Tagfahrlicht deaktivieren Swift 2012 1,2 deluxe AT

  • Hallo, habe in der Suche nichts gefunden wie man das Tagfahrlicht deaktivieren kann. Gibt es hier jemanden der dies bei seinem Swift NZ schon gemacht hat?
    Gruß

  • Du meinst das "Licht am Tag" sprich, dass das Abblendlicht automatisch beim Starten angeht!?

    Entweder gibt es da auch so einen Stecker wie ich es beim Alto gehört habe, den man im Fußraum wo aufstecken muss, oder einfach beim Händler anstöpseln :)

  • Also soweit ich weiß kann der Händler sich an die OBD-Büchse anschließen, und das rausprogrammieren. Zumindest beim deutschen Swift.
    Kann natürlich bei euch in Österreich anders sein, da ja auch die Gesetzeslage bei euch anders ist. War bzw. Ist das Licht am Tag nicht Pflicht bei euch? Das würde dann erklären, warum das Licht in Österreich schon Standardmäßig aktiviert ist. Bei uns in D ist das nämlich nicht der Fall.

  • Licht am Tag haben sie nach kurzer Zeit wieder abgeschafft. Wir haben viel mehr Freiheiten was das Licht angeht, als ihr in Deutschland :P
    Können mit Standlicht, Neblern, whatever fahren.. Nur wenn es dunkel ist, muss natürlich das Abblendlicht an sein..


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  • Naja das musst du Suzuki Austria fragen :D

    Ich denke mal, dass es einfach so ein "Komfortding" ist, wenn es bei uns schon keine Lichtautomatik gibt.

    Ich drehe vor dem Starten schon immer auf das Standlicht, damit sich das Abblendlicht erst garnicht aufdreht..
    Innerhalb von nicht mal nem Jahr gaben nämlich beide Philips Extreme Vision Lampen den Geist auf, darum mache ich es jetzt so wie oben gesagt :)


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  • Naja war ja nur vom Gesetz die Rede, dass die wenigsten Polizisten sowas wirklich stören würde, sofern sie nicht geblendet oder sonst was werden..

    Evtl war bei der Entwicklung des NZ auch einfach noch von dem Gesetz die Rede und es wurde einfach übernommen auch wenn nicht mehr notwendig..

    Ich frage mal bei meinem Händler an, was er zum Thema deaktivieren sagt!


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  • Standlicht ist in D auch nicht das Problem, es sei denn es ist das Abblendlicht gefordert...zum Thema Nebler kommt es auf die Polizisten an, in Wuppertal z.B. werden regelmäßig Nebler-Fahrer angehalten, auch wenns nur nen 10er kostet...

    Gruß Sven[b]

  • Standlicht am Tag ist ja auch irgendwie sinnvoll, so als Tagfahrlicht-Ersatz. Um gesehen zu werden reichen die Funzeln doch leicht aus, da braucht man kein Abblendlicht. Nebler dagegen sind am Tag meiner Meinung nach sinnlos. Sie stören zwar nicht wirklich. Aber man braucht sie auch nicht, außer natürlich bei Nebel :D.

    Ich versteh auch nicht, warum das fahren mit Standlicht hier verboten ist. Aber ich hab sowieso aufgehört, alle Gesetze in diesem Land verstehen zu wollen. Da ist noch so manch anderer Unfug dabei, den kein Mensch braucht.

  • Eben nicht.
    In D darf Standlicht in 2 Fällen eingeschaltet werden: Beim Parken, und in verbindung mit den Nebelscheinwerfern. Diese dürfen aber wiederum nur bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Also ist es verboten einfach so alleine mit Standlicht zu fahren. Kannst mir glauben, mir wärs auch lieber, wenn es nicht verboten wäre.

    Hier mal ein Auszug aus der StVo:
    (Die betreffenden Stellen sind die Fett markierten)

    Zitat

    § 17 Beleuchtung

    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mitFernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
    (2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
    (3)Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfenNebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

  • Siehe Absatz 1: Während der Dämmerung, bei Dunkelheit etc. -> 2. baut auf 1. auf

    Bußgeld bzw Verwarnungsgeld bewährt ist nur mit Standlicht zu fahren, wenn die Sichtverhältnisse "mehr" Licht erfordern.

    Zitat aus dem Bußgeldkatalog: "Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. Tatbestandsnummer 117124...schau mal nach ;)

    Gruß Sven[b]

  • Aber der 1. Satz in Absatz 2 ist doch eindeutig, oder.

    Zitat

    Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

    Ob Abblendlicht erforderlich wäre, oder nicht ist in diesem Fall dann egal.

    Aber die Diskussion hatten wir zwei ja hier schon mal: Kleine Leuchte im Scheinwerfer zu LED-Tagfahrlicht umbauen Ebenfalls ohne wirkliches Ergebnis. :D
    Ich hab übrigens auch damals in der Fahrschule gelernt, das es eindeutig verboten ist. Unabhängig ob Abblendlicht erforderlich wäre.

  • Hat irgendwer in Österreich das Tagfahrlicht deaktivieren lassen?
    Ich finde es einen Schwachsinn beim Swift NZ alle Lampen rundherum als TFL zu verwenden daher möcht ich das unbedingt abschalten.
    Noch dazu werden meine Osram nightbreaker plus bald den Geist aufgeben.
    Kein geringer Aspekt ist auch der Stromverbrauch besonders in der kalten Jahreszeit,
    wenn man ohnehin schon eine geschwächte Batterie durch Kurzstrecken und diverse Stromverbraucher wie Gebläse , Sitzheitzung usw. hat.

    Einmal editiert, zuletzt von AntonS. (14. Oktober 2012 um 12:01)

  • War heute bei meinem FSH! Endlich ist das Tagfahrlicht deaktiviert. Es hat keine zwei Minuten gedauert. Bei der deluxe Ausführung (mit Tempomat und Klimaautomatik) gibt es zwei Möglichkeiten. Mittels Tester über OBD2 oder mittels Lichtschalter und Klimaautomatik. Hierbei wurden in bestimmten Intervallen das Licht und die Klimautomatik betätigt, das ganze wurde mit einem Piepston abgeschlossen. Bei den Fahrzeugen ohne Klimaautomatik und Tempomat wird ein Stecker mit Kabelbrücken verwendet der unter dem Armaturenbrett angeschlossen wird , diese ist jedoch aufwendiger. Weiters kann man über OBD2 die Blinkdauer des Komfortblinkers einstellen. Die Möglichkeit für ein Softwareupdate gibt es bei diesem Modell nicht.

    Gruß