HILFE! Autohaus stellt sich quer..

  • Hi,

    wie schonmal beschrieben ist mir mein Spoiler vom Swift abgerissen worden durch die Waschstraße, dadurch ist die Kofferraumklappe verzogen und die Heckschürze hat einige Kratzer.

    Ich bräuchte für meine Rechtsschutzversicherung eine schriftliche Bestätigung das man mit dem Spoiler aus dem original Zubehör von Suzuki für einen Swift MZ ohne bedenken in eine Waschstraße fahren darf!

    Kann irgendjemand soetwas auftreiben? Mein Autohaus vertröstet mich seit 3 Wochen immer wieder. Mitlerweile denke ich die wollen das Schreiben gar nicht aufsetzen! Der Service bei diesem Laden ist sowieso unter aller Sau wie ich in den letzten zwei Jahren feststellen musste!

    MfG, aemkei

  • Also kann das nicht ganz verstehen, denn ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, das Suzuki eine Freigabe oder ähnliches bezüglich einer Waschstraßenfreigabe für einen Dachspoiler hat, denn auf der anderen Seite stellt bestimmt kein Hersteller eines Spoilers eine Waschstraßenfreigabe aus, bzw. kenne es nicht von solchen Teilen.

    Vielmehr müsste der Waschstraßenbetreiber darauf hinweisen, worauf zu achten ist, wenn man diese benutzt, wie es z.b. bezüglich der Dachantennen bzw. der Radioantennen und auch Alufelgen der Fall ist. Oder halt die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

    Sollte all dies nicht der Fall sein, steht der Betreiber der Waschstraße für mich eindeutig in der Pflicht bzw. Nachweispflicht das ein solcher Schaden durch die Nutzung dieser nicht auftreten kann.

    Aber ansonsten könnte natürlich Suzuki eine solche Bescheinigung auch ausstellen, wobei ich denke das sie dies nicht machen und die Verantwortung ausschließen.

    Swift Sport Teile abzugeben. U.a. Navi mit MP3, orignal Federn, OT-Geber NEU, Spoiler Ecken der Front Stoßstange, Frontgrill, RÜCKSITZBANK VOLLEDER VOM SWIFT SPORT BEAT, Zu verschenken Frontstoßstange mit Macken 

  • Alles Blödsinn. Das interessiert den Betreiber der Waschanlage einen Furz op Du das in eine Autozeitung bringst oder nicht. Siehe den auschnitt aus einer Fachzeitschrift. Du mußt beweisen, das Dein Auto ok war als es reinfuhr. Sonst fährt in zukunft jeder Arsch mit seinem zerkratzten Auto in die Waschstrasse und heult rum. Kann man übrigens alles Googeln. Gebt doch einfach bessere Tips. Z.b. Anwalt benachrichtigen und zwar gleich und nicht nach 3 Wochen.
    In der Theorie ein gutes Urteil für uns alle. In der Praxis bleibt es für den Kunden einer Autowaschstraße aber schwer, seine Ansprüche durchzusetzen. Grund: Er muß dem Betreiber beweisen, daß sein Auto heil reingefahren ist (LG Stuttgart, Az. C 1614/86). Und das geht im Zweifel nur mit Zeugen. Im Idealfall ist das der Beifahrer oder auch der Autofahrer, der hinter Ihnen in der Schlange wartet. Zur Not tut es auch der Mechaniker Ihrer Werkstatt, wenn Sie das Auto kurz zuvor von der Inspektion abgeholt haben

  • Wenn der Spoiler als Original Zubehör beim Kauf des Wagens schon befestigt war, bist du meines Erachtens doch fein raus. Warum musst du dich eigentlich so bemühen, ist das nicht Sache der Rechtschutz, deinen Schaden einzutreiben? Bei wem auch immer ?!

  • Also ich sehe das ähnlich, kann mir nicht vorstellen das es den Betreiber interessiert, ob der Spoiler Waschstraßenfest ist sondern viel mehr ob du beweisen kannst, das dieser ordnungsgemäß befestigt war, sprich nicht locker oder los montiert gewesen ist.

    Zeugen sind natürlich immer hilfreich und wenn du ja dort gewesen bist hast du beim rausfahren ja vielleicht jemanden gesehen, der auch dort rein wollte und für dich eine positive Aussage macht.

    Ansonsten bist du halt in der Beweispflicht, das mit deinem Auto alles in Ordnung war.

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  • Tach...

    Wenn's so ist wie beschrieben wird wohl jeder Sachverständige eine ordnungsgemäße Anbringung des Spoiler bestätigen können. Im Übrigen haftet der Anlagenbetreiber sehr wohl für anlagentypische Risiken sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen (Warntafel an Einfahrt o.Ä.). Sollte da was zu Anbauteilen (Spoiler, Scheibenwischer usw.) an der Anlage stehen...wirds der Richter abwägen müssen.
    Suzuki wird sich hier wohl fein raus halten. Die werden maximal die Originalität des Spoilers bestätigen aber sicher nicht deren Waschstrassentauglichkeit...denn das wäre hiermit und ähnlichen Fällen ad absurdum geführt und damit ein Problem für Suzuki.

  • Auch nicht richtig. Woher soll der Sachverständige denn wissen, daß er seinen spoiler nicht woanders abgerissen hat? Klöppelt das Teil lose drauf fährt in die Waschstrasse und abgeht`s. Zum aushängen der Geschäftsbedingungen ist er verpflichtet. Wird wohl kaum drinstehen:"Stehe für alles gerade"

  • das kann man drehen und wenden wie man will.
    zb kann der waschhallenfritze auch nicht bestätigen dass vorher schon ein schaden bestand.Muss man sich einfach mal drum kümmern und schaun was bei rauskommt.

  • Noch mal für Dich Nightfall:Grund: Er muß dem Betreiber beweisen, daß sein Auto heil reingefahren ist (LG Stuttgart, Az. C 1614/86. Das ist ein rechtskräftiges Urteil. Da kann man nichts drehen und wenden wie man will.

  • Tach...

    Rechtskräftiges Urteil...und? Wenige Urteile haben Präzedenzcharakter und solche, die sehr situationsabhängig sind erst recht nicht. Das LG München (Az.: 261 C 2070/01) hat z.B. hier anders entschieden:
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    Wird ein Pkw, ausgerüstet mit einem serienmäßigen Dachspoiler, in einer Fahrzeugwaschanlage an diesem Spoiler beschädigt, dann ist eine Haftung für den Schaden durch den Waschanlagenbetreiber dann zu bejahen, wenn ein Angestellter dieser Waschanlage am Fahrzeug eine manuelle Vorwäsche vorgenommen hatte und das "kritische Element" des Dachspoilers hätte erkennen können. Das Gericht sah gleichwohl beim Fahrzeughalter ebenfalls ein Verschulden, weil in der Fahrzeugbedienungsanleitung dieser Spoiler als schadensanfällig in einer Waschanlage beschrieben war. Der Fahrzeughalter erhielt daher zwei Drittel seines Schadens vom Gericht zugesprochen.
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    Is sicher nur ein weiterees Urteil für solchartige Fälle, es wird noch mehr geben die anders, ähnlich oder sonstwie lauten.
    Im übrigen soll eben jener Gutachter nur den ggf. ordnungsgemäßen Anbau bestätigen (Möglicherweise ersichtlich an ausgebrochenen Befestigungen etc), mitnichten den Hergang. Das kann er selbstverständlich nicht.

    Aber, Rechtsschutz ist hierbei in der Tat zu empfehlen *unterschreib*