Hallo Hab da mal ne frage . Weiß jemand von euch ob es erlaubt ist, das man die hinteren seitenscheiben schwarz lackieren darf .
Habe schon einige Fahrzeuge gesehen wo das so ähnlich war.
HIntere Seitenscheiben lackieren
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Hi! Ja, es gibt da so \"Spezialspraydosen\" aber erlaubt ist das nicht.
Erlaubt sind nur Folien mit enstprechender ABE/ABG! -
gut aber ich habe schon autos gesehen die von ausen die scheiben in Wagenfarbe lackiert haben
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Ja ok er kann ja auch das thema \"Fluten\" damit meinen und das ist erlaubt bzw. kann man eintragen lassen
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so dass man noch durchgucken kann oder nicht ?

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qwenn du glück hast gibt es auch folien die zur wagenfarbe passen (hab ich auch) ansonsten ist es aber nicht erlaubt die scheibe zu lackieren. offiziell gesehen erlischt dadurch deine betriebserlaubniss.
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habe selber mal meine seiten scheiben besprüht mit baumarkt spray!
tüv´ler haben es nicht mal gemaerkt habe bei nem folien hersteller ne abe nr. mir schneiden lassen.habe die vorher reingeklebt.
der hammer alle meinten man könne von innen nach aussen schauen doch es war wie eine wand.
Habe aber jetzt wieder noramale scheiben drin. hatte mir ja dann 2 mon nach dem tüv den GTi geholt.
erlich kann ich nur sachen das ich das nicht mehr mache sondern lieber 200-250€ ausgebe und bei carglas mir die scheiben abkleben lasse.
Ist halt ne kleine sünde gewesen.
(habe die scheiben immer noch[schneller als damit kann keiner knitterfreie scheiben tönnen])
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hab bei meinen auch den ersten versuch alleine versucht aber des macht net wirklich sinn. ich hab alle 5 scheiben für 200 euro kleben lassen da kann man nix sagen hab des jetzt seit drei jahren drinn und alles ohne probleme
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so weit ich weiß darf man die hinteren Scheiben nur lackieren wenn das Fahrzeug als Firmenwagen angemeldet ist und man auch nen guten grund angeben kann warum man das macht
aber als Privatperson ist sowas nicht erlaubt
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ne so nicht ganz richtig . bzw hier ist es so du müstest nachweisn das der lack den du benutzt sich nicht negativ auf das glas der scheibe auswirkt. ist das gleiche wie mit glasgravuren. die sind an sich auch net erlaubt und ich kenne sogar mehr als nur einen fall aus meinen kreisen wo es deswegen probleme beim tüv gab. firmenwagen werden vor dem gesetzt bzw vor der stvzo net anderst behaldelt als privatwagen. an sich sind ide scheiben keine pflicht. d.h. du kannst sie rausmachen und zb blech einschweisen. wird bei als lkw zugelasennen pkw so gemacht. nur must du dann zwei ausenspiegel haben. ich hab zb keinen innenspiegel und das ganz offiziell da ich zwei ausenspiegel hab muss ich keinen drinnen haben.