Beiträge von Supernasenbaer

    Wie verhält sich eure Werkstatt bezüglich eigenes Öl zum Kundendienst bzw. Ölwechsel mit zu bringen. […]

    stony1: Thema verfehlt! Note 6

    Die Frage war ob das Eigene Öl zum KD verwendet werden darf!

    Also die Frage war das nicht…in sofern bitte den Ball flach halten.


    Eine Markenwerkstatt „darf“ grundlegend nur Öl einfüllen welches von der spezifikation her den Herstellervorgaben entspricht. Tut sie das nicht, dann erlischt die yherstellergarantie und die Werkstatt müsste vollständig haften wenn wegen des falschen Öls ein Schaden entsteht.

    Ich spoilere gleich mal: Der Werkstatt nachzuweise, dass der Schaden aufgrund des falschen Öles entstanden ist dürfte annähernd unmöglich sein…am Ende bleibt man selbst auf dem Schaden sitzen, wenn es hart auf hart kommt. (Herstellergarantie erloschen weil falsches Öl drin ist, Werkstatt nicht haftbar weil der Schaden nicht nachweislich wegen des falschen Öles entstanden ist - Achtung: Garantie und Haftung sind zwei verschiedene Welten!)


    Wenn man nun einen Kanister Öl mit der vom Hersteller geforderten Spezifikation mitbringt, so entscheidet die Werkstatt selbst, ob sie mitgebrachte „Teile“ annimmt und verbaut (ggf mit separatem Haftungssausschluss) oder ob sie das ablehnt.

    Da gibt es aber auch keine Markenvorgabe…das ist die yentscheidung der Werkstatt selbst!

    Kann also sein, dass die Suzukiwerkstatt links um die Ecke das annimmt und die ywerkstatt rechts um die Ecke das ablehnt.

    Poltern an der Achse kommt zu 90% nicht von Stoßdämpfern oder Domlagern.

    Das ist irgendeine Buchse von einem Traggelenk, Stabilisator-Koppelstange, Lenkkopf oder sonstwas ausgeschlagen (ich weiß nicht genau was bei deinem Auto da alles an der Achse zu finden ist).


    Wie hast du bisher die Diagnose gemacht?

    Das Auto muss auf den Rädern stehend aufgebockt sein, dann musst du an allen Achsteilen kräftig wackeln…ggf mit einem kleinen Hebeleisen.

    Wenn du das Auto einfach nur Aufbockst, dass das Rad in der Luft hängt, dann steht die gesamte Achse unter Spannung und es klappert nix.


    Falls du jemanden an der Hand hast, der eine Grube hat, dann fahr da drauf. Ansonsten geht es auch mit solchen Auffahrrampen…aber um Welten beengter.

    Die Sicherung für den Rückfahrscheinwerfer ist auf 21W ausgelegt.

    Je nachdem ob du an der Anhängerdose nur den „dreckigen“ Abzweig hast oder nen vollkommen eigenständig abgesichertes Anhängermodul hast du früher oder später eine Überlastung drinnen


    Anhängerdose dreckig abgezweigt:

    Es s liegen dann drei, bei eingestecktem Anhänger im ungünstigsten Fall 5 (FÜNF) leuchten auf einer Sicherung.


    Anhängerdose mit eigenem Steuermodul:

    Auch dann liegen im Grundzustand 2 Leuchten, bei eingestecktem Anhänger im ungünstigsten Fall 4 Leuchten auf einem Anschluss.

    Das ist einfach nur Pfusch!

    Lass dir von der Werkstatt die zusatzleuchten sauber mittels Relais anschließen

    Ggf. kann man dafür als Stromversorgung den Zündplus von der Anhängerdose abgreifen, wenn vorhanden.

    Wenn es ganz sauber gemacht wird, wird von einem Verteilerpunkt im Auto (kann auch vorn an der Batterie sein) ein estra abgesichertes Kabel zu den zusätzlichen yrückfahrscheinwerfer gelegt und mittels Relais auf dem Kontakt für den Rückfahrscheinwerfer geschaltet.


    Ich denke auch nicht, dass eine ywerkstatt das so wie du es beschrieben hast das installieren würde. Die haften dafür dann nämlich.

    Die mit 3 Watt ist LED. Das kommt einem Äquivalent zu 21W Glühlampe in etwa hin.

    Damit sie eine Zulassung hat darf eine bestimmte Helligkeit nicht überschritten werden - sonst bist du im Bereich Arbeits-Scheinwerfer ohne Zulassung.


    ich würde die mit einem Relais an die Rückfahrscheinwerfer des Autos schalten lassen. Ich glaube sogar, dass das vorgeschrieben ist beim RÜckfahrscheinwerfer. Das müssten allerdings dann andere bestätigen oder dementieren.


    Zum Unterbauen gibts die ja auch für US- bzw. Non-EU-Importe.

    Nur mal schnelle Suchergebnisse:


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    Ja, der Swift hat eine Visko-Kupplung.


    Wenn du schreibst „auf einmal ausgefallen“, dann heißt das, dass der vorher sicher funktioniert hat?


    Ich würde als erstes mal das Öl in der Kupplung prüfen…bzw direkt wechseln.

    Eine Visko-Kupplung ist eigentlich „unkaputtbar“.

    Ganz ehrlich…wenn man es schafft die Drehknöpfe vom Radio abzubrechen, dann sollte man sich enrsthaft Gedanken über die Art und weise der Radiobedienung machen.

    Ich hab wirklich zum allerersten mal in meinem Leben gehört, dass jemand Drehknöpfe abgebrochen hat…

    …Sorry, dass ich so direkt bin.


    „Drehknopf Radio“ gibt es bei den einschlägigen Elektronikbuden (sogar mit fertiger Aufschrift Volume oder Tuning).

    Oder normale „Geräteknöpfe“. In allen möglichen Formen und Farben für Maschinen, Schalttafeln und Anlagen.


    Dennoch ist es nie falsch zu fragen ob jemand irgendwo noch die Originalknöpfe (ggf von nem kaputten Radio) rumliegen hat. Halte ich aber für unwahrscheinlich.

    Viel Erfolg!

    Mechanisch passen tut es. Du musst Motor-Kabelbaum und Steuergerät aus dem AA mit in den EA bauen. Soweit ich mich erinnere war da mit der Einspritzung/Einspritzdüsen irgendwas anders. Ist 20 Jahre her.

    Um verbesserung gehts doch gar nicht.


    Es gibt (wie bei fast jedem Autoteil) den serienausrüster (oft mit OEM branding und auch etwas günstiger ohne OEM Branding) und diverse Alternativlieferanten.


    NGK oder Nippon/Denso ist für mich absolut gleichwertig. Auch Champion, Bosch, Beru usw….alles gute qualitativ hochwertige Zündkerzen.


    es hat die Erfahrung einfac/ gezeigt, dass - warum auch immer - in den „Japaner-Motoren“ , vor allem den kleinen Drehorgeln, die Zündkerzen von NGK, Nippon/Denso zuverlässiger funktionieren.


    aber selbst wenn du eine Bosch-Zündkerze in den Suzuki schraubst wird es funktionieren, solang die Kerze von den Werten her dem Serienäquivalent entspricht.

    Woher hast du denn die zwei oben von dir genannten Kennungen für die Denso Zündkerzen?

    Aus der BDA oder dem Service-Buch?


    Nipppon/Denso oder NGK ist vollkommen Wurst.

    Es müssen die richtigen Kerzen (Wärmewert, Länge, Gewinde) sein.

    Das eine ist eine Iridium-Zündkerze (läuft meist unter „Longlife“-Zündkerze) und das andere sind die normalen.

    Im Wartungshandbuch wird auch dahingehend eine Unterscheidung sein wie z Bsp wechsel alle 30.000km bei den normalen oder alle 120.000km bei Iridium.


    Die Diskussion, welche besser ist möcht ich nicht anzetteln. Nimm was du für dich als besser einstufst oder was am Ende günstiger ist.

    Kies hat weniger Haftung als Teer.


    Wenn kein Fehler im ABS/ESP-Steuergerät ist (mMn muss die Lampe angehen sofern ein Gehler vorliegt(, dann scheint die Regelung zu arbeiten, am Rad aber nicht oder zu träge anzukommen.


    Eine verdreckte/geknickte/verstopfte Bremsleitung kann/könnte zu einem solchen Phänomen führen.

    mal ein anderes szenario: wenn man mit einer kaputten rücklichtbirne rumfährt, wird niemand behaupten, die betriebserlaubnis sei deshalb erloschen. bei einem "defekten" aufprallwarner kann es nicht anders sein.

    mit maximal strenger Auslegung der Regularien ist es tatsache so, dass auch bei einer defekten Glühlampe die BE erlischt.

    Du bist als Fahrzeugführer verprflichten umgehend (umgehend = ohne eigene verschuldete Verzögerung) den verkehrssicheren Zjstand wieder herzustellen.

    Das kann sein, dass du

    - die nöchste Tankstelle/Autozubehörhandel/Baumarkt ansteuerst, eine Glühlampe kaufst und diese wechselst


    oder


    - das Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt bringst (sollte es sich z. bsp um ein LED-Modul-Rücklicht handeln, welches gerade nicht lieferbar ist, dann dürfte die Werkstatt dich eigentlich gar nicht mehr losfahren lassen).


    den Worlaut habe ich nicht mehr ganz im Kopf, aber gemäß StVO hat der Fahrer vor Fahrtantritt sich zu vergewissern, dass das Fahrzeug in verkehrssicheren Zustand befindet; sollte dem nicht so,sein muss der verkehrssichere Zustand umgehend hergestellt werden.


    …aber auch ich wede mich hier aus dem Thema jetzt raushalten. Alles was gesagt werden musste/sollte ist gesagt.

    Das Fahrzeug wurde MIT dem Notfallbremsassistenten in Verkehr gebracht.

    Wenn dieser in einer nicht vom Hertseller vorgesehenen Weise verändert wird ist die BE erloschen (abschalten am Knopf = vom Hersteller vorgesehen ; Ausprogrammieren oder generell so manipulieren dass er sich nicht automatisch wieder einschaltet = nicht vom Hersteller vorgesehen)

    Ich schließe ja nicht aus, dass das System in manchem Fahrzeugen schlecht funktioniert.

    Und ja, man darf seinen Fahrstil auch nicht blind einem nicht fuktionierendem System anpassen.


    Wenn das System in deinem Auto - und auch das möchte ich nicht ausschließen - einen Defekt hat, dann ist das gefährlich und gehört behoben.

    Dann müsstest du aber (bestenfalls per DashCam-Video) einen entsprechenden Beweis für die Werkstatt erbringen, daraufhin haben die auch einen Anhaltspunkt was zu kontrollieren/Wechseln ist.

    Das was die Werkstatt kalibrieren kann ist die interne Kamera. Das ist in den seltentesten Fällen der Fehler. Redundant zur Kamera wird auch Radar verwendet. Sollte da am Radar irgendwo ein Schaden sein oder eine Unregelmäßigkeit/Fabrikationsfehler sein, dann gehört das ebefalls ausgetauscht. Im Nahbereich werden die Parksensoren als Redundanz verwendet. Ggf müssen die getauscht werden.

    Meinen letzten Suzuki (SA410 - Umgebau auf EA413 GTi) hatte ich bis 2006, danach bin ich in ca. 2018 nochmal 10 Minuten mit nem EA GTi gefahren.

    Die hier beschriebene(n) Situation(en) hat für mich keine Fehlfunktion aufgezeigt.


    ich kenne diese Systeme aber aus verschiedenen Fahrzeugen (Opel, Ford, BMW, VW, Skoda, Peugeot - bin beruflich regelmäßig mit verschiedenen Mietwagen unterwegs) die alle eine unterschiedliche „Empfindlichkeit“ haben, aber für mich nie unerklärlich auslösen.