TüV und Neonlampen....

  • also ich weiß das fast alles im staßen verkehr net zugelassen ist.
    aber wie macht ihr das? schraubt ihr die bevor ihr zum tüv geht ab? und wie siehts mim händler aus?

    hab erfahrungen mit licht in ablage?

  • Christian

    ich habe nur meine Felgen eintragen lassen, die Schweller und was ich noch machen will werde ich alles zusammen eintragen lassen. Und was meinst du mit dem Hänler und dem Licht in der Ablage? Versteh ich nicht! *grübel*

    Edit: Die Polizei will sowieso immer nur ein Materialgutachten sehen, jedenfalls bei mir. bis jetzt haben se nur einmal gefragt ob die Felgen eingetragen sind und die Schweller waren den wohl egal. :D
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  • hab ma mitm fahrlehrer geredet...der musses ja wissen......also: du kannst in deine kiste beleuchtung reinbauen wie du willst, hauptsache is dat man det von aussen nich sieht (also dat im dunkeln nichts nach aussen funzelt) und natürlich keine erhöhte verletzungsgefahr besteht, d.h. Neons wird kritisch, LEDs und CCFLs dürften kein problem sein..........
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    ***Swift!! Was sonst??***

  • Zitat


    Original von Christian:
    neonleuchten im fußram sind ja illegal
    also muss man se dem tüv ja net zeigen ;) aber wenn er zB zu ner inspektion muss soll ich se dann auch abmachen oder wie?


    Ja klar, denn Deine Werkstatt ruft sonst sofort die Rennleitung und nagelt Dich anschliessend ans Kreuz! :rolleyes: ;D

    Wie geschrieben: eigentlich ist heutzutage eher alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist, anders als früher! Eine der wenigen positiven Sachen im Rahmen der EU-Harmonisierung! ;)


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    Grußsz, @rne

  • Habe mal gehört, sie sollen AUCH nicht erlaubt sein weil es den/die Fahrer/in blenden könnte! Hatten sowas auch kurzzeitig im 1,0 Swift, nichts blendete. Also keine Ahnung, wie die darauf kommen! Und sie dürfen nicht nach aussen scheinen, ist ja klar!Das war jetzt einer der Gründe, die ich hörte!

    Edit:
    Ah genau, Blueswift erwähnt es auch nochmal so ähnlich.

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    *** [Blockierte Grafik: http://mitglied.lycos.de/nexia22/swiftmania/SuzukiLogoo.gif] Swift GTi ***

  • @all

    naja, ham mer eben alle recht. es darf nich blenden, die verletzungsgefahr nich erhöhen und von außen nicht sichtbar sein.......hab auch noch keine FRB gesehen die eines dieser merkmale hat.......also isses ja in nahezu jedem fall kein problem......
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    ***Swift!! Was sonst??***

  • also ich hab gleich zwei neons drinne !! ;D dem händler is wurscht wat du in deinem auto hast die einzigste bedingung die ich für so was kenne is: das die neons und sämtliche andere beleuchtung die man noch so einbaut uber nen EXTRA schalter laufen muss !! ich hab meine zwischen den beiden fussräumen und die andere beleuchtet die ablage unter der uhr alles schön angeknüppert extra schalter ran und schöööön !!:smile: :dance1:

    ps: als ich letztens in ne kontrolle kam hatte ich durch den schock die dinger nicht ausgeschaltet die bullen habn nichts gesagt ! glück gehabt :-p

  • die marsmännel haben nüscht gesagt weils nix zu sagen gab......mit dem extra schalter als bedingung is totaler schwachfug......könnteste ja nen baustrahler reinzimmern und immer schick nach vorne leuchten lassen, den entgegenkommenenden verkehr böse blenden......abba keiner sagt was weil du nen extra schalter hast....nee nee, glaub ick nich.......

    .....solange du du niemanden blendest, irritierst und man nüscht von aussen sieht kannste reinbauen was du willst......mit neonröhren (meine die herkömmlichen mit glashülle) könnte es probleme mit den blaukitteln geben zwecks verletzungsgefahr beim unfall durch glassplitter..............glaube abba das ich det in diesem thread schon zig mal erzählt habe.............
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    ***Swift!! Was sonst??***