An die Schweizer, betreffend Neues Gesetz!!!

  • So, ich möchte Euch einfach mal Informieren, dh vorallem die Schweizer!!

    Es ist ja seit Anfangs Neues Jahr ein Neues Gesetz im Umlauf, obwohl noch nicht ale MFK Strellen davon gebrauch machen.

    Unter nachfolgend genanntem Titel, publizierte der ATVSL (Auto Tuning-&Design Verband Schweiz/Liechtenstein) folgenden Text in der AR:

    Geldsegen für die Prüfer
    Ausgehend von einer Empfehlung des Strassenverkehrsamtes in Bern versucht die Vereinigung der Schweizer Strassenverkehrsämter (ASA) eine Gesetzesänderung bei der Zulassung von Aerodynamikteilen zu erreichen.
    Bisher gab es selten Probleme damit, z.B. andere Frontspoiler in der Schweiz zu prüfen. Seit einer Empfehlung des Berner Strassenverkehrsamtes, welche nun auch von anderen Kantonen angewendet wird, ist dies anders. Unter dem Schalgwort Fussgängerschutz werden selbst Aerodynamikteile, die bereits seit zehn Jahren an ein Fahrzeug montiert sind, bei der periodischen Fahrzeugprüfung zurückgewiesen. Bei einer ersten Sitzung des ATVSL mit der ASA wurde klar, dass eine Gesetzesänderung angestrebt wird, wonach ein Ausweiseintrag-sofern möglich-nur noch mit anerkantem Gutachten möglich ist.
    Doch Gutachten wie z.B. vom TüV sollen in der Schweiz einmal mehr keine Gültigkeit haben. Stattdessen will die ASA dem Dynamic Test Center in Vauffelin und Prof. Dr. Felix Walz (Uni Zürich) neue Pfründe(keine ahnung das steht so da)eröffnen. Die haben bereits konkrete Vorstellungen was so ein Zertifikat kosten soll: ab 440 Franken pro Teil und Fahrzeugtyp. Dabei wird nicht etwa das Bauteil, sondern das Prüfzertifikat geprüft! Der ATVSL setzt alles daran die ASA wenigstens davon wegzubringen, diese Regelung rückwirkend auf die letzten Jahrzehnte anzuwenden.

    Ich hab nun Bilder zur Vorabklärung ans DTC gesendet und bekamm nun diese Nachricht:

    Sehr geehrte Frau Wertmüller,

    zum Body Styling Baleno habe ich folgende Fragen oder Anmerkungen:
    1. - kommen Sie mit der Bodenfreiheit durch (alle 4 Reifen platt - nichts steht auf)?
    2. - die Öffnung in dem Seitenschweller ist nicht gut zu erkennen, die Kanten sehen zu scharfkantig aus. Ist der minimale Kantenradius von 2.5 mm vorhanden?
    3. Die Frontöffnung (Mitte) sollte in der Höhe durch eine rückseitig angebrachte Verstrebung \"halbiert\" werden.
    4. Ist die Motorhaube verlängert worden? Verdeckt sie teilweise die Scheinwerfer (wenn ja Messung durch Metas)? Sind die minimalen Kantenradien 2.5 mm eingehalten?
    5. Die Kanten am Kühlergrill scheinen zu scharfkantig (min 2.5 mm). Ist die Öffnung des Kühlergrills kleiner als 8 cm (wenn nein, muss das Grillgitter massiv und einlaminiert sein)?
    6. wie ist die Abschlepphacken-Geschichte gelöst?
    7. ist der Heckspoiler original? Wenn nein, wollen Sie den, obwohl er den Anforderungen entspricht, im Gutachten abgehandelt haben (der Vollständigkeits halber), was Mehrkosten verursachen würde?

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.


    Hey, ich spinne!! Die Beanstanden den Orginalkühlergrill, den Dachspoiler. Hey, wo bin ich?!
    Seitenschweller,naja sehe eine Kante innen beim Lufteinlass, nur also da kann sich niemand Verletzten, sonst würde er dies auch schon beim Kotflügelrand der auch kantig ist.

    Front, ok machen wir da ne Strebe hin.

    Also, ich möchte einfach nur den Schweizern mitteilen, auch wenn sie ect einen Orginaldachspoiler haben, dies schon zu Problemen führen kann.
    Frontgrill mit Racegitter, naja wie erklärt man dann ohne Bescheinigung der MFK, dass es wirklich ein Orginalteil ist?!

    Mein Cousin hatte gerade ne MFK Prüfung:
    Mit Ford Escort Cosworth:
    Am Auto wurde nicht extrem viel gemacht, dh Felgen 9x17 Zoll, Gewindefahrwerk, Motorentuning und der grosse Cossy Heckfüglel, aber nich der in der CH zugelassene.

    Das Auto wurde so, schon im Jahre 00 und 02 geprüft, jetzt heute wurde der Flügel beanstandet. Ok noch Akzeptierbar.
    Dann sagte der Experte die Lüftungen auf der Motorhabe seien nicht Erlaubt. Mein Cousin, die sind aber bei dem Fahrzeug Orginal. Experte akzeptierte das nicht und so musste der Cousin, bei Ford Willy, ne Bescheinigung holfen, für die Lufteinlässe.

    Also, ich frag mich lamgsam was das soll.
    Die haben die Tuning Scene einfach auf der Pelle und da wird einfach beanstandet was das Zeug hält. Komisch, dass Fahrwerk, dass viel zu tieg eingestellt ist, da hat nieman was gesagt.

    Naja, jetzt Flügel weg und nochmal durch!

  • Das ist Schweiz live. Die haben immer was, bei mir hat die mfk gestern zuerst die weissen orignalfelgen beanstandet. Sie haben nicht mal den Tieferlegungsfedern getraut obwohl sie eingetragen sind.

    Halt so richtige \"Tüpflischisser\"

  • nasche

    Originalteile stehen im Typenschein der JEDEM Strassenverkehrsamt vorliegt! Da gibts gar nichts zu diskutieren! Original ist IMMER erlaubt. Da fang ich nicht mal an zu diskutieren -> Anwalt und der soll das Strassenverkehrsamt mal schön zahlen, kein Problem

    Grüessli Serge

  • Zitat


    Original von gruense:
    nasche

    Originalteile stehen im Typenschein der JEDEM Strassenverkehrsamt vorliegt! Da gibts gar nichts zu diskutieren! Original ist IMMER erlaubt. Da fang ich nicht mal an zu diskutieren -> Anwalt und der soll das Strassenverkehrsamt mal schön zahlen, kein Problem

    Grüessli Serge

    Ja, nur sind die entweder zu Faul um Nachzusehen oder wollen einfach jemanden mit einem Hergerichteten Auto schickanieren.
    Gerade ein Ford Escort Cosworth kenne viele Menschen und wissen , dass der Haubeneinlass, oder 2 sind es ja, Orginal sind.

    Beim Baleno, ok verstehe ich wenn der Dachspoiler beanstandet wird, aber Frontgrill da hate ich jetzt doch Mühe.
    Denn mein Baleno ist nicht der Einzige in der Schweiz.

    Ich bin eh nun ein Stück weiter, dh Bodykit mässig, scheint es Ok zu sein, dh für eine DTC Abnahme. Ich muss aber bei der Front, also beim Lufteinlass, noch eine Zwischenstrebe anfertigen lassen.

  • wenn die schon originalteile beanstanden. wie sieht denn das in der schweiz für autohersteller aus, die da ihre autos ja auch irgendwo verkaufen wollen ? das mit der zwischenstrebe im kühlergrill, meinen die so einen (übrigens auch ein suzi originalteil:

    [Blockierte Grafik: http://www.car-vs-car.de/images/resized/U2URGK6.JPG]

    nach den kriterien dürfte ein porsche cayenne bei euch gar nicht zugelassen werden. begründung: die schnauze könnte kleine kinder aufsaugen wenn man den motor anlässt :)