Fahrzeug von der Polizei stillgelegt

  • Hallo :)

    Ich wollte mich mal darüber informieren, was das "Stillegen" eines Fahrzeuges von der Polizei mitsich bringt...

    Kann das Auto danach jemals wieder gefahren werden ? Wie soll man es von da wegbekommen, wo man es stehenlassen hat ? Und ab wann dürfen Autos stillgelegt werden ?

    Danke schonmal. ?(

  • Für gewöhnlich wird ja ein Auto Stillgelegt, wenn es Grüde dafür gibt, das das Auto so nicht mehr der STVZO entspricht.

    Heißt also man darf das Auto erst dann wieder im Straßenverkehr bewegen wenn dieser Zustand behoben ist.

    Und um das Auto von der Stelle zu kriegen ist dann der Abschleppdienst fällig.

    Folgende Gründe fallen mir noch ein:
    -Steuerschuld beim FA
    -Keine gültige Haftpflichtversicherung
    Mangelnde Verkehrssicherheit

    Zitat

    Unter der Stilllegung KFZ versteht man die Abmeldung des Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsstelle. Dies kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen, wenn das Fahrzeug eine Zeit lang nicht gefahren wird oder nach einem schweren Unfall mit Totalschaden. Bei einer Stilllegung handelt es sich um eine vorübergehende Abmeldung des Kraftfahrzeuges. Mit der Stilllegung KFZ endet auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Als genauer Zeitpunkt gilt hierbei 24 Uhr am Tage der Stilllegung. Der Versicherung gegenüber sollte man die Stillegung mitteilen. Der Versicherungsvertrag ruht während der Stilllegung und tritt mit Anmeldung des Kraftfahrzeuges wieder in Kraft, wenn das Fahrzeug nicht veräußert wird. Dann wird von einer vorübergehenden Stilllegung eines KFZ gesprochen.

    Bei einer vorübergehenden Stilllegung des Fahrzeuges, kann auch der Versicherungsschutz für bis zu einem Jahr ruhen. Man spricht in diesem Fall auch von der sogenannten Ruheversicherung. Erfolgt eine vorübergehende Stilllegung KFZ, so tritt diese Ruheversicherung in Kraft. Dies bedeutet, dass der Versicherungsvertrag solange weiterläuft, bis er schließlich vom Versicherungsnehmer gekündigt wird. Allerdings müssen in der Zeit der Stilllegung keinerlei Beiträge entrichtet werden. Das Fahrzeug selbst darf in dieser Zeit nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung und unter Umständen auch der Teilkasko Versicherungsschutz sind Umfang der Versicherung. Die Teilkaskoversicherung muss jedoch bereits vor der Abmeldung des Fahrzeuges bestanden haben. Wichtige Voraussetzung für die Ruheversicherung ist die vorübergehende Stilllegung KFZ bzw. dessen Abmeldung.
    Wird das Fahrzeug während der Stilllegung veräußert, so muss der Versicherungsschutz gekündigt werden. Genauso bedeutet dies für den Versicherungsnehmer, dass eine vorrübergehende Stilllegung des Kfz keine automatische Kündigung der Versicherung bedeutet. Wird das Fahrzeug wieder angemeldet, so besteht der Versicherungsschutz weiter. Es besteht nicht die Möglichkeit die Versicherung bei einem anderen Versicherer abzuschließen.

    Die Stillegung kann sowohl vom Halter des Fahrzeuges vorgenommen werden, als auch von Amts wegen erfolgen. Eine Stillegung von Amts wegen erfolgt zum Beispiel, wenn kein Haftpflicht-Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht. Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, die Zulassungsstellen über einen nicht bestehenden Versicherungsschutz zu unterrichten. Wenn seitens des Halters keine Versicherung nachgewiesen werden kann, so erfolgt die Stillegung von Amts wegen.

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  • Naja ... "nicht sicher" ist ja eine ziemlich wage auslegung.

    Wenn ich z.B. einen Riss in der Frontscheibe habe, der Scheibenwischer aufgebraucht ist oder ein Reifen nicht genug Druck drauf hat und etwas platt wirkt... dürfte da gleich eine Stillegung durchgeführt werden ?

    Mir ist nicht ganz klar, mit was für Begründungen das ganze vollzogen werden darf ...

  • Du verwechselst gerade den Unterschied zwischen Stilllegung und Untersagen der Weiterfahrt.

    Bei einem Riss in der Scheibe, defekter Scheibenwischer bei Regen, defektes Licht in der Nacht etc, kann dir die Weiterfahrt untersagt werden, dazu kann noch ein Bußgeld/Verwarngeld kommen. Eine Stilllegung wird meist aufgrund mangelnder Versicherung, Steuer etc durchgeführt.
    (Nur um das mal kurz zusammenzufassen, man kann Romane darüber schreiben)

    Gruß Sven[b]

  • Soso!

    Jetzt wird mir folgendes klar:

    Autos können ja auch wegen Tuningteilen, die nicht eingetragen sind "Stillgelegt" werden. Das passiert dann eigentlich nicht wegen mangehafter Sicherheit, sondern wegen dem fehlenden Versichrungsschutz ?

    Langsam klärt sich das einigermaßen auf... ^^

    Aber folgendes: Wenn jetzt jemand wegen irgendeinem Tuningteil "Stillgelegt" wird... kann er dann mit einem Anhänger/abschleppdienst sein Auto holen und das besagte Teil ausbessern und weiterfahren ?

    Und wie sieht es aus, wenn man z.b. die Steuern nicht bezahlt hätte und stillgelegt wird: Darf man erst wieder fahren, wenn man sie bezahlt hat ?

  • Schon mal was von Betriebserlaubnis gehört?

    Wenn die erlischt aufgrund von Tuning etc. kann oder wird das Fahrzeug stillgelegt/entstempelt. Einfach Teil abbauen oder dergleichen funzt da nicht. Das Fahrzeug muss ja erst wieder angemeldet werden und dazu muss erst vom TÜV die Betriebserlaubnis bestätigt werden

    Gruß Sven[b]

  • Haha, bei deinen Beiträgen wundert mich das ja nicht. ROFL!

    Du solltest allerdings ne Mängelanzeige bekomm ham, sonen Blatt mit Buchstaben drauf, da steht drinn warum se den stillgelegt ham. Wenn du hilfe willst, solltest du mal schreiben was da drauf steht! oder das Blatt einscannen und natürlich die persönlichen Daten schwärzen.

    Oder warst du bei der vesteckten Kamera, sorry ich halts grad gar nimmer aus! ahhh