Muss ich oder nicht??!! Aufbauseminar

  • ich weiß was bei mir so drinne steht aber komisch das die sachen wissen die da nicht drinne stehen... das mit den unterschiedlichen geschlechtern stimmt schon aber wenn du es öfters duerchziehst mit ich wei0ß nicht wer gefahren ist bekommst nen fahrtenbuch und dann kannste sowas nicht mehr durch ziehen klar gibt es lücken aber die sind klein und die kann man sich auch selber verschließenalso die sache mit dem ich weiß nicht wer gefahren ist mhhh würde ich nur machen wenn der lappen weg währe...
    mein auto ist auf mich zu gelassen und da würde es nicht so einfach klappen
    so in diesem sinne

    ~spacy~

  • Zitat


    Original von djspacy:
    ich nochmal

    philix kannst du so auch nicht sagen es wird jeder verstoß irgendwo gespeichert würde schon so oft geblitzt gab halt meist keine punkte war bei der musterung und frag mich nicht woher sie es wussten aber die wussten alles wo ich falsch geparkt hatte und wo ich zu schnell war desswegen musste ich ja bei denen auch zum psychologischem gespräch, auch meine ganzen schulnoten haben die gewusst... ich denke schon das schon immer alles gespeichert wird oder in irgend einer akte aufgehoben wird...

    wegen den 20 zu viel müsst ihr mal im gesetz lesen so einfach ist das nicht das man das immer wieder machen kann oder fragt mal nen anwalt die wissen es meistens genau meiner hat mir nur gesagt das es nicht unzällige mal geht glaube er sagt was von zwei mal pro kalender jahr oder sowas


    Also ich hab mich da schonmal erkundigt. Ich hab herausgefunden das bis 20km/h nur ein Verwarngeld erteilt wird daher: es wird nirgends gespeichert wie oft du 10 km/h oder so zu schnell warst...

  • h! @ dreffi
    das mit dem profil stimmt so nicht ganz, auch da --> aufbausiminar, denn ab nur 1 punkt (also 40€) muss man in der probezeit zum aufbausiminar!
    mit den 20km/h zuviel, mir ging es nur darum, weil es doch a und b verstöße gibt, und irgendwie nur 2 b verstöße, deswegen meine frage.
    da ich wie gesagt schon einmal 35€ verwarngeld zahlen musst (die wissen das ich es war, weil ich es nicht zugegeben haben und sie es mir mit der post geschickt haben)

  • Zitat


    Original von Baleno_1.3:


    Also ich hab mich da schonmal erkundigt. Ich hab herausgefunden das bis 20km/h nur ein Verwarngeld erteilt wird daher: es wird nirgends gespeichert wie oft du 10 km/h oder so zu schnell warst...


    wie gesagt ich glaube schon das alles gespeichert wird... auch wenn dir erzählt wird das es nicht so ist wie sonst können die bei der musterrung wissen das ich 2003 im sommer 18km/h zu schnell gefahren bin... ich glaube schon das es irgendwo steht... oder woher bitte gibt es die anzeigen an leute die pro jahr zu viele falschparkerzettel haben woher sollten die das dann alles haben... wie gesagt ich glaube es wird alles gespeichert wir wissen es nur nicht genau... beim kumpel in der ackte zum beispiel stehen sachen drinne die er mit 1 gemacht hat und da gab es keine punkte er ist mittlerweile 25
    was die sagen und machen ist ein himmel weiter unterschied denke ich
    in diesem sinne

    ~spacy~

  • nein kannst im grunde genommen nicht

    wenn deiner örtlichen polizei auffählt das du viel zu oft zu schnell gefahren bist oder sogar zu viele strafzettel bekommen hast, können die dich auch zu einer nachschulung zwingen!

    die haben ja jedes einzelne verwanpapier in ihren akten, also würd ich es nicht riskieren!

    gruß

  • Zitat


    Original von the-transporter:


    4. du kannst dir einen aufschub von bis zu einem halben jahr gewähren lassen! hab ich auch machen lassen, da ich die kohle nicht hatte

    kannste mir das nochmal genauer erklären? Weil ich zurzeit auch keine 400 habe..sondern gerade mal die Hälfte....kann ich das den irgendwie noch verlängern lassen?

    oder hab ich was falsch verstanden? :d_gutefrage:

  • Zitat


    Original von the-transporter:
    nein kannst im grunde genommen nicht

    wenn deiner örtlichen polizei auffählt das du viel zu oft zu schnell gefahren bist oder sogar zu viele strafzettel bekommen hast, können die dich auch zu einer nachschulung zwingen!

    die haben ja jedes einzelne verwanpapier in ihren akten, also würd ich es nicht riskieren!

    gruß


    Dann müsste das aber irgendwo gesetzlich verankert sein! Und ich hab den Bußgeldkatalog schon nen paar mal durchgelesen unddazu steht eindeutig nichts wie oft man das machen darf oder auch nicht.

  • hy,
    also verwarngelder bis 40€ sind immer Punkte frei und wird man auch nich weiter belangt, wenn man aber wegen häufigkeit von Blitzern auffällt ist es glaube möglich das sie da ein Machtwort sprechen.

    Bei punkten in der Probezeit is immer ein Aufbauseminar mit 2 zusätzlichen Jahren Probezeit die folge.

    Wenn du nich an dem Aufbauseminar dran teil nimmst is der Lappen weg und dann wirds richtig teuer, etwa 180@ nur fürs neu anmelden das du überhaupt den Führerschein neu machen möchtest.

    greez Tobi

  • spacy
    Wieso durchziehen mit "ich weis nicht wer gefahren ist"??? Bei einem Verwarngeld (bis 20 km/h zu viel innerorts) wird doch gar nicht gefragt wer gefahren ist. Wenn der Halter das Verwarngeld zahlt ist die Sache erledigt. Du musst dich nicht rechtfertigen wer gefahren ist, die Frage kommt gar nicht auf bei so einer OWI.
    Und selbst wenn die die daten noch haben werden die nach Ablauf der Frist nicht mehr vor Gericht als Beweismittel zugelassen, falls es mal hart auf hart kommen sollte.

    @transporter
    Du hast fast recht. Nach der Neuregelung bezüglich der MPU kann man mittlerweile auch als notorischer zu-schnell-Fahrer zu einem psychlogischen Gutachten zur Feststellung der Fahrtauglichkeit gezwungen werden. Wenn der Sheriff dich jedesmal mit 10 km/h zu viel erwischt und jedesmal eine Meldung an die Führerscheinstelle macht, kann diese Zweifel an deiner charakterlichen Eignung in dem Raum stellen und du darfst zum sog. Idiotentest.
    Früher war das nur nach Drogen- oder Alkoholfahrten (Konsum) möglich. Mittlerweile kann man aus jedem Kavalierstart und einem Ampelrennen so einen Strick drehen. Man sitzt also schneller in der Tinte als früher.

    Gruß Philix

    seit 2002 92er Swift GTi-S mit vielen Modifikationen.

  • @1,3

    das du das machen musst steht nicht im gesetzt, sondern ist eine polizeiliche anordnung, weil die der meinung sind du kannst nicht autofahren ^^

    wenn dir jemand ständig die vorfahrt nimmt oder mit seiner fahrweise gefähredet, kannst du ihn anzeigen und indirekt eine nachschulung fordern

    ich hatte im januar nen unfall, mir issn opa inne front gefahren. der opa war überhaupt nichtmehr fähig auto zu fahren, also hab ich nen test/schulung gefordet! (der is mit 80 dürch ne 50er und konnt nich abschätzen wie weit er an mir vorbeifährt und hat ungebremst meine front abgerissen

    also ;)

    gruß

    der rest ist hier nur bla bla, die sache ist doch geklärt, aufbauseminar, pech gehabt!

    edith:

    jop felix zustimm, es geht aber nicht nur bei zuschnell fahren ^^

    einer hat 30 falschparktickets bekommen und musst zur MPU, da sag ich nur HAHA

  • Zitat


    Original von Philix:


    @transporter
    Du hast fast recht. Nach der Neuregelung bezüglich der MPU kann man mittlerweile auch als notorischer zu-schnell-Fahrer zu einem psychlogischen Gutachten zur Feststellung der Fahrtauglichkeit gezwungen werden. Wenn der Sheriff dich jedesmal mit 10 km/h zu viel erwischt und jedesmal eine Meldung an die Führerscheinstelle macht, kann diese Zweifel an deiner charakterlichen Eignung in dem Raum stellen und du darfst zum sog. Idiotentest.
    Früher war das nur nach Drogen- oder Alkoholfahrten (Konsum) möglich. Mittlerweile kann man aus jedem Kavalierstart und einem Ampelrennen so einen Strick drehen. Man sitzt also schneller in der Tinte als früher.

    Gruß Philix


    Kann man doch aber alles auslegen wie man will. Kann man sagen alles Zufall oder Tacho hat ne Abweichung die keiner bemerkt hat. Also wenn sowas wirklich angeordnet werden sollte kann man sich da sicher mitn Anwalt raus boxen.

    Und die Polizei kann nicht einfach ne Anordnung machen die nicht im Gesagtz steht. Gerade in Deutschlan wo alles gesetzliches geregelt ist. Die können auch nur Gesetze anwenden.

  • naja, wennde meinst! ich hab genug leute getroffen die so nen mist gemacht haben und dann die fresse dick hatte :p

    ganz einfach, sich an die regeln halten!

    wer es nicht kann, soll es lassen (allgemein gemeint ;) )

    gruß

    ps: das artet hier wieder aus, also mods! ich bitte um nen ende

  • solang es immer nur bei verwarnungsgeldern bleibt, egal wie oft, kann man NICHT gezwungen werden an einem aufbauseminar teilzunehmen. es wird einem lediglich empfolen. sobald man in der probezeit auch nur einen punkt bekommt, muss man teilnehmen auch beim handy am ohr. bei teilnahme gilt die probezeit bis ausstellungsdatum des führerscheins plus 4 jahre. wer einmal die probezeit verlängert bekommen hat kann keine weiteren zwei jahre drauf kriegen. also maximal 4 jahre probezeit danach gibts die mpu. falls das geld für das seminar nicht da ist, hat man ggf. die möglichkeit über den staat gefördert zu werden. bei schwerwiegender krankheit kann die frist verlängert werden, was aber wiederrum zusatz kosten und jede mange papierkram bedeutet.

  • Philix
    du wirst sogar bei einem falsch park ticket gefragt ob du das auto dahin gestellt hast... ein beispiel nach dem was ich so gefunden habe wenn du 20mal zu schnell fährst aber immer unter 21km/h und dein auto läuft auf deine mutter, sie bezahlt immer ohne dich anzugeben kann es wie unten aufgeführt dazu kommen das von der behörde eine überprüfung ob deine mutter fähig ist ein fahrzeug ordnungsgemäß zu führen angeordnet werden obwohl sie vielleicht nicht einmal falsch geparkt oder zu schnell gefahren ist! desswegen steht auf allen schreiben auf der rückseite das du angaben machen kannst und auch eine aufforderung wenn du nicht gafahren bist den zu nennen der dein fahrzeug geführt hat... also bei mir stand es immer bei allem drauf außer als ich ne verwarnung bekommen hatte weil ich über den tüv war im sommer das ging an den halter also an mich ohne frage!

    Aus dem Bußgeldkatalog 2008


    verstöße in der probezeit:

    Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
    wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
    In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
    die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

    A-Verstöße sind:
    Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

    B-Verstöße sind:
    Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

    Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

    Beim ersten Mal
    verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
    Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
    Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
    Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
    Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
    Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
    Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
    aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
    lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
    Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
    Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
    Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
    Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

    Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
    Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

    Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
    Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
    Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird.
    nach oben


    verstöße außerhalb der probezeit:


    da finde ich nur das es bei einer häufung von auffälligkeiten angeordnet werden kann! zum beispiel vermehrte Parkzettel oder unter 21km/h zu viel blitzer sammeln!


    Was bei vieviel punkten passiert:

    8 Punkte
    Der Fahrer erhält eine schriftliche Verwarnung,
    die ihn zu verkehrsgerechtem Verhalten auffordert
    und den Besuch eines Aufbauseminars empfiehlt.

    14 Punkte
    Hat der Betroffene in den letzten 5 Jahren kein Aufbauseminar besucht,
    erhält er die Aufforderung, ein solches Seminar zu besuchen.

    Kommt er der Aufforderung nicht nach, verliert er seinen Führerschein.
    Hat er in den letzten 5 Jahren bereits an diesem Seminar teilgenommen, wird er nur verwarnt.

    18 Punkte
    Die Fahrerlaubnis wird entzogen, für wenigstens 6 Monate.
    Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, muß man sich
    einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen.

    Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
    Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.


    punkte verteilung:


    Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
    (Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
    Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.

    innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
    bis 10 km/h 15,- EUR
    11-15 km/h 25,- EUR
    16-20 km/h 35,- EUR
    21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
    bis 10 km/h 10,- EUR
    11-15 km/h 20,- EUR
    16-20 km/h 30,- EUR
    21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
    41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    ich denke jetzt ist soweit alles klar nachlesen könnt ihr alles noch auf http://www.bussgeldkataloge.de/ !!!
    ich denke das sollte reichen

    in diesem sinne

    ~spacy~

  • trotz aller gesetze bleibt noch der menschliche faktor.

    bei berechtigten zweifeln an der fähigkeit ein fahrzeug zu führen (zb mehrfache auffälligkeit) KANN die bußgeldstelle eine MPU anordnen.

    zb mehfach mit unter 0,5promillen erwischt (nach der probezeit) reicht aus.

    gruß, dreffi

  • richtig da muss ich dreffi auch mal recht geben, ist genauso wie er geschrieben hat, du kannst wegen mehrerer kleiner verstöße auch zu was fetterem verdonnert werden, gut obs jetz mehrfaches falschparken ist sei dahingestellt, aber gröberer verstöße wie zu schnell, alkohol, usw......

    bei mir war es letztes jahr so, das ich 2 mal kurz hintereinander mit einiges zu schnell in der ortschaft geblitzt wurde, somit bin ich 2 monate gelaufen, egal, aber im nachhinein kam noch ein schreiben vom amt das ich mich vorsehen soll und auch an die anderen denken soll usw, gleichzeitig ein auszug aus flensburg und der ganze spaß kostete mich auch wieder kohle!

    und genauso isses auch bei anderen verstößen, die summe entscheidet auch oft über dickere strafe oder nicht!


    mfg rick