- Offizieller Beitrag
E11? England? Linksverkehr? mmhh
E11? England? Linksverkehr? mmhh
E11 = England - richtig ! ...wir leben in der EU...
Etliche Staaten beteiligen sich an der Fortentwicklung der ECE-Regelungen, denn neue Technologien der Fahrzeugtechnik erfordern fortlaufend eine Anpassung der Regelungen. Weitere Staaten erkennen die Regelungen an und prüfen auf deren Grundlage Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Eine positive Prüfung stellt die Grundlage der Zulassung des Fahrzeugteils oder Fahrzeugs zum Straßenverkehr dar. Das Fahrzeug ist dann für alle Staaten, die Vertragspartner sind, zugelassen.
Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte. Zu erkennen ist dies am Prüfzeichen des Vertragspartners, das in einem Kreis auf dem Fahrzeugteil angebracht ist. Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen arbeitet mit dem Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1.
England ist Mitglied der Vertragsparteien der ECE-Regelung.
Natürlich sind die Leuchten für Rechtsverkehr und nicht für Linksverkehr !
Das ECE-Prüfzeichen (großes E im Kreis) enthält nicht nur die Landeskennziffer- 1 für Deutschland, 11 für Großbritannien usw - sondern auch die ECE-Regelung, nach der das Bauteil geprüft wurde. Die steht nämlich unter dem Kreis und damit ist der Verwendungsbereich erklärt. Einschränkend ist zu sagen, daß nicht alle ECE-geprüften Bauteile in Deutschland auch zulässig sind, denn die BRD ist nicht allen ECE-Regelungen beigetreten ...
bloß man finndet nirgends eine eindeutige Aussage, wobei ich von etlichen gehört/gelesen habe, die mit E11 Scheinwerfern Probleme mit Plizei und TÜV hatten
Zitat
Original von temardo:
Das ECE-Prüfzeichen (großes E im Kreis) enthält nicht nur die Landeskennziffer- 1 für Deutschland, 11 für Großbritannien usw - sondern auch die ECE-Regelung, nach der das Bauteil geprüft wurde. Die steht nämlich unter dem Kreis und damit ist der Verwendungsbereich erklärt.
Dem ist nur noch eines hinzuzufügen, nämlich das unter/über dem \"E\" ein Zahlencode vorhanden sein muss, ansonsten diverse Angaben über den Verwendungszweck, sprich z.B. Halogenscheinwerfer mit Fernlicht usw....
Ansonsten will/kann und muss ich wohl auf diese Scheinwerfer verzichten, allein schon wegen der Höhenverstellung... ![]()
Hier mal ein Link dazu, wo auch ein Beispiel enthalten ist was alles auf so einem Scheinwerfer vorhanden sein sollte/muss. Interessant auch der 2. Link dort:
[c=#0076ff][url=http://www.pagenstecher.de/topic131067,E---Pruefzeichen.html][c=#ff0048]Scheinwerfer und Prüfzeichen[/code][/url][/code]
Zitat
Original von APR-Performance:
Wer ist Wilfried Böhmann ?
Einer der Threadersteller in dem hinterlegten Link, hätte von mir aus auch Willi Wacker sein können, aber der Text ist interessant...
Also ich wüsste jetzt so langsam mal klar und deutig ob ich diese Leuchten einbauen kann ohne das ich beim Tüv vorfahren und es eintragen lassen muss und ohne das ich mit der Polizei Probleme bekomme.
Hier sieht es ja so aus, als ob ich sie besser nicht kaufen sollte, aber auf der Homepage von Importspeed steht ja \"zugel. im Bereich der STVZO\".
Also: Ja oder Nein???
Wenn Du keinerlei Probleme bei TÜV oder Kontrollen haben willst, so wie ichauch , dann besser nicht kaufen. Leider...
...der \"Zahlencode\" ist vorhanden, sobald ich Zeit hab, schreib ich ihn mal ab ! und dann kann uns Kai erklären was er bedeutet ![]()
Kann ich gerne versuchen, aber ist denn jetzt auch die elektrische Leuchtweitenverstellung dabei? ![]()
wer mal unter wikipedia guck, da steht unter e - prüfzeichen
leuchtmittil die mit einen runden e ausgestattet sind dürfen in der gesammten eu verwendet werde, als e11 england, dann dürfen die auch in deutschland verwendet werden. wurden halt da getestet weils wohl billiger war, aber es ist halt eu und gut
und wenn das nen e im kasten ist dann auch in nicht eu ländern
einfach mal googlen
so einfach isses leider nicht ![]()
und wieso das jetzt wieder nicht? Kannst du dann nicht gleich mal dazu schreiben was du mit deiner Aussage meinst und nicht irgendwas in den Raum stellen?
Find das ganze hin und her, ja und nein, langsam echt nervig.
Ich persönlich würde sie mir auch nicht einfach einbauen, ohne genaueres zu wissen, denn immerhin kommen die Scheinwerfer knapp 300 € ohne Leuchtweitenregulierung.
Ob die jemand haben möchte ist ja mal dahin gestellt.
Warum notiert nicht einfach einmal (z.B. APR-Performence wenn er so freundlich wäre, BITTE) und postet sie hier.
Anschließend macht sich jemand auf dem Weg zum TÜV seines vertrauens und fragt dort einfach einmal nach.
Denn dann haben wir eine konkrete Antwort und die Verwirrungen haben ein Ende.
Gerne kann ich mich darum kümmern, ein Freund von mir arbeitet beim TÜV.
Katrin: ist ja nicht der erste Post in diesem Thema von mir ^^! Und wenn es eine klare Aussage geben würde, würde sie hier schon stehen. Da ist der letzte Vorschlag sicher der beste für ne Lösungsfindung
Nach ein bischen googeln habe ich ein paar weitere iNfos gefunden zu dem was auf den Scheinwerfern stehen sollte. Als Beispiel habe ich ein Bild eines Scheinwerfer gefunden bei dem alles wichtige vorhanden zu sein scheint, bis auf eine 4 statt 5 stellige KBA Nummer und diese Wellenlinie. Ich meine jedoch mal irgendwann gelesen zu haben das diese Wellenlinie nicht mehr unbedingt sein müsse.
Zitat
Original von Katrin:
und wieso das jetzt wieder nicht? Kannst du dann nicht gleich mal dazu schreiben was du mit deiner Aussage meinst und nicht irgendwas in den Raum stellen?Find das ganze hin und her, ja und nein, langsam echt nervig.
Die LWR ist seit den 90er pflicht.
Es können noch so viele E-Zeichen auf dem Scheinwerfer sein.... Wenn an den Scheinwerfern kein LWR Motor dran ist, solltest du vor der Hauptuntersuchung die originalen Scheinwerfer einbauen.
Ab 01.01.2007 fällt man mit einer nicht funktionierenden LWR durch. Selbst wenn nur ein LWR Motor nicht funktioniert bekommt man keine Plakette. Letztes Jahr war es noch ein geringer Mangel, seit diesem Jahr wird es als erheblicher Mangel eingestuft ![]()
danke badswift.
seit heute weiß ich auch, dass unser Tüv das nicht abnehmen würde.
Also wirds nichts.
Das die LWR seit den 90ern Pflicht ist hab ich schon auf Seite 1 geschrieben !
Werd wohl selber mit den Dingern mal zu nem Suzuki Händler müssen ( da ich keinen Swift habe ) wenn das hier keiner ausprobieren will!
Kann mal jemand wenigstens ein Bild von der original LWR machen ? ...also vom Motor oder wo der ansetzt, Anschluß etc...
Ich würds ausprobieren.
Schick mir nen paar Chrom-Scheinwerfer, ich schau ob alles passt, d.h. auch LWR-Motor etc. und wenn ich die eingetragen habe, bekommst du dein Geld.
Ansonsten gibts die Kratzerfrei zurück. Porto zahl ich.
Deal ?!
...zum ausprobieren reicht auch erstmal einer :d_zwinker: Hast du wenigstens ein bischen Ahnung von der Materie ?? elektrischer Motorantrieb... möglicherweise auch innerhalb des original Scheinwerfers verbaut...