Beiträge von Supernasenbaer

    Also ich weiß, dass das 3M-Klettband wirklich bombenfest ist...also sowohl Klett als auch Kleber..allerdings müssen die Klebeflächen echt fast mikroskopisch und/oder klinisch rein sein, damit der Kleber hält.

    EDIT:
    Warum bohrst du nicht einfach (bzw. zweifach) Löcher in das verdammte Kennzeichen und schraubst das direkt an die Stoßstange?
    Das wird am Besten halten!

    Zu den Dingern habe ich bisher sehr verschiedene Meinungen gehört.

    Die Einen sagen dass die super halten, die Anderen sagen dass die auch wegbrechen wenn man irgendwo am Schneehaufen andockt.

    Das beste ist das Kennzeichen fest zu verschrauben...da kann nix passieren, außer dass die komplette Stoßstange mit kaputt geht...aber dann ist das Keinnzeichen imho dein kleinstes Problem ;)

    Zitat


    Autohersteller dürfen Kunden durch Garantiebedingungen an das eigene Werkstattnetz binden. Das hat der Bundesgerichtshof heute (12. Dezember 2007) in einem Grundsatzurteil entschieden. Entsprechende Klauseln benachteiligten den Kunden nicht unangemessen. Damit hatte die Revisionsklage der Daimler AG, nachdem sie in den Vorinstanzen unterlegen war, Erfolg.

    Im konkreten Fall ging es um die Beseitigung von Rostschäden im Rahmen der 30jährigen \"mobilo-Life\"-Garantie der Daimler AG., die der Stuttgarter Autobauer freiwillig gewährt. Allerdings ist diese Leistung an die regelmäßige Wartung in Partnerwerkstätten gebunden, was nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes rechtens ist. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 187/06 vom 12. Dezember 2007)

    Die Werkstattbindung innerhalb einer Garantie ist NUR bei GEBRAUCHTWAGEN-Garantie unzulässig.
    siehe:

    Zitat


    Eine Gebrauchtwagengarantie darf nicht von strengen Wartungsauflagen abhängig gemacht werden. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt.
    Im verhandelten Fall hatte der Kläger in einem Autohaus einen zehn Jahre alten Pkw gekauft. Der Händler gewährte dabei eine Garantie auf bestimmte Bauteile, verpflichtete den Kunden aber dazu, sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten in seinem Betrieb durchführen zu lassen. Ausnahmen waren nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Zudem wurde der Käufer verpflichtet, Reparaturen im Garantiefall vorzufinanzieren.

    Die 100 000-Kilometer-Inspektion ließ der Käufer kurz darauf jedoch in einer anderen Werkstatt durchführen, die einen Motorschaden feststellte. Auf Grundlage eines Kostenvoranschlags forderte der Käufer daraufhin vom Autohändler die Zahlung der Reparaturkosten. Dieser lehnte das unter Hinweis auf seine Garantiebedingungen ab.
    Die Richter stellten sich jedoch auf Seiten des Käufers. Die Inspektionsklausel des Garantievertrags sei ungültig, da es dem Käufer nicht zuzumuten sei, generell alle Reparaturen in einer bestimmten Werkstatt durchführen zu lassen. Auch der Pflicht zur Vorfinanzierung einer Reparaturrechnung erteilte das Gericht eine Absage. Durch solch eine Klausel sei eine Garantie unter Umständen wertlos, da der Kunde die Reparaturkosten auslegen müsste. Könne er sich das nicht leisten, würde er überhaupt keinen Ersatz erlangen (BGH Karlsruhe Az.: VIII ZR 354/08, 14. Oktober 2009).

    ...jetzt bist du am Zug...

    *Schreikrampf*

    Die Werkstattbindung ist nicht Sache der Finanzierung, sondern der Garantiebedingungen.

    In diesen ist Suzuki freigestellt, die Bedingungen für die Garantie selbst festzulegen!
    D.h.: Sollte in den Garantiebedingungen eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben sein für alle Wartungs- und Reparaturarbeiten, dann ist dieses rechtmäßig.

    Eine Garantie ist eine vom Hersteller freiwillige (ich nenne es mal so) Erweiterung der Produkt- und Sachmängelhaftung.
    Die zwei jahre P- und S-Haftung sind gesetzlich vorgeschrieben, die hast du sowieso immer..allerdings muss man die Beweislastumkehr nach 6 Monaten des Gefahrenübergangs (hier Fahrzeugübergabe) beachten.

    Also im Klartext:
    Steht in den Garantiebedingungen, dass innerhalb der Garantiezeit ( 3 Jahre? ) die Fachwerkstatt für alle Reparaturen und Wartungen aufgesucht werden muss, dann ist das so! Folgt man nicht diesen Bestimmungen erlischt die Garantie!
    Die gesetzlich vorgeschriebene Produkt- und Sachmängelhaftung ist dagegen von Bedingungen unabhängig...natürlich gilt diese dann in dem Fall für einen materialbedingten Defekt der Bremse nicht mehr beim Vertragshändler, sondern beim Hersteller/Einbaubetrieb der Bremse.

    Tomboy..sorry...aber glaubst du den Schrott selber, den du da redest?

    Lest euch die Garantiebestimmungen durch (ich weiß das ist nervend, aber notwendig), dann habt ihr Gewissheit

    Und die knapp 270Euro für Bremsklötze und Bremsscheiben inkl. Wechsel halte ich jetzt nicht für so sehr überteuert.

    Da es anscheinend für einige (leider recht viele) User zu kompliziert ist ein Bild in einen Post so einzufügen, dass man gleich eine Bildvorschau sieht, hier mal eine kurze Aufklärung..

    In dem von mir geposteten Bild (ja...sogar als Bild eingefügt, deshalb sieht man es) ist deutlich ztu erkennen, dass über den 3 Zeilen auf der LINKEN Seite steht:
    Dateinanhang

    In dieser Rubrik werden Dateien eingefügt wie z.B. .doc, .xls, .pdf usw.

    Auf der rechten Seite steht:
    Bild an Beitrag anhängen / vorhandenes überschreiben?

    Hier fügt man Bilder ein, und es wird automatisch in Post eine kleine Bildvorschau (ganz krasse Besserwisser nennen so etwas \"Thumbnail\") angezeigt.

    Dies hat den Vorteil, dass man so eingefügte Bilder einfach mit einem Klick öffnen kann, ohne erst das Bild runterladen zu müssen, oder nen neues Fenster/Registerkarte aufmachen zu müssen.

    Eigentlich müsste das jeder erkennen, der der deutschen Sprache mächtig ist und zumindest halbwegs lesen kann. Diese Funktion wurde von unserem Admin aufwändig programmiert, also lasst sie uns auch nutzen.
    Vielen Dank.

    Haben die Bremsklötze nicht als Verschleißindikator nen kleines Metallplättchen dran, dass bei zu starkem Verschleiß auf der Bremsscheibe quietscht?
    Wenns jetzt aufgehört hat zu Quietschen dann ist auch das Plättchen schon runter.

    Zitat


    ...die Beläge seinen100% OK und müssten erst bei 60 T Km gewechselt werden.

    Für diese Aussage (die du natürlich leider nicht schriftlich hast bzw. bekommst) würde ich mich an die KFZ-Innung wenden.

    naja...die Seite ist einwandfrei um zu gucken ob zumindest Abrollumfänge der gewünschten reifen passen...ich könnt auch die Formel zur Umfangsberechnung anhand der Reifendaten reinschreiben...aber da sich jemand die Arbeit schonmal gemacht hat und das Ganze dann auch gleich mit \"Bildern\" und Zusatzinformationen versehen ist kann man die Seite echt weiterempfehlen.

    ...auch wenn das xxx eher ne P*rnoseite vermuten lässt... :D

    Zitat


    Original von Splash1:
    @ Tobias2302:
    Von den Reifenhöhen bzw. dem Umfang beim 195-er zum 205-er gibt es doch ca. 5,5mm Unterschied - das dürfte eine Tachoangleichung bedeuten.
    Ein 215/40 würde da besser dazu passen - nur ob es auf dieser Felge Sinn macht und ob es ein Gutachten gibt???

    Vergleich 195/45 R17 zu 205/40 R17 ergibt -1,98% Abrollumfang -> würde imho passen

    Vergleich 195/45 R17 zu 215/ 40 R17 ergibt -0,58% Abrollumfang -> würde auch passen

    Quelle: http://www.jennyxxx.de

    Die Höhe ist zwar linear vom Abrollumfang abhängig, aber nicht ausschlaggebend...ausschlaggebend ist der Abrollumfang, welcher auch linear abhängig ist, aber nicht gemessen wird.

    Ich kann dir empfehlen mal bei nem Tuning-Laden (nicht ATU!) vorbei zu fahren.
    Ich hab hier nen Händler der macht nur Reifen und Felgen...sowas meine ich...die Jungs gehen mit nem Maßband ans Auto und sagen dir was möglich und eintragbar ist.

    Ich würde als erstes mal bei Suzuki nach ner Liste der zugelassenen Reifengrößen für den Swift Sport fragen....evtl steht da nen 205er ja schon drin.

    Ansonsten kommst du um ne Eintragung eh nicht drum rum.

    Die GTi-Kühler sind von der Anströmfläche her kleiner, aber deutlich tiefer als die vom 3-Zyl, somit ist da auch mehr Wasser drin, somit mehr Kühlleistung.

    Als damals mein Mk1 von 1.0er auf GTi umgebaut wurde hat mich das auch im ersten Moment gewundert...man hats aber gesehen als GTi- und 1.0er-Kühler direkt nebeneinander gestanden haben.

    So zumindest meine Erinnerung...ist ja auch schon 6 Jahre her...

    Ich mutmaße jetzt mal...

    Der Lack wird anscheinend vorrangig nicht versiegelt, sondern einfach geglättet. Auch so können sich weniger (Mikro-) Partikel festsetzen und den Lack stumpf machen.
    Evtl sieht Suzuki in nem weiteren Arbeitsgang noch eine weitere Beschichtung vor....aber G3 Lackschutz scheint erstmal nur ne Lackglättung zu sein.
    Diese Glättung kann aber auch als Vorarbeit für eine gute Nano-Versiegelung nötig sein...im Detail kann einem das sicherlich nen Lackierer/Lackaufbereiter erklären...beim Suzukihändler wird man auch nur das hören was im Zubehörkatalog steht.

    Son Blödsinn!

    Keilriemen und Keilrippenriemen sind was völlig Unterschiedliches!

    In älteren KFZ sind noch Keilriemen verbaut, diese sind aber nicht in der Lage größere Kräfte zu übertragen (und die LiMas in heutigen KFZ müssen augrund des eingebauten Eleltrospielzeugs deutlich mehr Leistung als früher haben), daher wurden sie durch Keilrippenriemen ersetzt.
    In der Indsutrie werden noch oft Keilriemen eingesetzt (mehr Materiel = längere Standzeiten), bei großen Kräften werden dann einfach mehrere Keilriemen nebeneinander auf eine Welle montiert.
    Dies ist aber aufgrund zu hoher Masse (mehr Benzinverbrauch) und zu hohem Raumbedarf (die meisten Suzuki-Motorräume sind eh schon brechend voll) im KFZ einfach nicht zu realisieren.

    >> Zahnriemen <<
    >> Keilrippenriemen <<
    >> Keilriemen <<

    ..wenn man keine Ahnung hat, einfach mal .....

    EDIT:
    Das viele immernoch Keilriemen sagen ist wahrscheinlich einfach historisch bedingt...der mensch ist nen Gewohnheitstier...das ist in die Köpfen einfach nicht reinzukriegen dass die Dinger Keilrippenriemen heißen. q.e.d.

    Der Händler macht die Durchsicht garantiert und trägt sie ins Serviceheft ein...er verdient ja dran.
    Aber damit die Inspektion in irgendeiner Weise noch für die Garantie Relevanz hat müsste der Händler bei den km ne 14.9XX eintragen (u. ggf. zurückdatieren), und damit das nen Händler macht muss man schon nen mächtigen Stein im Brett haben.

    Wenn du vorhast dein Auto in kürzerer Zeit zu verkaufen (also ca. 2 Jahre), dann lass die Inspektion bei ner freien Werke machen und ins Serviceheft eintragen, dann kannst du beim Verkauf zumindest scheckheftgepflegt angeben und damit den Wiederverkaufswert erhöhen.

    ..bringt dir im Schadensfall aber auch nichts...

    EDIT:
    Gerade gelesen...Wiederverkaufswert ist dir egal...

    OMG...also hier ist ja zum größten Teil Schwachsinn und Halbwissen an der Tagesordnung.

    Wieviel das Auto ziehen darf wird entweder vom FZG-Herstelle ODER vom Hersteller der AHK vorgegeben...bei Stützlast sowie bei der Anhängelast ist der kleinere Wert ausschlaggebend.
    Beispiel:
    Angabe AHK = Stützlast 75 kg und 1000kg max Anhängelast
    Angabe KFZ = Stützlast 50 kg und 1200kg max Anhängelast

    Resultat = max zul Stützlast 50kg und max Anhängelast 1000kg

    Belegung vom 7poligen Stecker
    Blinker links
    Blinker rechts
    Rücklicht links
    Rücklicht rechts
    Bremslicht
    Nebelschlussleuchte
    Masse

    Belegung vom 13-poligen Stecker
    Blinker links
    Blinker rechts
    Rücklicht links
    Rücklicht rechts
    Bremslicht
    Nebelschlussleuchte
    Rückfahrscheinwerfer
    Masse für o.g. Leuchten
    Ladeplus (hat nur Strom wenn Motor läuft)
    Masse für Ladeplus
    Dauerplus
    Masse für Dauerplus
    Anhängererkennung (für ESP z.B. da es dann bei manchen Fahrzeugen anders eingreift)

    Quelle: http://www.kfztech.de/kfztechnik/elo/anhaengersteckdose.htm

    Es haben auch heutzutage FAST ALLE reinen Lastenanhänger einen 7poligen Stecker (Motorrad-,Boot-, Autotrailer, Klaufixe, Umzugs-, Paletten-, Pferdeanhänger) und dabei ist es echt scheißegal ob durch nen Aufbau die Rücklichter vom KFZ verdeckt werden. Die Hersteller bieten gegen Aufpreis idR auch ne komplett beschaltete 13polige Anlage für Lastenanhänger an...aber die wird in den wenigsten Fällen genommen.

    Der 13-polige Stecker ist Standart bei Wohnwagen (WoWa-Batterie laden und Dauerstrom wenn man nicht fährt) und Fahradheckträgern (bei manchen Fahrradheckträgern wird in der ABE/Betriebsanweisung eine 13-polige Dose vorgeschrieben)
    ...ich hab genug mit Anhängern zu tun...ich hatte in meinem Leben noch keinen Lastenanhänger mit 13-poligem Stecker.

    Ich würde prinzipiell zum 13-poligen E-Satz am KFZ raten, da man für alle Eventualitäten vorbereitet ist (wurde ja schon gesagt...einfach nen Adapter ins Auto legen, mach ich auch prinzipiell so).
    Aber der Dauer- und Ladestromanschluss ist im Normalfall beim Hersteller des E-Satzes seperat zu bestellen (wichtig für Leute die nen WoWa ziehen wollen).

    Ich würde wenn ich mir nen 750kg-Anhänger hole IMMER einen mit Auflaufbremse nehmen. Die wenigsten gängigen KFZ dürfen 750kg ungebremst ziehen (außer größere Vans, SUVs und Geländewagen)...meistens sind es zw. 300kg und 400kg ungebremst.
    Lass den Anhänger leer 100kg wiegen, dann kannst du im schlimmsten Fall noch 200kg reinladen...ist etwas lächerlich.
    Also lieber noch 300EUR mehr investieren und gleich nen gebremsten holen, oder nen Klaufix mit 70kg Leermasse und 400kg zul. Gesamtgewicht.

    EDIT:
    Für Leute, die nen Fahrradheckträger benutzen wollen...mache Fahrradheckträger dürfen nicht auf Aluminiumkupplungen montiert werden...also darauf achten.

    Ob man ne starre oder ne Abnehmbare AHK nimmt, muss jeder selbst entscheiden...je nachdem wie oft man nen Anhänger zieht.
    Wenn durch den Kugelkopf aber die Nebelschlussleuchte (z.B. Peugeot 207 glaube) oder das Kennzeichen verdeckt wird (ist auch bei manchen Suzukis so) ist eine abnehmbare AHK vorgeschrieben und sie MUSS demontiert werden wenn kein Anhänger gezogen wird (vollbeschalteter Fahrradheckträger darf montiert bleiben, da kompletter Leuchtbalken mit Kennzeichen am Heckträger vorhanden).
    Wenn einem nachgewiesen wird, dass man die AHK nicht demontiert hat um vorsätzlich das Kennzeichen zu verdecken oder in starkem Nebel die NSL verdeckt ist können das bis zu (ich glaube) 7 Punkte auf dem Flensburger Konto werden!

    ...das müsste es jetzt gewesen sein...wenn mir nochwas einfällt lass ich mich hier weiter aus... ;)

    Es ist nichts gegen dich...aber wir kennen dich und dein Talent auch nicht.

    Es gab leider schon zu oft Fälle wo hier jemandem kurz erklärt wurde wie er was zu machen, und derjenige dann ohne dringend nötiges Fachwissen einfach mal gebaut hat...es klang ja alles ganz leicht...und dann kamen die beschwerden dass er jetzt xxxxEUR versenkt hat, das Auto ist Schrott und er ist Pleite und wir sind dran schuld.

    ...es ist wirklich nichts gegen dich...aber es ist aus Erfahrung besser wenn man weiter nix als \"Vergiss es\" sagt.

    Bei minimalem mechanischem Verständnis erübrigt sich die Frage wie man nen Keilriemen/Keilrippenriemen wechselt...sollte das unklar sein ab in ne (freie) Werkstatt...das dürfte inkl. neuem Riemen nicht viel mehr als 50EUR kosten.
    Oder du lässt dir von jemandem mit Ahnung aus dem Freundeskreis beim Wechseln über die Schulter gucken.

    Das 5W30 im 1.0er Swift ist wie wenn du Perlen vor die Säue wirfst.
    Aber nun ist es drin...lass es drin...schaden wird es nicht.

    Wenn der Motor das Öl frisst, dann ist (wie geith schon sagte) irgendwas am Motor kaputt...leichter Ölverbrauch (max 1l auf 1000km) ist gerade noch akzeptabel...aber auch schon nicht mehr ganz gesund. Zur Sicherheit sollte man eigentlich immer nen Liter Öl dabei haben...das Zeugs dann an ner Tanke zu kaufen ist meistens extrem teuer.

    Ich hab in meinen 1.0er immer 10W40 ausm Baumarkt (glaube 10Euro für nen 5l-Kanister) reingekippt...was besseres braucht der wirklich nicht.

    *grummel*

    ..irgendwie habe ich schonwieder das Gefühl, das jemandem ne ehrliche Antwort nicht gefällt und derjenige (ohne jetzt in irgendeiner Weise persönlichen Bezug herzustellen) jetzt rumdiskutiert weil es in seiner Welt alles kein Problem und (Zitat) OHNE WEITERES machbar ist.

    Also gut:
    Das Schaltgetriebe passt mit Sicherheit an den Block.
    Für nen Kupplungspedal muss u.U. ne neue Spritzwand eingeschweißt werden oder nen neues Teilstück. Eventell müssen auch AggregateTeile die an der Spritzwand sind versetzt werden.
    Neue Getriebebrücke könnte erforderlich sein.
    Anpassung der Elektrik ist def. erforderlich, und da du ja anscheinend damit zu tun hast, hast du sicherlich auch schon festgestellt, dass Suzuki nen Exot ist und man Leute, die sich mit der ganzen Elektrik und Elektronik auskennen und ändern können, nicht an jeder Ecke findet.

    Ich hoffe etwas geholfen zu haben.

    ...persönliche Einschätzung...was du da an Nerven und Geld lässt (von nem möglichen manuell-automatischen Totalschaden mal ganz abgesehen)...verkaufe das Auto und hol dir nen Schaltwagen.