Fußraumbeleuchtung erlaubt oder nicht?

  • Hallo Freunde,

    ich habe mir eine blaue Fußraumbeleuchtung eingebaut, sowie eine blaue Innenraumbeleuchtung (einfach nur die Birne ausgewechselt) und ich wollte einfach von Euch wissen ob mir jetzt mal irgendeiner sagen kann, ob das nun erlaubt ist, oder nicht, ich meine woher soll ich jetzt wissen, ob meine Beleuchtung nach aussen scheint oder nicht..ich meine ich sehe sie, aber nach aussen scheinen...??!?!?!? Ich habe die Beleuchtung übrigens einfach nur an einen Knock-Out-Schalter angeschlossen, nicht über den Türkontakt - dazu fehlt mir das technische Verständnis! *Grins* Also kann jetzt mal einer wirklich sagen ob ich die anmachen darf wenn es mich nicht stört oder wie sieht das aus? Ich meine das ist ja keine Unterbodenbeleuchtung... da ist es klar, dass das definitiv verwirrend ist für andere, aber ne Fußraumbeleuchtung??? Ich bitte Euch... Unter welchen Umständen ist die Beleuchtung im Auto erlaubt?

    Also sagt mal bitte wie das genau ist...ist es erlaubt oder nicht? Oder ist das ermessenssache? Und bitte schreibt nur was Ihr wirklich wisst und nicht..."Ich glaube" oder "Der Freund meines Bruder und deren Cousine, davon Tochter und Ihre Freundin haben gesagt..."

    Grüße Marco

  • ermessenssache würd ich sagen.... eine neon auf der heckablage zieht mehr blicke auf sich als eine fußraumbeleuchtung, so isses mir halt schon aufgefallen. bei der fußraumbeleuchtung siehst von aussen eigentlich nur die reflexion der gesichter (:D) und scheiben aber net so arg, kommt ja immer drauf an was du da unten eingebaut hast ;)

    Aber ob jetzt oben die Lampe unterm Fahren blau oder weiss leuchtet wenn du sie mal einschaltest aus welchen Gründen auch immer, da denk ich machts keinen Unterschied, die blauen Lampen leuchten ja auch net so "hell" wie die weissen...

    aber is klar dass die grünen männchen da schon was dagegen haben können weils einfach schöner is und net serie!

    mfg dje
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  • Also von meinem Bruder der Kumpel dem sein Papa is TÜV Fuzzy, der hat glaub ich gesagt das is erlaubt :x ...ich weiß aber nich genau
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    Diese Angebereien sind wie immer ohne Gewähr

  • Tach auch.
    Also Gesetzlage ist so das du die Beleuctung nur im Stand anmachen darfst, d. h. auch Motor aus. Zu Showzwecken auf Abgesperten Strassen ist dir gestattet auch damit zu Fahren. Du kannst natürlich auch in der Stadt damit fahren solltest dich aber nicht von den Grün- weisen Sch... erwischen lassen, da darfste dann gleich mal die Börse zücken.
    Es wurde mal diskutiert darüber sämtliches an Lichtechnischen spielerein zu verbieten wird aber nicht durchgestzt, is der Aufwand viel zu gross.:dance1:
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    Wenn dein Swift 250 Sachen rennt dann wirds ernst und laut.

  • Also ich kenn zwei verschieden Versionen.

    1. Auf der Packung von z.B. meinen blauen Neons steht "Im Bereich der StvZo nicht zulässig!"
    Sag alles...

    2. Innen verwendete Leuchtmittel (Neon, usw.) müssen so angebracht werden, das sie von aussen nicht sichtbar sind und niemanden blenden.
    Bei Fußraumbeleuchtung (unter dem Armaturenbrett) wäre das IMHO erfüllt. Wenn du dich selbst nich geblendet fühlst...

    PS: Die Rennleitung sieht das sowieso immer anders...
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    Wer Hubraum sät, wird Drehmoment ernten!

  • die IMHO- regel betrifft für gewöhnlich den Einbau und nich die Nutzung
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    Wenn dein Swift 250 Sachen rennt dann wirds ernst und laut.