Einspruch! Es ist bislang nicht geplant, für Fahrzeuge mit H-Zulassung Ausnahmen zu schaffen. Die Oldtimer-Freunde laufen dagegen Sturm...
Ausnahmen gibt es dagegen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben geben. Dazu zählen Polizei, Zoll, Bundespolizei oder Bundeswehr. Fahrzeuge von Unternehmen, deren Aufgaben im öffentlichen Interesse liegen, sind ebenfalls davon ausgenommen. Das trifft auf den ÖPNV, die Müllabfuhr oder die Feuerwehr zu.
Allerdings sind die geplanten Fahrverbote nicht konsequent! Warum darf ein amtlich anerkannter Euro 1-Stinker innerhalb der sog. \"Umweltzone\" nicht fahren, außerhalb aber schon? Ist sein Anteil an der kritisierten Luftverschmutzung durch den Individualverkehr in der Berliner City größer als im Brandenburgischen?
Und warum gelten diese Fahrverbote z. B. nicht für Roller oder Kleinkrafträder? Bei diesen ist Euro 2 gerade mal Stand der Technik und die Hersteller werben damit! Der Anteil an Zweitaktern unter diesen Kleinkrafträdern dürfte irgendwo um die 60 % liegen. Und diese Stinker dürfen fahren? Also bitte...