Grrr... Zuckerwasser im Tank!!!!!!

  • zu...

    1: och so kiddies verplappern sich oft schnell, verwickeln sich in widersprüche oder geben plötzlich schnell alles zu, wenn sie angst haben...
    2: ja
    3: darf am ende der verlierer zahlen (eltern der kinder)
    4: oh doch! bessere erziehung (sagen, was sie zu tun und zu lassen haben)... (bei schwererziehbaren blagen -> stärker beaufsichtigen!)
    5: hmm, ok extreme autoliebhaber...; für mich is ein auto immernoch n gegenstand... und bei sachbeschädigung hat der verursacher dafür aufzukommen (bzw. dessen vormund)


    naja, nur mal soviel dazu... ;)

  • @ Supergrobi

    Ausprobieren-OK, Bin dabei!!!
    Aber nur wenn ich danach mit Brennstoff nachspühlen Darf!! Hicks

    @ Moe
    1.Naja, nach ungezählten Arbeitsstund ist es kein Gebrauchsgegenstand mehr, sondern Liebhaberstück d.h. Aus ner Sachbeschädigung wird ne Körperverletzung.
    2. Wenn ich se auf frischer Tad erwichen würde, dürft ich se verwammsen!
    Schutz von Privateigentum und Selbstverteidigung siehe 1.!!
    3. Ist es real betrachtet mehr als unwahrscheinlich, daß ich se erwiche!!
    --->Mir bleiben nur die Träume. :(

    UND DAS ZUCKERWASSERSAUFEN MIT SUPERGOBI!! Grins