Die Geldmacherei ^^

  • So ihr lieben ich bräucht mal Tips und Tricks zum Strafzettel.

    Hab ein Knöllchen wegen Parken im Halteverbot bekommen und zusätzlich noch den Hinweis. "Kein Begegnungsverkehr möglich."
    Kosten:
    Halterverbot: 10€
    Behinderung: 15€
    Gesamt 25€

    Hab dagegen nun Einspruch eingelegt da ich zwar im Halterverbot stand, diese 10€ auch bezahlen würden, aber mit der Behinderung nicht einverstanden bin, da ich niemand behindert habe.
    Angeblich soll ich durch mein Parken verhindert haben das wie auf einer normalen Straße, 2 Autos gleichzeitig aneinander vorbeifahren könne. Da die gesamte Straße aber gerade mal so breit ist wie ein Auto, da rechts und links zu geparkt, halte ich diesen Vorwurf für übertrieben und Geldmacherei -.-
    Und hab das eben nicht anerkannt.

    Als braver Bürger der sich nicht alles gefallen lässt, hab ich nun Einspruch eingelegt und heute kam der Bußgeldbescheid mit 20€ Verfahrensgebühren und 3,50€ Post.

    Somit sinds nun 48,50€

    Jetzt will ich wieder Einspruch einlegen da ich das einfach nur als reine Geldmacherei ansehe. Da aber mit jedem mal wenn man sich wehrt der shit noch teurer wird und ich als Azubi nun auch nich gerade die dicke Kohle mache wollt ich mal Fragen was ihr tun würdet bzw. hättet ihr überhautp Einspruch eingelegt??

  • Ist halt immer schwer zu beurteilen, wenn man die Situation vor Ort nicht kennt..
    Die "Behinderung" ist whs auch so zu verstehen, dass bei Gegenverkehr ein Auto dort ausweichen kann und du das somit "blockiert" hast :S würde ich jetzt mal interpretieren..

    Grundsätzlich zieht man bei sowas eh immer den kürzeren, außer du schaltest einen Anwalt ein, der sich mit sowas beschäftigt..was sich da aber wohl kaum auszahlen würde, da der Betrag in keiner Relation steht und du ja auch keine Punkte usw bekommst.

    Ich hätte es gleich am Anfang bezahlt und würde es wohl spätestens jetzt machen, bevor es nur immer teurer wird :pinch:

  • also ich würde keinen Einspruch erheben, da wie du sagst es immer teurer wird
    und nach deiner Schilderung hört es sich zuminderst für mich so an, das du wenn du Einspruch erheben würdest die Wahrscheinlichleit das du verlierst sehr hoch ist

    8) Einmal Swift immer Swift 8)
    Wer füher bremst wird länger gesehen
    :P Ich fahre alte Autos weil ich es will, nicht weil ich es muss :P

  • Naja mir gehts auch ums Prinzip. Ich wehre mich gegen etwas und werd dafür mit noch mehr kosten bestraft??
    Des kanns doch wohl auch nicht sein :thumbdown:

    Daniel
    Dad mit dem ausweichen dacht ich mir auch schon abet vor mir sind nich gut 200m Platz zum ausweichen drum lass ich diese Behinderung auch in keinem Fall gelten :mad:

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  • Das zu ermessen war Aufgabe des austellenden Polizisten.
    Bei popeligen 25€ macht ein Widerspruch keinen Sinn.
    Was mich sowieso irritiert: Du schreibst dass die zusätzliche Strafe auf den Vorwurf zurück zu führen ist dass keine zwei Autos mehr aneinander vorbei kommen würden. Gleichzeitig meinst du dass die Straße sowieso nur so breit ist dass 1! Auto fahren kann.
    -Falls also von Anfang an nur ein Auto Platz gehabt hätte hast du die Situation mit deiner Parkerei ja noch schwieriger gemacht und der Polizist hat seinen Ermessensspielraum voll ausgekostet.
    -Falls du der Grund warst weswegen nur noch 1 Auto durch kam ist die Strafe ja sowieso rechtens.

  • Nein die Straße ist so breit das exakt ein Auto durchpasst. Sie ist ca 300m kerzengerade und ich Stand weder vor einer Ausfahrt noch sonst etwas. Es wird einfach auf den letzten 100m ein Parkeverbot.
    An der Straßenbreite ändert sich nichts.

    Also weder für mich noch für mein Kollegen war ersichtlich wo wir jemand hätten Behindern können.

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  • Zudem wirst du auf der Zahlkarte (dem Knöllchen) lesen können, dass man Einspruch einlegen kann. Wenn man dies tut, gibt es 2 Möglichkeiten: 1. dem Einspruch wird stattgegeben oder 2. (wie bei dir) der Einspruch wird abgelehnt und es entstehen weitere sog. Verfahrenskosten (die Mühlen mahlen zwar langsam, aber auch nur mit Geld ;) )

    Diese Belehrung steht auf der Rückseite.

    Für dich gibt es jetzt folgende Möglichkeiten: 1. Auf die Zunge beißen und bezahlen (würde ich dir empfehlen) oder 2. nicht bezahlen und es bis zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen. Dabei fallen natürlich weitere Kosten an. Wiederum könntest du aber auch freigesprochen werden.

    Da ich aus deiner Beschreibung aber Zweifel habe, würde ich wärmsten ersteres empfehlen. Du könntest mir aber mal ein Bild von der Örtlichkeit machen...


    EDIT:
    Wenn man die Strasse dann gar nicht mehr passieren kann, ist auf jeden Fall eine Behinderung vorliegend, auch wenn danach nur noch 20 Meter Straße kommt, wo eh nie einer her fährt. Wenn das so ist kannst du auch von Glück reden, dass kein Rettungswagen da durch gewollt hat. Das wäre richtig teuer geworden, inklusive Punkt in Flensburg. Des Weiteren hätte dein Auto auch von einem Feuerwehrwagen von der gerammt werden können und du hättest die Schäden am Rettungsfahrzeug bezahlen dürfen. (recht abstrakt, aber durchaus möglich)

    Gruß Sven[b]

    2 Mal editiert, zuletzt von Sharx (10. November 2012 um 15:31)

  • Wie gesagt unabhängig von meinem geparkten Auto kann immer nur ein Auto fahren. Das lustige ist das direkt hinter mir ein riesen Sprinter stand der ja um einiges breiter ist als mein kleiner :D


    Aber ich werds wohl oder übel bezahlen. Bevor ich noch mein Lappen abgeben darf weil ich mal den Mund aufgemacht habe :rolleyes:

    Wenns nach mir geht würde ich das bis zur letzten Instanz durchziehen aber dafür fehlt mir das Geld wenns schief geht

    Deutschland ist schon ein tolles Land :D

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  • Ich werd aus der Schilderung irgendwie nicht so ganz schlau. War das dann eine Einbahnstraße?

    Unabhängig davon, würd ich bei solchen "kleinen" Beträgen zahlen, auch wenn ich meine, es wäre eventuell zu unrecht.
    An deiner Stelle würd ich auch jetzt die 48,50 zahlen. Das Risiko noch mehr zahlen zu müssen wäre mir hier zu groß.

    Ich hatte auch schon einen Fall wo ich mir überlegt habe Einspruch einzulegen.
    Ich hab mit dem Roller ohne Parkschein geparkt. Mit dem Roller!!! Wo soll ich da bitte einen Parkschein hinlegen / befestigen. Waren aber nur 15€, deswegen habe ich einfach bezahlt. Ich wäre wahrscheinlich auch bei Einspruch nicht um die Strafe herumgekommen.

  • eine straße die so breit ist wie ein auto + haltevebot = sinn

    genauso wie 50 zone und 80 fahren wollen, und dann über blitzer groß rum motzen...
    mir geht das so am arsch vorbei ,ob irgendwo blitzer stehen oder nicht, wenn ich nen foto bekomme, ist es halt so... und werde auch 100%ig niemanden wegen nem blitzer warnen

  • Aber er hat ja geschrieben, dass trotz seinem Auto noch ein anderes Auto vorbeigekommen wäre, oder?

    Wenn die Straße so breit wie das Auto ist, und man parkt dort, dann ist ja die komplette Straße zu. Dann ist es auf jeden Fall eine Behinderung.

    genauso wie 50 zone und 80 fahren wollen, und dann über blitzer groß rum motzen...
    mir geht das so am arsch vorbei ,ob irgendwo blitzer stehen oder nicht, wenn ich nen foto bekomme, ist es halt so... und werde auch 100%ig niemanden wegen nem blitzer warnen

    Wenn Blitzer dort stehen würden, wo es gefährlich ist, zu schnell zu fahren, wäre es ja noch ok. Die stehen aber so gut wie immer dort, wo das meiste Geld zu kassieren ist, und wo ich mir manchmal denke, die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde nur dazu gemacht, um dort gut blitzen zu können. Wenn ich einen Blitzer sehe melde ich den auch. Mit Smartphone eine Sache von wenigen Sekunden.

  • [quote] Da die gesamte Straße aber gerade mal so breit ist wie ein Auto, da rechts und links zu geparkt,/quote]

    Stand auch nicht in 2. Reihe:rolleyes:

    Das mit den Blitzern ist der selbe Schund. Dort wo sie gebraucht werden, z. B bei mir in der Straße ist ein Kindergarten, 30er Zone und da hämmern die gern mal mit 60 durch, steht keiner. Es wurden dort auch noch nie Kontrollen oder ähnliches gemacht.

    Wobei seitdem ich auf son Hobbytuning Raser meine recht schwere Hundeleine gedonnert hab und er darauf hin ironischer Weise gegen das 30 Schild gefahren ist, fährt da auch keiner mehr so schnell :D:thumbup:

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  • Ach jetzt versteh ich das :D
    Aber wenn du und die anderen (der Sprinter) da nicht gestanden hätten, dann kämen ja theoretisch 2 Autos vorbei.
    Wenn das so ist, dann wäre es von der Gesetzeslage her schon eine Behinderung.

  • Trotzdem deiner Schilderung nach ist das eine Behinderung!

    Zum Thema Blitzer:

    Seitens der Kommunen ist das größtenteils Geldmacherei, seitens der Polizei nicht. :!:

    Die Polizei misst an Unfallschwerpunkten und anderen "Risikostellen" z.B. Kindergärten oder Schulen. Von dem Geld sieht die Polizei eh nix. Im Verwarnungsgeldbereich, also bis einschließlich 20 Km/h drüber, sprich max.35 € geht das Geld ans jeweilige Bundesland. Im Bußgeldbereich, ab 21 Km/h oder alles über 35€ läuft das Verfahren über die Bußgeldstelle der Kommunen, die streichen sich ja auch, wie in deinem Fall, die zusätzliche Bearbeitungsgebühr ein.

    Wird man von der Stadt geblitzt oder bekommt ein Knöllchen, läuft eh alles über die Kommune.

    Aber nichtsdestotrotz sind Regeln eben Regeln und bleiben auch Regeln...auch wenn es einem nicht gefällt. Würde ab und zu nicht irgendwo kontrolliert, gäbe es wohl keinen, der sich an Tempolimits halten würde, ODER?
    Und vor Blitzern warnen ist für mich der falsche Weg, soll Herr oder Frau Bleifuß doch mal richtig in die Falle rasen, das klappt aber nur, wenn nicht der schlaue Gegenverkehr mit Lichthupe warnt oder die tollen Apps und Radarwarner das gleiche tun ;)

    Also Ball flach halten, machen alle nur ihren Job ;) und durch Geld oder Lappen weg haben einige schon mal was gelernt.
    Seit lieber über die deutschen Preise froh, fragt mal die Schweizer oder das sonstige europäische Ausland nach deren Preisen, ihr werdet Augen machen 8o

    Gruß Sven[b]


  • Seit lieber über die deutschen Preise froh, fragt mal die Schweizer oder das sonstige europäische Ausland nach deren Preisen, ihr werdet Augen machen 8o

    das stimmt, in Österreich zahlst für zB. Parkverstöße auch schon großteils 30€ aufwärts.. :wacko:

  • Hi,bin zwar kein Anwalt aber mir ist so als ob eine Behinderung nicht abstrakt angenommen werden darf,sondern sie muss reell vorhanden gewesen sein. Könnte also sein,daß die Jungs von der Rennleitung bremsen mussten und deshalb bockig waren. Aber mal im Ernst: wie oft wird man nicht erwischt...,da ist es nicht so schlimm,wenn man mal bezahlt obwohl es nicht so extrem gesetzeswidrig war. Hab letztens 5 km/h in der 30er Zone drübergelegen,naja 15 €. Ist immernoch besser als mit 100 in der Stadt gemessen zu werden. Ich nenne es mal ausgleichende Gerechtigkeit.
    Gruß Mario

  • Zitat

    Trotzdem deiner Schilderung nach ist das eine Behinderung!


    Würdest du mir auch erklären wo?
    Weil ich versteh es vorn und hinten nicht :confused:

    Zu den Blitzern:
    Ich weis durch private Quellen das viele Blitzer die man sieht von Privatleuten sind.
    Also nicht komunelle Angestellte sondern Leute wie du und ich. Und wenn ich mir anschaue wo die stehen dann frag ich mich echt ob diese Leute nicht vll. einfach mit einem Termin beim Arbeitsamt sinnvoller untergebracht wären :sly:


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  • Wenn man eine Straße nicht mehr befahren kann weil ein Auto im Weg steht (Fahrbahn breit wie Auto) ist das eine Behinderung, weil man nicht mehr durchfahren kann (einfache Logik) Ich lasse mich aber mit Bildern der Örtlichkeit eines besseren belehren.

    Die Privatleute in den Radarwagen arbeiten meist auf 400€-Basis / Leiharbeiterbasis für die Stadt. Festinstallierte Blitzer werden durch diverse Firmen gebaut, vertrieben und auch betrieben. Diese erhalten dann wiederum durch Verträge eine geringe Provision, scheint sich aber zu lohnen.

    Gruß Sven[b]