Beiträge von The Rat

    ... wieso? Führ das Fahrzeug doch mit diesen Felgen vor - Du musst ja sowieso hin um die 195er eintragen zu lassen. Wenn alle Auflagen eingehalten sind, kann doch nichts schief gehen.

    Ja klar, verstehe ich schon, ist ja kein Problem. Da ich ja eh zum Tüv muß, könnte ich auch gleich die 205er nehmen. Ich meinte mit Vorzüge, Räder ran und ABE ins Handschuhfach.

    Ok, nun muß ich mir noch überlegen, ob ich die Felgen bestelle und die Originalen später mit Winterreifen bestücke. ?

    ... wenn das so ist braucht der 2WD nicht zur Abnahme, wenn die entsprechende Reifengröße bereits in den Papieren steht. Steht die Reifengröße nicht in den Papieren muss man sowieso zur Abnahme um die Reifen nachtragen zu lassen. Der Allgrip muss zur Abnahme wenn er 205 oder 185er Reifen nimmt, Bei 195er wenn diese bereits in den Papieren stehen muss er nicht zur Abnahme - Stehen die Reifen nicht in den Papieren muss er trotzdem hin um diese nachtragen zu lassen - bei allen Reifengrößen müssen aber die hinten in der Tab. stehenden Auflagen beachtet werden.

    Hmm ok. So gesehen gibt es ja nur eine Variante, um die Vorzüge einer ABE nutzen zu können, nämlich wenn ich zuvor durch die Abnahme einer anderen Rad-/Reifenkombination schon zufällig die passende Reifengröße in den Papieren stehen habe. Weil der Ignis MF werksseitig im COC ja keine 195er etc. stehen hat. Das ist schon seltsam und irreführend. Die anderen Auflagen sind mir klar und problemlos.

    ... Vorsicht! Rad-Felgenkombis können Eintragungsfrei sein, sofern die Reifengröße bereits in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist. Viele Händler kommunizieren das nicht richtig - sie schreiben das so, dass der Kunde annimmt, dass diese Rad-Felgenkombi grundsätzlich Eintragungsfrei ist. Grundsätzlich gilt, dass die Reifengröße, die man drauf hat immer in der Zulassung stehen muss, zusätzlich müssen für die Felge noch die entsprechenden Dokumente (ABE, Gutachten) im Fahrzeug mitgeführt werden.

    Danke für deine Warnung! Grundsätzlich bin ich ganz bei dir, nur was bedeutet in den Gutachten/ABEs dann immer der Punkt "A01"?

    Es steht geschrieben:

    Spezielle Auflagen und Hinweise

    A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der

    vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den

    Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der

    Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen

    Änderungsabnahme vorzuführen.

    In dem Gutachten (s.Screenshot) der hier beschriebenen Alutec Monstr Felgen fehlt Punkt A01beim Ignis MF 2WD bei allen Reifengrößen. Beim Ignis Allgrip ist A01 aufgeführt bei 205er und 185er, nicht bei 195er Reifen. Ich kann mir das nur so erklären, dass es bzgl. der Radabdeckung beim Allgrip mit 195/45 keine Bedenken gibt und somit abnahmefrei ist, also nur ABE mitführen!?

    Andere Ideen?

    Grüße

    puuhderbaer Cool, die habe ich heute auch verbaut, hehe. Paßt bei dir die linke Kofferraumverkleidung noch topp? Ich habe unten an einer Stelle ein paar Milimeter wegschneiden müssen, weil dort das Verstärkungsblech der Ahk. im Weg war. Mache mir ein wenig Sorgen wegen dem Gummistöpsel, wenn Ahk. demontiert, ich hoffe den verliert man nicht!?

    Nochmal kurz zu 1.: Im Gegensatz zu Apple CarPlay benötigt man bei Android zuerst die passende App (Android Auto) aus dem PlayStore, da diese nicht vorinstalliert ist. Danach muss man lediglich das Gerät per USB verbinden. Anders als CarPlay benötigt Android Auto zusätzlich auch eine aktive Bluetooth-Verbindung, daher sollte Bluetooth im Handy eingeschaltet bleiben.

    Genau so muß ich es mit meinem Samsung A3 auch machen. Ich habe es aber schon richtig verstanden, dass man mit dem passenden Handy kein USB-Kabel benötigt (habe den Ignis erst wenige Tage)?