Hallo
Kurz zu mir:
Ich lese hier schon einige Wochen mit. Wir sind kurz davor einen Swift B&W zu leasen, mit der Absicht in danach auch zu übernehmen. Deswegen sind die Raten recht hoch gewählt (300 Euro) um einen niedrigen Restwert(1700 Euro) zu erzielen. Dadurch wird auch die Gesamtzahlast gesenkt.
In der Vergangenheit, haben sicher einige von Euch einen Suzuki über die Suzuki Finance(Santander) geleast.
Soweit ich weis, darf dem Leasingnehmer(LN) nicht rechtlich zugesichert werden, dass er das KFZ zum Restwert übernehmen kann.
Meine Erfahrungen sind aber, dass die Verkäufer sagen, man kann nach der Laufzeit das KFZ problemlos zum Restwert übernehmen.
In unserem Fall würde der Restwert weit unter dem Marktwert liegen. Für die Bank würde es sich also lohnen (bedingt durch 75%/25% Regel) das KFZ zu verkaufen.
Jetzt meine Frage an euch Leasingnehmer, würde euch das KFZ nach der Laufzeit problemlos zum kalkulierten Restwert angeboten?
Daniel