Beiträge von temardo

    Für die Lkw-Züge habe ich den Führerschein. Für den Bus nicht, es ist jedoch möglich, das ich sowas in Zukunft des öfteren fahre, natürlich legal gemäß §6(4)FeV. Und darauf wollte man mich vorbereiten :)

    zwar nicht heute sondern gestern, aber egal.

    Ich hatte gestern das Vergnügen einen Reisebus fahren zu dürfen. Bisserl Einparken geübt (im Bild die Lücke) und dann einen halben Tag durch Thüringen gefahren. Macht echt Laune ... ich glaub ich werde Busfahrer ;)

    Letzte Woche das gleiche mit einem MB Actros (als Sattelzug) und einen MAN TGA (als Gliederzug). Die fahren sich ja fast wie PKW. :)

    P.S.: das ist keine Fahrschule die ich mache

    Spätestens bei der nächsten HU muss das Klebeband eh ab. Siehe es doch einfach ein, das du zur Abnahme am besten mit einem vorschriftsmäßigen Fahrzeug auftauchst. Da hast du, als auch der Prüfer die wenigsten Probleme. "Kulanter" oder "mal ein Auge zudrücken" kommt dir vielleicht gelegen, der Prüfer jedoch riskiert damit u.U. seinen Job oder wenns ganz hart kommt ist er zivilrechtlich dran.
    Und gerade in der momentanen rechtlichen Situation, was die Zukunft der Überwachungsorganisationen betrifft, werden oft interne Qualitätskontrollen durchgeführt, es ist also das "Risiko" das der Prüfer selbst überwacht wird größer. Er muss sich letztlich auch einfach nur ans Gesetz halten, nicht mehr und nicht weniger.
    Und wenn du mit dem Service nicht zufrieden bist, also wenn er z.B. überheblich war, ziehste ganz einfach die Konsequenz und nimmst das nächste mal ne andere Organisation, das ist der Vorteil der Konkurrenz von TÜV, Dekra, FSP, GTÜ ... . Beim §21 Gutachten biste allerdings auf eine Organisation angewiesen und das wissen die aaS (das sind die, die rechtlich solche Gutachten machen dürfen, also darf auch nicht jeder beim TÜV), so das da eher so ein Verhalten auftreten könnte.

    Zitat


    Original von The Pat:
    Ich finde wir reden hier gehörig aneinander vorbei und außerdem muss man aus einer Mücke nicht so nen Elefanten machen. Auch wenn die Mücke Klebeband vor den Augen hat.^^


    Es gibt Leute, die geben das Zehnfache als Du an Geld fürn Bösen Blick aus, nur um die Sicherheit zu haben legal fahren zu dürfen. Da ist so ein "Billig"-Tuning natürlich ein gefundenes Fressen ... mit der Kritik musste leben können.

    Zitat


    Dsa mit dem GA war ja auch ein Missverständnis wie ich hier schon 2mal geschrieben hab, aber naja..


    Ich hoffe Ronal kann dir helfen und dann sollte das alles kein Problem mehr sein.

    wenn ich sowas wieder lese ... warum isn das nen Assiprüfer, wenn der seinen Job richtig macht? Und mit Klebeband aufm Scheinwerfer erlischt deine Betriebserlaubnis, der wollte dir also einfach nur helfen ^^

    Wenn du dein Auto änderst (tunst) sollteste auch halbwegs wissen, wie die Gesetzeslage ist bzw. welche Möglichkeiten du hast dich legal auf deutschen Straßen zu bewegen.
    Eine Änderungsabnahme (§19(3)StVZO) dürfen alle Überwacher (TÜV,Dekra,GTÜ,FSP...) durchführen. Allerdings nur, wenn sie ein gültiges Gutachten oder eine andere Genehmigung zu genau dem Bauteil haben. Das konntest du ihm nicht geben und er offensichtlich auch nicht mit seinen Möglichkeiten finden. Also blieb ihm ja nix anderes übrig als "nö" zu sagen, alles anderes wäre Amtsanmaßung.
    Gutachten für §21 StVZO (so genannte Einzelabnahmen) dürfen in den alten Bundesländern nur der TÜV, in den neuen Bundesländern nur die Dekra (Sonderfall Berlin: TÜV und Dekra) machen. Aber auch die brauchen ne Grundlage für ihr Gutachten.

    Warum du dich nicht nochmal an Ronal gewendest hast versteh ich persönlich nicht.

    Ich hatte auf meinen Astra GTC auch Conti, allerdings SportContact2. Also war hochzufrieden mit den Reifen. Erhöhten Verschleiß konnte ich nicht feststellen. Allerdings habe ich (außer den Winterreifen) keine anderen Reifen da drauf, also keinen Vergleichswert.

    Warum das was im Brief steht nicht im Schein steht ist aber auch seltsam.
    Ich habe mal nachgeschaut und meiner Quelle (TÜV Thüringen Datenbank) nach, gibt es bei der Ausführungsnummer 346/002 als 7.Ziffer nur die Möglichkeit der 9, also es gibt keine 346/002/1, 346/002/2 etc. sondern nur 346/002/9. Ich weiß aber nicht, ob die Zulassungsbehörde auch die Möglichkeit hat diese Info aufzurufen.

    D.h. also die Umschlüsselung deines Fahrzeugs ist möglich. Das letzte Wort hat aber die Zulassungsstelle. Ich hatte damals einen Swift umgeschlüsselt und nur nach langem hin und her (bis hin zum Chef fragen) war die junge Dame bereit das zu machen. Sie hatte sowas halt noch nie vorher gemacht.

    Achja ... das wird aber teurer als 25 Euro, da du ja komplett neue Papiere bekommst!

    Ich bezieh mich auf das Suzuki Schreiben, nicht auf den Mini-Kat (um Missverständnissen vorzubeugen)
    Wenn alle!! deine Nummern bei "zu 3" mit einer Nummernfolge in der Liste übereinstimmen, musste mit dem Schrieb nur zur Zulassungsstelle und Geld fürn ne Neuausfertigung löhnen und gut ist.

    Es könnte auch einfach nur der am Bremsbelag integrierte Verschleiß-erreich-Losquitsch-Blechstreifen sein der anfängt an der Bremsscheibe zu schleifen. Also auch mal Bremsbelag kontrollieren bzw. nachschauen, ob der Blechstreifen eben schon an der Bremsscheibe schleift.

    2778 Suzuki SX4 müssen in Deutschland eine Ehrenrunde in die Werkstatt drehen. Weltweit sind 24.447 Autos aus dem Bauzeitraum Januar 2006 bis Dezember 2007 betroffen, die in Ungarn vom Band liefen. Bei den Fahrzeugen mit Benzinmotor (1,5- und 1,6-Liter) kann sich der Katalysator-Monolith innerhalb des Abgasrohres lösen. "Dies kann zu erhöhten Abgaswerten und Klappergeräuschen führen", so Suzuki. Das Problem wurde bei internen Qualitätskontrollen festgestellt. Die Halter der Fahrzeuge werden vom KBA ermittelt und direkt von Suzuki angeschrieben. In der Werkstatt wird der Katalysator geprüft und das mittlere Abgasrohr gegebenenfalls getauscht.

    Die Aktion ist kostenlos und dauert zwischen zehn und 45 Minuten. Der Rückruf richtet sich an die Halter der Fahrzeuge mit den Fahrgestellnummern TSMEYA11S00100001 bis TSMEYA11S00190092, TSMEYA21S00100001 bis TSMEYA21S00190092 und TSMEYB21S00100001 bis TSMEYB21S00190092. Wer ergänzende Informationen zu dem Thema wünscht oder Unterstützung bei der Händlersuche benötigt, kann sich an die Service-Hotline wenden. Sie ist montags bis freitags jeweils zwischen 8 und 17 Uhr unter der Rufnummer 0180/5001817 (Faxnummer 0180/5004847, je 14 Cent/Min. ins Festnetz) erreichbar.

    Quelle: AutoBild