Nebeneffekt kann es auf gerichtlichen Beschluss oder Entscheidung der Fahrerlaubnisbehoerde nur geben, wenn Zweifel an der sicheren Teilnahme im Strassenverkehr mit Kraftfahrzeugen besteht. Das kann bei festgestellten Fahrten und Alkohol- oder Drogeneinfluss regelmaessig angenommen werden. Jedoch kann der Betroffene auf Basis einer Begutachtung (z. B. nach erfolgreicher Therapie) eine erneute Entscheidung fordern.

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