Beiträge von Markus15282

    Ich bin nicht davon ausgegangen, das jemand sein Fahrzeug privat importiert, sondern von gewerbl. Importeuren.
    Das dies bei privat anders läuft ist klar.

    Der 1000er Ölwechsel ist nunmal bei einigen EU-Fahrzeugen (je nach Importland) vorgesehen. Warum weiß ich nicht, wenn es aber vorgegeben ist, muss dies durchgeführt werden. Das ist aber keine Schikane gegen deutsche Käufer, oder von Suzuki in Deutschland aus, sondern trifft jeden der Käufer eines solchen Fahrzeuges.

    Wieso und warum einigen gewissen Reparaturen verweigert werden geht mich hier weniger was an, weil ich auch die Verhältnisse und Entscheidungsgrundlagen nicht kenne.
    Bei uns läuft zumindest alles korrekt ab, ein Kunde, mit einem niederländ. NGV bekommt zB. im 2. Jahr einen neuen Sitzbezug, aufgrund einer defekten Naht. Ich kann solche Schikanen nicht nachvollziehen bzw. bestätigen.

    Ich sag immer, wer ein EU-Fahrzeug erwirbt und hintennach Ärger damit hat, muss selbst erkennen, das er am falschen Ende gespart hat.
    Die EU ist zwar EU, jedoch gibts oft genug irgendwelche Differenzen, wenn man irgendwas mit dem Ausland zu tun hat.
    Ärgereien mit der Garantie bei EU-Fahrzeugen findet man zu hauf im Netz und dies ist nun kein Problem was Suzuki allein betrifft....

    Ich äußere mich mal zu 3.:

    Jedes Fahrzeug hat europaweit Garantie. Wo das Fahrzeug zugelassen wird spielt dabei keine Rolle.
    Der einzigste Punkt der in deinem Europa-Chaos eine Rolle spielt ist, das das Fahrzeug (wenn es in Ungarn abgeholt und von einem Importeur in Deutschland verkauft wird) Suzuki in Deutschland nicht weiß, das dieses Auto hier rumgurkt und somit das Fahrzeug bei denen im System erst einmal angelegt werden muss, um dieses überhaupt erst verwalten zu können. Denn wenn Suzuki in Deutschland aufgrund von Garantiearbeiten dem Hersteller in Ungarn gegenüber Ansprüche geltend machen will, muss Suzuki ja auch erstmal alle benötigten Daten zur Hand haben.
    (Dies ist übrigens europaweit so, wenn das Fahrzeug direkt vom Hersteller durch verkaufende Importeure abtransportiert wird. Werden die Fahrzeuge von Suzuki in Deutschland selbst importiert, geschieht die Erfassung im System dadurch automatisch!)

    Wenn dir das zuviel ist, dann musst du dich an Suzuki in Ungarn, Japan, Indien und Spanien wenden und den jeweiligen Herstellern mitteilen, das sämtliche Fahrzeugdaten europaweit verteilt und in die Systeme eingepflegt werden sollen.
    Viel Spaß dabei...!

    Das die Vorgaben gemäß den Garantiebestimmungen von Suzuki eingehalten werden müssen, steht ja hier eigentlich nicht mehr zur Debatte hoffe ich. Dies ist eigentlich auch der einzigste Grund, warum Suzuki die Garantie verweigern kann.
    Wird die Garantie zB. erst nach einem Jahr beantragt (also nach der 1. Insp.) wird und der Garantiebeginn des Fahrzeuges ist 01/2009 (Übergabe an den Importeur) ist die Insp., wenn sie nach einem Jahr nach der EZ (zB. 04/2009) durchgeführt wird, 3 Monate zu spät gemacht worden. Das Fahrzeug hatte also bis 01/2010 Garantie, davon weiß der Kunde aber nichts, weil er in der Zeit von der Garantie keinen gebrauch machte. Wird nämlich die Garantie im Falle eines Garantievorfalles erst 05/2010 beantragt, wird sie aufgrund einer zu späten Insp. sofort abgelehnt.
    Kundenaussage im Endeffekt: Mein Fahrzeug bekommt keine Garantie, das kann ja wohl nicht sein...

    Ich habe nix anderes behauptet, oder habe ich abgestritten das jeder Suzuki Werksgarantie besitzt?
    Besitzen tut sie jeder Suzuki! Nur muss das Fahrzeug hier in Deutschland wie gesagt bei Suzuki erst mal angelegt werden, das dieses bei Garantiearbeiten durch den Händler und Suzuki in Bensheim bearbeitet und abgerechnet werden kann! Das ist der Punkt!

    Einzigster Unterschied bei deutschen und EU-Fahrzeugen ist der Garantiebeginn:

    Deutsch: Beginn mit Erstzulassung
    EU: Beginn mit Übergabe an den Importeur

    Die erste Jahresinspektion MUSS 15tkm oder 1 Jahr nach Übergabeinsp. gemacht werden. Nun stimmt bei EU-Fahrzeugen Übergabe/Garantiebeginn und EZ selten überein. Die werte Kundschaft kommt aber erst 1 Jahr nach EZ und somit ist die erste Insp. im ungünstigen Fall zu spät durchgeführt und die Garantie erloschen. Das ist der Punkt und nicht etwa, das Suzuki von Anfang an die 3 Jahre Garantie verweigert...

    Unqualifiziert... *püh*

    Logisch ist Suzuki der Hersteller, aber hier in Deutschland gehst du nicht zum Hersteller, sondern zum Verkäufer für die deutschen Fahrzeuge! (Der Hersteller für deinen Swift zB. sitzt in Ungarn (Suzuki Magyar)!) Und der kann mit deinem Fahrzeug nix anfangen, weil er es nicht verkauft hat! Also muss es erst mal angelegt/registriert werden um etwaige Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller bearbeiten zu können!
    Zweitens, logisch gibt der Hersteller Werksgarantie, aber diese ist nicht gesetzlich, sondern freiwillig!
    Es gibt nur eine gesetzl. Gewährleistung, wobei die Leute den Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung nicht kapieren.
    Da kannst du dich in Deutschland auf den Kopf stellen, wenn du dich nicht an die Garantiebedingungen des Herstellers hältst, kann er die Garantieleistungen verweigern.

    Das sich manche Händler auf den Schlips getreten fühlen mag ja sein, normalerweise verdient aber jeder Händler an der Reparatur.
    Wenn Suzuki die Garantie für ein EU-Fahrzeug aber verweigert stellt sich auch der Händler quer, weil er seine Arbeit von niemanden bezahlt kommt und in die eigene Tasche langen muss.
    Oder zahlst du etwa auch die Einkäufe deiner Nachbarn?
    Wieso sollte dann der Händler für Fremdkunden Arbeiten+Teile zahlen?

    Erst nen EU-Fahrzeug kaufen und hinterher rummotzen...

    Die Garantie ist immernoch eine freiwillige Leistung des Hersteller`s.
    Es gibt keine gesetzliche 2 Jahres Garantie o.ä.!

    In sofern kann Suzuki die Bedingungen für die Garantie selbst festlegen und auch selbst entscheiden.

    Weiterhin ist Suzuki Deutschland nicht der Verkäufer dieses Fahrzeuges, so dass man sich eigentlich mit Garantieansprüchen an den Importeur oder Werk wenden müsste.

    Wie soll die Schaltung denn funktionieren??
    Die TFL haben meist 3 Kabel (Zündung, Masse, Standlicht), davon eines an Batterie, Masse und dann Zündungsplus? Dann leuchten die TFL immer und gehen beim Zündung einschalten aus....

    Die Stromaufnahme der TFL ist so gering, die kannst du ruhig da anklemmen.
    Ich würde allerdings (sofern nicht dabei), ne kleine Sicherung von 5A einbauen.
    Bei Gelegenheit schau ich mal, was auf dem Kabel liegt, ein Bus mit Sicherheit nicht.

    EDIT: Das Kabel kommt vom Innenraum, Sicherung Nr. 24 (10A) mit Zündungsplus für:
    Rückfahrscheinwerferschalter Stellantrieb Frischluft / Umluft, Auto A/C-Einheit, 4WD-Steuermodul, Stellantrieb Scheinwerferhöhenverstellung (L), Stellantrieb Scheinwerferhöhenverstellung (R), Schalter zur Scheinwerferhöheneinstellung, Bremslichtschalter (2. Kreis für Steuergerät, nicht Bremsleuchte selbst (1. Kreis)).

    Naja, dann war ja eine gute Empfehlung von mir dabei....

    Ich hab jeden Tag einen SX4 Diesel zur Hand (allerdings 4x2), wenn ich es nicht vergesse schau ich mal wegen Zündungsplus.
    Beim Swift und NGV gibt es Zündungsplus im Motorraumsicherungskasten, das dies beim SX4 nicht der Fall ist kann ich mir fast nicht vorstellen. Aber nichts ist unmöglich, der Diesel war schon immer anders...

    Zitat


    Original von sulzfluh:
    Es ist also tatsächlich so, es kommt nicht auf die Erstzulassung eines Fahrzeuges auf einen Halter an, sondern auf die Typzulassung (Homologation) eines Fahrzeuges innerhalb der EU.
    Da war ich wohl falsch informiert.
    Komisch ist nur, dass die Tagesfahrlichtfunktion in der Bedienungsanleitung beschrieben wird.

    Mit dem Suzuki Tagfahrlicht wärst du bestimmt eh nicht zufrieden. Tagfahrlicht à la Suzuki heißt ja Zündung an = volles Fahrlicht an.
    Der Kizashi ist auch mit TFL beworben, hier das gleiche Drama.

    Wenn du es trotzdem willst, muss man eine Kabelbrücke entfernen und stattdessen ein Steuermodul von Suzuki für ca. 120€ anstecken...

    Also Schrauben werden da vermutlich keine bei sein. Man verwendet normal die vorhandenen der NSW. Wenn man keine hat wie du, muss man sich welche besorgen. Entweder die teuren vom Händler, oder man nimmt für die Aufnahmen im Stoßfänger handelsübliche Holzschrauben (etwas dickere ca. 2-3mm, ca. 10-15mm lang).
    Die Blenden kann man ja beim SX4 gut weiter verwenden, weil man die runde Aussparung für die Lampe einzeln entfernen kann, wenn ich das grad richtig im Kopf hab.

    Dann nimm doch lieber die:

    http://cgi.ebay.de/LED-Tagfahrleu…=item3cb58d4bf8

    oder die:

    http://cgi.ebay.de/LED-Tagfahrlic…=item1c194d41ad

    Die NSW sind von Valeo und ebenfalls bei Renault verbaut, deswegen findet man Tagfahrleuchten als Ersatz für Valeo oder Renault NSW. Die sind von der Halterung und Maß exakt wie deine NSW und brauchen nur getauscht werden.

    EDIT: Wie du hier erkennen kannst brauchst du 90er Lampen.
    Module zum Dimmen für TFL gibt es so auch einzeln im Handel.

    Du hast Xenon-Scheinwerfer, heißt 7x Standlicht ein/aus, danach 7x Fahrlicht ein/aus, nach dem Einschalten der Zündung innerhalb von 15s durchführen.

    Das deine Instrumentenbeleuchtung jetzt immer an ist, ist von daher Quatsch weil das vorher auch schon so war und vollkommen normal ist.

    Ein Club hatte als Euro4 keine NSW, als neuer Euro5 hat er sie. Den Comfort gibt es jetzt nicht mehr. Aber zum Thema:
    Ich weiß nicht mehr, ob die Kabel beim Splash bereits liegen, die letzte Umrüstung ist zu lange her.
    Auf jeden Fall Original-Satz kaufen, die Einzelteile kommen in der Gesamtsumme teurer!
    Ohne Kabel: Stoßfänger runter, NSW+Kabelsatz anbauen und die neuen Blenden einstecken. Kabelsatz an die Batterie anklemmen, mit dem Fahrzeugkabelbaum verbinden und Relais in den Kabelsatz einstecken. Im Innenraum: NSW-Schalter einsetzen, kleinen Kabelbaum zwischenstecken (entfällt evtl.).
    Mit bereits liegenden Kabeln: Gleiche vorgehensweise, allerdings entfällt das zwischenstecken der Kabelsätze.

    Dann frag doch mal im VFF nach, ob jemand misst. :biggrin:
    Ich persönlich habe grad keinen Spiegel zur Hand, nur ein Metermaß.
    Man könnte sich ja treffen. :augenroll:

    Aber so Pi mal Daumen, der alleinige Spiegel sollte so ca. 20cm sein, macht +40cm.