ZitatAlles anzeigen
Original von Lattice_S:
Hm, soweit ich weis wird es wie folgt geregelt:Unterbodenbeleuchtung:
Es dürfen keine Zusatzbeleuchtungen außerhalb des Fahrzeuges angebracht werden, die keinen notwendigen Zweck erfüllen.
UBB erfüllt weder einen Zweck, noch Hilft es bei etwas.
Dafür hab ich lange gebraucht - Zusatz UBB:
Die Anbringung von Leuchtmitteln oder möglichen Befestigungen dieser ist in Deutschland außerhalb eines Fahrzeuges nicht erlaubt.Theorie: Bei doppelten Boden mit Durchlass (sei es Plexiglas oder Lochblech, jedoch keine Schalung sondern kompletter Boden) ist das Leuchtmittel nicht mehr außerhalb des Fahrzeuges und müsste wie Innenraumbeleuchtung gehandhabt werden.
Praxis: Wird sich noch zeigen.
wieso kann nicht mal einer in der STVZO nachlesen dann müssen wir nicht immer solche mutmaßungen lesen, zählen wird alleine das was im gesetz steht!
hab de nen bekannten der ist bei der bereitschaftspolizei in der abteilung getunete fahrzeuge und er hat die STVO und die STVZO immer mit weil das zählt und nicht was mal eine gut bekannter tüver oder einer aus der werkstadt sagt...!
Temardo müsste eigendlich wissen was zählt und was nicht er ist doch beim tüv wenn ich mich nicht irre! er sollte wissen was abnahmefähig ist in der sache und was nicht!