• Aus aktuellem Anlaß, muß ich hier mal was loswerden.
    Also ich hab da vor zwei Monaten mal gehört, wie man durch die 3 Monate \"Verjährungsfrist\" um eine Verkehrssünde herum kommt.

    Man bekommt einen Anhörungsbogen in denen man einen Bekannten aus einem anderen Bundesland als Fahrer einträgt. Das ist wichtig, da sich die Bearbeitungszeit durch die verschiedenen Bundesländer erheblich verlängert.
    Dieser Bekannte bekommt dann nach längerer Zeit ebenfalls einen Anhörungsbogen, auf den er nicht reagiert. Einige Wochen später bekommt er den Bußgeldbescheid. Kurz bevor die Widerspruchsfrist vorbei ist (am besten am letzten Tag), fällt ihm doch ein, dass er das doch gar nicht gewesen sein kann, was er anhand des Fotos auch nachweisen kann. Das Ordnungsamt muß dann den Fall wieder an das andere Bundesamt, in dem der Fahrzeughalter wohnt zurückgeben und die müssen das von neuem bearbeiten. Aber in der Zeit sind die 3 Monate schon abgelaufen. :)) :)) :))

    Diese Methode ist von erfahrenen Verkehrssündern erprobt und als sehr effektiv bewertet worden.

    Nun meine Frage, wer stellt sich als Bekannter von mir zur Verfügung? Möglichst nicht aus Sachsen oder Brandenburg. Ich wäre auch bereit für diese Gefälligkeit ein paar Teuros springen zu lassen.

    Habe gestern einen Anhörungsbogen bekommen.
    125€ + 4 Punkte + 1 Monat und das ist mir zu heftig :(

    Es ist auch kein Problem, daß ich mich dafür zur Verfügung stelle.

    Wer mir helfen möchte oder meine Hilfe braucht, meldet sich bitte per PM.

  • Weder kann ich mir vorstellen dass die Verjährungsfrist nach Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren an den Fahrzeughalter weiterläuft noch dass es straffrei ist vorsätzlich (!) falsche Angaben zu machen! Aber mit Sicherheit würde ich so was nicht in ´nem öffentlichen Forum posten! ;)
    --
    Grußsz, @rne

  • @rne

    Das kann dir aber keiner nachweisen, daß das vorsätzlich war. Hab das schon einmal ohne weitere Konsequenzen durch.

    Die Verjährungsfrist gilt auch, wenn schon ein Anhörungsbogen zugeschickt wurde. Die beginnt nach jedem Schreiben von neuem. Das ist auf jeden Fall sicher.

    Wieso nicht im öffentlichen Forum. Kann jemand nachvollziehen, wer das geschrieben hat? Soweit ich weiß nicht, weil ich hier keine Daten veröffentlicht habe, durch die man auf mich kommen könnte.
    --
    [f1][blue]220km/h und 8s von 0-100 das reicht nicht. Ich will einen Kompressor!!![/blue][/f1]

  • Hey, die Verjährungsfrist beginnt
    a)immer wieder neu
    b)verlängert sie sich, wenn es komplikationen beim ausfindig machen der person gab
    c)ist die Verjährungsfrist mittlerweile auf 6 monate hochgesetzt worden...
    --
    Und es geht best. noch besser!!!

  • ne ne ne


    wer s****** baut soll dafür auch gerade stehen!!!!!!


    wenns wirklich keine abzocke ist (wie es zb bei einer ferkehrskontrolle kommen kann wenn die jeden scheiß der tüvunrelevant ist bemäneln)


    ich bin auch kein unschuldsengel und habe ein paar punkte weg


    der eine hat glück der andere nicht
    --
    Grüße André

    ATU ist s******

  • Ist Abzocke von Nichtortsansässigen Autofahrern. Ortseingang nach dem noch lange keine Bebauung anfängt und dann zwischen den Alleebäumen ein versteckter Blitzkasten. Wer bremmst schon schlagartig ab, wenn noch kein Haus in Sicht ist.
    --
    [f1][blue]220km/h und 8s von 0-100 das reicht nicht. Ich will einen Kompressor!!![/blue][/f1]

  • Sorry, innerorts ist innerorts, und 30 Tage ÖPNV heisst ja mind. 31 km/h über Limit, also gemessene 81 km/h +, = Tacho mind. 85, eher 90! Kein Mitleid! Wer innerorts mehr als Tacho 70 - 75 fährt hat´s IMHO nicht besser verdient! ;)

    --
    Grußsz, @rne

  • Also da sich hier Keiner meldet, gehe ich davon aus, daß sich zu solchen Aktionen keine Bereiterklährt. Muß jetzt auch auf den Anhörungsbogen antworten.

    Schade, hätte uns allen weiterhelfen können, wenn ich da an diesen Thread denke.

    Also falls doch, ist heute die letzte Chance.
    --
    [f1][blue]220km/h und 8s von 0-100 das reicht nicht. Ich will einen Kompressor!!![/blue][/f1]

  • Verlangt auch keiner von dir!

    Es ist schön zu wissen, daß es noch so ehrliche Bürger wie dich gibt.

    Jetzt wäre es sowieso zu spät. Die Widerspruchsfrist ist morgen rum.
    --
    [f1][blue]220km/h und 8s von 0-100 das reicht nicht. Ich will einen Kompressor!!![/blue][/f1]

  • gefunden bei netzzeitungen...


    Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg hat eine Reihe von Personen angezeigt, die in Online-Auktionen bei Ebay anbieten, gegen Bezahlung Punkte und Fahrverbote zu übernehmen. Es sei Strafanzeige gegen 55 Anbieter gestellt worden, sagte ein KBA-Sprecher der Netzeitung. Die Staatsanwaltschaft werde nun über das Auktionshaus die Personen hinter den Ebay-Pseudonymen ermitteln und sie gegebenenfalls verfolgen.

    Am Dienstagmorgen waren bei Ebay in einer Übersicht noch gut ein Dutzend Angebote dieser Art zu finden. «Ich übernehme für Sie Ihre Punkte (max 6 Punkte) und auch Fahrverbote in Flensburg. Pro Punkt kostet das 150 Euro», wirbt etwa «tuschel100», der von der Ebay-Community bislang fast nur positive Bewertungen bekommen hat. Er ist ja auch relativ preiswert: «klamotten-pit» etwa verlangt gleich 220 Euro je Punkt.

    Ein Monat Führerschein weg für 1000 Euro

    «Tuschel100» bietet auch gleich das bezahlte Aussitzen von Fahrverboten an: Ein Monat kostet 1000 Euro, zwei Monate 2500 Euro, drei Monate 4300 Euro. «Chicita69» ist dafür auch zu haben - sogar schon für 700 Euro bei einem Monat ohne Führerschein.

    Das Vorgehen ist immer gleich: Interessenten sollen sich per e-Mail melden, Bußgeld plus Prämie auf das Konto des Anbieters überweisen und dann den Anhörungsbogen für ihren Verkehrsverstoß an ihn schicken. «Tuschel100» und Co. versprechen, dann brav ihren eigenen Namen dort einzutragen, das Bußgeld zu überweisen und falls nötig auch den Führerschein abzugeben.

    Mehrere andere Angebote dieser Art werden zwar bei den Suchergebnissen angezeigt, erweisen sich beim Aufrufen aber als «ungültiger Artikel». Entweder, erklärt Ebay dem enttäuschten Klicker, habe das Angebot noch nicht begonnen, oder der Artikel sei «abgelaufen und nicht mehr verfügbar». Weil die Punkte-Händler mit solchen Löschungen rechnen, weisen sie - solange sie noch können - Interessenten darauf hin, sich doch bitte schnell bei der ebenfalls angegebenen privaten E-Mail-Adresse zu melden.

    «Der Versuch ist strafbar»

    Für das Kraftfahrtbundesamt sind solche Geschäfte weder Spaß noch legitimes Geschäft, sondern schlicht illegal: Punkte-Käufer und -Verkäufer begingen eine «gemeinschaftliche mittelbare Falschbeurkundung», wenn sie unwahre Erklärungen gegenüber Bußgeldstellen abgeben, heißt es dort. Auch der Versuch, mahnt Paragraf 271 des Strafgesetzbuches, ist strafbar. Es droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

    I) I) I) :rolleyes: I) I) I)
    --
    ... ciao larsü Swift GTi - so fährt man(n) heute !

  • Neuigkeiten zu meinem Fall,

    bin doch in Widerspruch gegangen und da haben die mir ne Umbegungsskizze zurückgeschickt. Abstand Ortseingang und Blitzer sind 180m. Laut Bayrischen Oberlandesgericht müssen das 200m sein, wein keine Schulen oder Ähnliches in dem Bereich ist. Und da dies nicht der Fall ist, hoffe ich, dass ich das gegessen hat.

    Quelle: Radarfalle.de
    --
    [f1][blue]220km/h und 8s von 0-100 das reicht nicht. Ich will einen Kompressor!!![/blue][/f1]