Versandschade beim Versand einer Motorhaube.. was tun?

  • Hallo zusammen,

    ich weiss nciht mehr weiter und hoffe hier kann mir jemand helfen.

    Ich habe Privat eine gebrauchte Motorhaube und einen Kühlergrill für mein Baleno gekauft. Das \"Paket\" ging direkt zu unser Mechaniker.
    Dort hat einen Angestellte der Werkstatt die haube als Versandschaden wieder dem Hermes bote mitgegeben.
    Der Verkäufer sagt mir heute das die Haube wieder zurückgekommen ist, und das das Paket nicht geöffnet wurde, nur einen Riss im Karton von ca 5 cm drin ist. Die Haube soll nicht beschädigt sein, nur einen kleinen Lack abplatzer am Rand, der aber problemlos mit einem Stift korrigiert werden kann. Der Grill allerdings soll einfach verschwunden sein! Das Paket soll aber überhaupt nicht geöffnet worden sein. :d_gutefrage:

    Er meldet also der Schaden bei Hermes.

    jetzt meine Frage: Der Verkäufer hat im Voraus 150 von uns bekommen, für die Haube, den Kühlergrill und die Versandkosten. Jetzt sagt er das er uns nur das zurückerstatten will was Hermes dafür bezahlt. Also wenn es nur 50 euro sind, bekommen wir auch nur 50 euro zurück 8o . Ich habe im angeboten, mit dem Geld die Haube einfach nochmal zu versenden, mit Kühlergrill (der aber ja nicht mehr da sein soll) und die Sache ist gegessen. Aber er will sie auch nicht mehr versenden und will sie lieber weiterverkaufen. Er will also die Haube, der Grill und unsere 150 euros behalten und wir sollen nur das bekommen was Hermes für den Transportschaden bezahlt.

    Wie soll ich den da vorgehen? Was wäre in diesem Moment eigentlich richtig, von meiner Seite und auch von seiten des Verkäufers?


    gruss
    Thomian

  • hallo thomian
    also bei uns war es damals so wo wir einen transportschaden hatten, das wir dieses dem Verkäufer mitteilten und er den schaden gemeldet hat.
    Der Schaden wurde von dem Versandunternehmen auch nur zum teil zurück erstattet ich meine 85% waren das und das wurde uns dann gut geschrieben.
    Also der Verkäufer hatte seine Ware zurück und dei Erstattung die es bei dem Versandunternehmen gegeben hat haben wir bekommen.Und somit war alles beglichen auch wenn wir den vollen Kaufpreis nicht zurück bekommen hatte.
    Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
    beste grüße der christian

  • @furby-die Motorhaube soll aber wohl beschädigt sein wie thomian es schildert!Und dafür kann man den Verkäufer nicht belangen!
    Dafür ist rein die Spedition zuständig oder das Versandhaus

  • Genau das ist das Problem. Ich würde ja auch sagen das ich entweder die Haube und die Grillabdeckung oder die 150 euro zurück haben will. Der Verkäufer sagt mir aber das ich NUR das bekomme was er von Hermes zurückbekommt. Irgendwie kann das doch nicht richtig sein. Er hat ja jetzt mein Geld und meine Ware! und wenn er die Haube wieder verkauft hat er ja 2 mal dafür kassiert und ich, falls Hermes nicht 100 % zurück bezahlt, nur verlust.

  • Der Kaufvertrag kam zustande. Die Reklamation wg. Versandschaden bei Hermes ist einer Reklamation seitens dir selbst nach Erhalt gleichzusetzen.

    Somit hat der Verkäufer 2 Möglichkeiten: Rücknahme und Kaufpreiserstattung oder Vergleich mit dir. In jedem Falle ist die Haube DEINE. Behält er es ein hast du die Ware nicht erhalten und er hat seinen Kaufvertrag gebrochen. Handelt es sich um einen Privatkauf kann es sein, dass du zumindest die erhöhten Versandkosten selber tragen musst, welche dir Hermes ja erstattet in Folge der Reklamation davor.

    Frage: War das ein eBay-kauf? War das ein gewerblicher Verkäufer oder ein privater?