Danke für den Hinweis, das heißt trotzdem nicht, dass man seine Aussage auf die Goldwaage legen sollte.
Denn wenn man einmal angeschrieben wird und nix macht, kann es sein, dass man nochmal angeschrieben wird.
Woher soll der Hersteller denn wissen, dass das Fahrzeug nicht betroffen ist, obwohl er davon ausgeht dass es betroffen ist...ihm aber keiner mitteilt, dass es nicht betroffen ist!?
In diesem Fall weiß der Hersteller, welche Fahrzeuge betroffen sind und die Vertragswekstätten bekommen eine Liste der betroffenen Fahrgestellnummern.
So können die sich zusätzlich mit ihren Kunden in Verbindung setzen, sofern die FINs im Kundenstamm zu finden sind. Ist die Arbeit dann in der Vertragswerkstatt durchgeführt worden, wird das dem Hersteller mitgeteilt und die Sache gilt als erledigt.