Beiblatt für den bösen Blick (CH)

  • Hallo zusammen....

    mich interressiert, ob es für den bösen Blick eigentlich ein Beiblatt gibt, oder ob man den überhaupt in der Schweiz eintragen lassen kann.


    gruss Günti

  • Wenn Du in eine Kontrolle kommst, können sie verlangen, dass Du gerade vor Ort die Blenden wegnimmst. Problem ist dann, wenn Du einen geschweissten Bösen Blick hast.

    Evt gibt es dann nur eine Verwahrnung oder halt ne Busse.

  • Hallo,

    bin zwar net aus der schweiz, aber ich geb trotzdem mal meinen senf dazu...

    also, ich hatte bis vor kurzen auch nen bösen blick. den durfte ich aber unter aufsicht der herren in grün :boese: abmachen. die säcke ham mir auch ne andere lösung vorgeschlagen, nämlich stilllegung.
    da die sich bei euch in der schweiz noch idiotischer mit sowas haben, gibts da bestimmt nich nur ne verwarnung... jedenfalls meiner meinung nach

    mfg