• Nabend und zwar habe ich mal eine frage. Wenn ja irgendwann mal mein sss ankommt, will ich selbstverständlich ein neuen auspuff evtl drosselklappenauspuff und mal schauen was sonst noch mir in den sinn kommt einbauen. Jetzt zu meiner Frage, wenn ich mir z.b eine Drosselklappen Auspuffanlage einbauen lasse wie sieht es mit der Garantie aus kann mir jemand was dazu was sagen ?
    Erlischt die oder bleibt die dadurch erhalten, weils ja eine Veränderung am Wagen ist. möchte auch nicht 3 Jahre mit dem Standartwagen rumfahren ^^

    bedanke mich schonmal  :thumbup:

  • Garantie könnte auf Bauteile die direkt von der Auspuffanlage betroffen sind erlischen, sofern suzuki nachweisen kann, dass der Auspuff auch die Ursache war.

    Sofern es eine legale/zugelassene Anlage ist, sollte da aber auch nicht mehr als bei standard passieren ^^

  • Zitat

    Bitte die Suchfunktion benutzen, das ist hier mehrfach in den 500 AGA-Threats besprochen worden. ;)

    :thumbup::thumbup::thumbup:

  • Natürlich dachte ich mir das. :D
    Bekommt man so Anlagen eigentlich eingetragen?

    • Offizieller Beitrag

    Die Klappenanlagen sind in einer Grauzone, wegen der Fahrgeräusche. Neue Fahrzeuge haben ja teilweise einen Klappenauspuff, aber die werden erst bei Geschwindigkeiten über 50km/h lauter, weil die Fahrgeräusche bis 50km/h reglementiert sind.

    Angefertigte Anlagen mit Fernbedienung werden meist unter der Bedingung bei geschlossener Klappe eingetragen.