Ich meine , jedes am Auto angebaute Teil z.B. AHK - muss ein Prüfzeichen und eine Zulassung laut EG-Recht haben. D.h. wenn drin steht 75, dann wäre es auch rechtlich gültig und hat mit Suzuki soweit nix am Hut...
Bei einem Unfall wird man die Papiere vorlegen und dann sollte der Hersteller der AHK , wie auch der Betrieb welcher seinen Stempel drauf packt, in Beweislast sein.
genau so sehe ich das auch und fertig
Hoffe das ich bald zum einbau komme da sich beruflich eine kleine Änderung ergeben hat ![]()