31. Oktober 2003 um 10:45 #21 Ein gültiger Vertrag isses schon der eigentlich Bestand hat, aber Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei, und bei dem Streitwert ... ?Dann doch lieber in den Arm treten! -- Grußsz, @rne"Die Lage ist hoffnungslos aber nicht ernst!"