Das Drama mit den EU-Fahrzeugen hat man öfter`s. Wenn man ein EU-Fahrzeug kaufen muss, muss man halt auch mit den Konsequenzen leben, so einfach ist das.
Hier mal wie es sich mit der Inspektion verhält: http://www.suzukimania.de/forum/thread.php?id=24605
Kurz und schmerzlos: Du hast deine Garantie verloren und kannst rechtlich nichts dagegen tun, weil Suzuki-Deutschland nicht der Importeur/Verkäufer deines Auto`s ist, muss Suzuki-Deutschland dir auch keine 3 jährige Garantie bieten, was ebenfalls freiwillig geschieht. Du hast also nur die gesetzl. Gewährleistung von 2 Jahren.
Die übliche Dauer der Garantieregistrierung liegt etwa zw. 4 und 6 Monaten. Liegt bereits bei Antragstellung ein Garantiefall vor, muss dies vom Händler vermerkt werden. Solche Fahrzeuge genießen eine vorrangige Bearbeitung, welche bei 1-2 Monaten liegt.