• ignis !
    falsch !!! erst abdrehen und dann das gestänge nen stück absägen !! dann kommt wie bei jedem bestimmt nen universelller druff der mit drei madenschrauben befestigt wird !
    FERTIG !

    sollte reichen als Kurzanleitung !! :)

  • einfach drehen, über jedes hinderniss hinweg. das geht habe ich aich schon geschafft´.
    Aber ich habe mal eine andere Frage und zwar ist das zulässig vom tüv?? ich meine die kürzung des schaltpins, gibt es da eine gerechtliche festlegung wieviel miliimeter oder centimeter erlaubt sind?? oder kann ich den so kurz machen wie ich will??
    Mfg Devil

  • das kann ich mir gut vorstellen, die schaltung vom 1.0 ist ja jetzt schon ziemlich hakelig, aber ich werde es trotzdem igendwann machen, denn ich find dat geil wenn die so kurz sind.

  • Habe es versucht und tatsächlich der Knauf dreht sich, aber leider dreht sich sowohl die Manschette und die darin befindliche Stange vom Knauf. Geht was kaputt wenn ich weiterdrehe???

  • also kannste zwar so kurz machen wie du willst allerdings habe ich schonmal deswegen nen mängelschein bekommen. also lieber kurz vom tüver bestätigen lassen das der knauf wieder ordnungsgemäß befestigt wurde.

  • @leitz, wie die stange dreht sich mit, versteh ich nicht die komplette stange dreht sich mit?? kann sie normalerweise gar nicht, denn dann würdest du ja keine direkte verbindung mehr zum gestänge haben, und selbst wenn dann nimmst du dir einfach ne rohrzange, und hälst die stange fest, und drehst den knauf.

    swiftboy, manometa deswegen einen mägelschein?? wahnsinnn müssen die langeweile haben. aber schalten konntest du doch noch oder??hehehe man ich find die grünen haben ganz schön langeweile. naja aber danke och werde dem tüftüf mal nen besuch abstatten.

  • jupp das habe ich mir auch gedacht und mein tüvi hat am ende sich darüber eins in fäustchen gelacht...g
    am ende sind die aber nicht mit durchgekommen habe ja deswegen wiederspruch eingelegt

  • jo genau so wie oben beschrieben, also erstens ich habe die stange gar nicht gesehen, denn ich hatte ja die manschette dran und dann hab ich einfach gedreht bis er ganz ab war. und wenn du meinst das gestänge dret sich mit, dann wie gesagt zange ans gestänge und knauf richtig drehen. für die ersten 4 umdrehungen brauchst du viel kraft für die anderen 5 bnicht mehr so viel geht eigentlich ganz einfach. nja und wenn du keine kraft hast, dann nimmst dir kollegen oder freundin oder frau oder omi und opi dazu und die solen die zange festhalten und du drehst.

  • Hallo Devil, danke für die ausführliche Hilfe. Ich habe mit der Hand den Knauf schon eine Umdrehung gedreht. Da habe ich gemerkt das sich die Stange mitdreht- vielleicht habe ich mich auch getäuscht.
    Aber bevor man was kaputt macht - fragt man lieber einmal nach.

  • da hast du recht, fragen kostet ja noch nichts. 2005 wird die fragesteuer eingeführt.hehehehehehe. nein abr noch mal zurück, ich kann mir nicht vorstellen das sich das gestänge mitdreht, denn übereg doch mal dann würde sich das unten noch lösen oder so und dann hast du plötzlich mal den kompletten schaltpin in der hand. meine freundin hats jetzt hinter sich ich hab das mal ausprobiert und hatte den schaltpin nicht wieder richtig festgeschraubt, und meine freundin meinte dann mal ganz trocken sie würde mal eben wegfahren, und bevor ich sagen konnte das er ab ist, war die tür auch schon zu aber der sessel ist bequemer und so blieb ich sitzen und wartete auf das geile gesicht. schatz ich hab dein auto kaputt gemacht. aber ich habs dabei belassen, also von wegen sie hätte es gemacht aber auch nicht, das ich den so hinterlassen hatte. dann wäre ich nämlich dran gewesen von ihr. ich hab einfach gesagt, och mensch das ist doch nicht schlimm schatz wir kleben den einfach wieder an und feddich. meine rettung, aber sie hört ja nicht. um wieviel millimeter hast du denn gekürzt oder frage
    AN ALLE WIEVIEL MILLIMETER HABT IHR GEKÜRZT??
    und welchen schaltpin habt ihr druaf gemacht, denn ich suche noch den richtigen. die sehen alle so doof aus finde ich.
    mfg devil

  • also jetz haltet euch fest, ich hab der DEKRA mal einen elektronischen brief geschrieben und der kam auch prompt beantwortet zurück. und der lautet:


    Sehr geehrter Herr Bach,

    hier noch die Antwort auf Ihre andere Frage:

    Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut
    oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine
    größere Gefährdung zu erwarten ist und alle Bedienungseinrichtungen sollen leicht
    gängig sein (dann haben die noch nicht bei mir geschaltet)und müssen sicher erreicht werden können.

    Das gilt auch für die Schaltungsbetätigung. Bitte beachten Sie auch die Kräfte (habe ich genug)
    die dann zum Schaltern erforderlich werden wenn der Hebelweg gekürzt wird.

    Bei einigen Fahrzeugtypen können die erforderlichen Kräfte nur über relativ
    lange Hebelwege eingehalten werden.

    Wenn eine Gefährdung zu erwarten sein kann, würde dieses nach §19(2) StVZO
    zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, welche dann nur durch das
    Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer \"Technischen
    Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr\" (TP) wiedererlangt werden kann.

    Diese Abnahme kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
    einer \"Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr\" (TP) erfolgen.

    Mit den Aufgaben der \"Technischen Prüfstelle\" ist in den alten Bundesländern
    der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA beauftragt.


    Mit freundlichen Grüßen

    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

    i. A. Andreas Forkert


    was ich jetzt noch ion erfahrung bringen werde, ist, ob beim swift 1.0 der hebelweg gekürzt werden darf oder nicht.
    Mfg Devil