Jens´ Wiederaufbau-Thread

  • ist spezieller ub-schutz der richtig aushärtet und überlackierbar ist...
    nich so schmieriges bitumenzeuchs :i_wuerg:
    schön dünn aufgetragen, da sieht man auch gleich wenn wieder was kommt weils hell ist.

    jup die stahlfex sind von bfgoodrich, die hattesdu mir doch glaube empfohlen.

  • Heute mal angefangen sachte blech wegzuschneiden... geht ganz schön weit rein... allerdings isses zur spritzwand hin nur oberflächenrost. hab da erstmal rostumwandler drauf geschmissen um zu sehen was da so passiert...

    demnächst werde ich noch den rest vom auto wegbauen, achsen, motor usw. und dann gehts dem ubs an den kragen...

  • Wie is das eigentlich mit dem Tüv? Der wäre im Juli dran mit HU und AU... Wenn ich den jetzt beispielsweise ein Jahr abmelde, aufbaue und dann zur dekra fahre, reicht die normale hu aus? Wie isses mit den ganzen Eintragungen? Sind nu schon drei seiten, wollte ich nich verlieren...
    Hatte da was im hinterkopf von 18 monaten, danach wäre ein vollgutachten nötig?!

    Neue, erschreckende Bilder vom vorderwagen...

  • also die neue regelung besagt!

    innerhalb von 7 Jahrenkannst du den ganz normalen tüv machen! danach musst du erst zur vollabnahme ist ne neue regelung ;)

    du kannst innerhalb der 7 jahren zu jedem Tüv gehen den es gibt!

    Deine Eintragungen sind klar, die bleiben bestehen und werden in neuen Brief übernommen

    Denk dran, wenn du ein wunsch kennzeichen hast, das du es dir reservieren lässt, weil es verfällt sonst sofort bei abmeldung

  • spy
    the-transporter hat Recht.

    Hier mal ein Auzug aus FZV § 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung

    Zitat


    (2) Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 2 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.

    Und die Daten werden im Register nach 84 Monaten (7Jahre) gelöscht. Daraus ergibt sich, dass das Fahrzeug erst nach Ablauf dieser Zeit eine Vollabnahme nach StVZO §21 gemacht werden muss.

    Jens
    Sämtliche Eintragungen werden von der Zulassungstelle übernommen, genauso wie bei einer Vollabnahme der Prüfer die Eintragungen übernehmen muss.
    Nur die Zulassungstelle kann bei zweifelhaften Eintragungen eine erneute Überprüfung fordern, aber das wird sie in der Regel nicht. Ist also Alles kein Grund zur Panik.

    Gruß Philix

    seit 2002 92er Swift GTi-S mit vielen Modifikationen.

  • JOP is richtig du hast 7 Jahre Zeit nach neuster Regelung und danach steht eine Vollabnahme an und du musst alles neu machen.

    18 Monate war mal aber selbst die müsstest du ja ohne Probleme schaffen also keine Bange du hast mehr als genug Zeit

    z.B. meiner steht jetzt seit glaube 1994 und da is ein Vollgutachten von nöten aber is nich so dramatisch, kostet nur 115€ und danach is alles schick.

  • thx philix ^^

    wollte grade das auch posten :p

    @nase, und hab ich recht ^^

    hier nochmal von der gtü :) :) :) :) :) :)

    Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten

    Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Prüfer aller anerkannten Kfz-Prüfinstitutionen - und damit auch die Prüfingenieure der GTÜ - können nun Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges "Vollgutachten" durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.


    Ich hab ja genug Fahrzeuge und oldtimer in meiner obhut das ich mich auf diese REGELUNG nur freue kann

    mein terra ist seit glaube 4 jahren abgemeldet und ich kann so zum meinem tüver bei der gtü hin und eine normal HU machen *FREU!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!*

    gruß
    tobias

  • Das is ja sehr schön! Dann wird´s wohl so werden, das ich den wagen in aller ruhe restauriere und auch gleich noch umbaue... Steht er halt mal ein, zwei jahre. Dafür kommt er dann evtl. 2010 umso krasser auf die Strasse!

  • beim kumpel ist der querträger auch durch haben wir durch zufall mitbekommen als der schraubendreher runter gefallen ist und da nen stück vom träger weg war... viel glück und spaß beim aufbau!!!

    aber warum kaufst dir nicht eine etwas bessere grundlage zum herrischten?

    gruß ~spacy~

  • und weil die schon so schön blau weiß ist! *g*
    bei ner neuen karosse müsste ja allein schon der gti wieder eingetragen werden. das kostet auch wieder geld. ausserdem wäre da bei ner karosse bj. 96 schluß. und die hab ich ja schon. ich bezweifel einfach mal, das man noch ne karosse bekommt, die nich vergammelt ist.

    ich träume also weiter von ner nagelneuen rohkarosse vom suzukihändler und baue den auf. und wenn es das letzte ist, was ich tue!

    oder ich hab mal schlechte laune und werf den ganzen haufen auf´n schrott. *g*

  • Jens: naja doch gute karossen bekomst noch, selten zwar vom gti, aber sind noch n ganz paar zu finden!

    p.s. hab auch noch eine vom gs stehen, wirklich nur minimal flugrost, nix durch, aber leider ohne brief ;(


    mfg

  • ... ich würde auch jederzeit eine Japanische Karosse einer aus Ungarn vorziehen, selbst wenn diese 2 Jahre älter wäre, weil man schon einen Qualitätsunterschied sieht, wenn man wirklich von Qualität sprechen kann.
    Aber wie ich schon mal geschrieben habe, sehe ich wenn überhaupt nur das Problem an dem "Ohr" wo der Dreieckslänger befestigt ist, der rest ist nur Bleche einschweissen und gut Konservieren.