• Hey, ne Frage at all.. Seit neustem sind ja Blinker in den Seitenspiegel vorschrift,wenn man seine Kotflügel cleanen möchte!
    Meine Frage: Was aber wenn ab Werk keine vorhanden,oder man es vor der neuen Regelung schon gemacht hat?

    Gibt es Swifts ab Werk ohne Seitenblinker,hab glaub i noch keinen gesehen!!!???!!!

    Kann jemand helfen???

    Danke

  • ^^wenn ab werk keine vorhanden sind^^ brauchst du sie auch nich "cleanen" :biggrin: :d_zwinker:
    :hmm: versteh die frage nich ganz...........^^es haben original "alle" swit´s seitenblinker^^

  • Is def. nicht vorgeschrieben. Blinker in den Spiegeln erst recht nicht. Es erhöht nur ungemein die Sicherheit, wenn die auch etwas zur Seite abstrahlen...

  • DEKRA hat es so gesagt ist auch noch nie lang.
    Stimmt wenn ab Werk keine dann nicht cleanen,aber Seitenspiegel mit Blinker nachrüsten!?!
    Möcht meine noch cleanen,aber wenn es sosein sollte das man Blinker in den Seitensp. braucht,was ist dann mit den Fahrzeugen die es Schon vorher gecleant haben,oder ab Werk nicht haben...??

  • Das meinte ich ja auch. Ich hab auch keine Seitenblinker, aber die Blinker neben den SW gehen halt auch etwas zu Seite rum...

  • Meinst das die frontblinker ausreichend zur Seite Blinken,und ich die am Kotflügel cleanen kann!?!Mmhh Werd dann gleich mal zu DEKRA criusen,dann wissen wir mehr....

  • beim MA (mit den seitlichen frontblinkern) kann man die seitenblinker cleanen.

    beim EA (mit den blinkern in der stoßstange) müssen die im koti drin bleiben oder durch welche z.B. im spiegel ersetzt werden.

    gruß, dreffi

  • hier is schonwieder ein "ich glaube, ich denke, müsste so sein" gequatsche am laufen...

    Dreffi, weiss nicht wieoft noch, aber MA sagt nix über die bauform aus - brauchst du nicht weiter kommentieren, ich weiss dass du es eigentlich weisst!

    und unique, fahr einfach zu DEINEM prüfer, das sieht jeder anders, klar gibts gesetze, aber naja, solang man deine frontblinker von der seite sieht sollte das reichen...
    die ganzen mutmaßungen und schätzungen führen zu nix!

    mfg

  • Zitat


    Original von Blueswift:
    Bei Fahrzeugen ab Bj. 93 sind seitlich deutlich sichtbare Fahrtrichtungsanzeiger pflicht !
    Ohne nix Tüvplakette. :d_neinnein:


    Zitat


    Original von Dreffi:
    beim EA (mit den blinkern in der stoßstange) müssen die im koti drin bleiben oder durch welche z.B. im spiegel ersetzt werden.


    Wattn nu? Brauch ich vor 93 welche oder nich?

  • ich hab das so hier im forum nachgelesen. die frage gabs schon öfter.

    deswegen auch meine beschreibung mit der anordnung von den blinkern. mit ea und ma war nur als 1. anhaltspunkt gedacht.

    im endeffekt hängts aber natürlich vom prüfer ab. sag ich ja auch immer...

    gruß, dreffi

  • Weiß nich ob es da schon wieder ne Neuerung gab, aber das is das was ich dazu gefunden hab.

    Zitat

    original aus StVZO (Stand 1. Juni 2007)

    1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

  • Hy,
    na das find ich ja sehr gut das mir da einer meine Gedanken abnimmt, ich will mit andere Frontleuchten verbaun und hab auch keine Seitenblinker mehr und nun meine Frage ob die Blinker in den Spiegeln Pflicht sind oder nich da ich noch nich genau sagen kann ob die Blinker von den anderen SW zur Seite weg zu sehen sind

    greez Tobi